Informationen für Rechtsbeistände und  Berater*innen

Hier finden Rechtsbeistände und psychotraumatologische Berater*innen nähere Informationen zu den Abrechnungsmodalitäten unserer materiellen Hilfsleistungen.

Hinweis für Rechtsbeistände: Beachten Sie, dass opferrechtliche Erstberatungen über den sogenannten Hilfescheck für eine anwaltliche Erstberatung (BS) abgerechnet werden können.  Die Ausgabe des Hilfeschecks steht im Ermessen unserer Mitarbeiter*innen vor Ort und erfolgt ausschließlich durch die Außenstellen. Ein Anspruch auf diese Form der Unterstützung besteht nicht. Eine nachträgliche Ausgabe ist nicht vorgesehen.

Hinweis für psychotraumatologische Berater*innen: Beachten Sie, dass eine Abrechnung nur dann möglich ist, wenn sich eine zu beratende Person mit Kostendeckungszusage für die Beratungsleistung an Sie wendet. Eine etwaige Beratungsleistung muss vor Inanspruchnahme zuvor durch den WEISSEN RING geprüft und freigegeben werden. Im Falle einer positiven Prüfung erhalten hilfesuchende Personen eine Kostenzusage von uns.

Sollten sich hilfesuchende Betroffene mit dem Wunsch nach einer Erstberatung an Sie wenden, so verweisen Sie die Betroffenen bitte zunächst an die zuständige Außenstelle. Die Kontaktdaten der Außenstellenleitung können unter Eingabe von Wohnort oder Postleitzahl hier abgerufen werden: https://weisser-ring.de/weisser-ring/standorte.