Informationen für Rechtsbeistände und Berater*innen
Hier finden Rechtsbeistände und psychotraumatologische Berater*innen nähere Informationen zu den Abrechnungsmodalitäten unserer materiellen Hilfsleistungen.
Hinweis für Rechtsbeistände: Beachten Sie, dass opferrechtliche Erstberatungen über den sogenannten Hilfescheck für eine anwaltliche Erstberatung (BS) abgerechnet werden können. Die Ausgabe des Hilfeschecks steht im Ermessen unserer Mitarbeiter*innen vor Ort und erfolgt ausschließlich durch die Außenstellen. Ein Anspruch auf diese Form der Unterstützung besteht nicht. Eine nachträgliche Ausgabe ist nicht vorgesehen.
Hinweis für psychotraumatologische Berater*innen: Beachten Sie, dass eine Abrechnung nur dann möglich ist, wenn sich eine zu beratende Person mit Kostendeckungszusage für die Beratungsleistung an Sie wendet. Eine etwaige Beratungsleistung muss vor Inanspruchnahme zuvor durch den WEISSEN RING geprüft und freigegeben werden. Im Falle einer positiven Prüfung erhalten hilfesuchende Personen eine Kostenzusage von uns.
Sollten sich hilfesuchende Betroffene mit dem Wunsch nach einer Erstberatung an Sie wenden, so verweisen Sie die Betroffenen bitte zunächst an die zuständige Außenstelle. Die Kontaktdaten der Außenstellenleitung können unter Eingabe von Wohnort oder Postleitzahl hier abgerufen werden: https://weisser-ring.de/weisser-ring/standorte.
Informationen für Rechtsanwält*innen:
In diesem Merkblatt finden Sie genaue Informationen zur Abrechnung des Hilfeschecks für eine anwaltliche Erstberatung gegenüber der Bundesgeschäftsstelle des WEISSEN RINGS.
Merkblatt BS
Zudem finden Sie auch einen digital ausfüllbaren Abrechnungsbogen für eine solche anwaltliche Erstberatung. Dieser ist optional zu einem Erläuterungsschreiben verwendbar und soll die Abrechnung für den Rechtsbeistand erleichtern.
Abrechnungsbogen digital
Informationen für psychotraumatologische Berater*innen:
Hinweis:
In diesem Merkblatt finden Sie genaue Hinweise und Informationen zur Abrechnung von Hilfen im Bereich der psychotraumatologischen Erstberatung mit der Bundesgeschäftsstelle des WEISSEN RINGS. Bitte beachten Sie, dass die Abrechnung einer solchen Hilfe nicht möglich ist, wenn Sie keiner der im Merkblatt genannten Berufsgruppen angehören!