
Hinterlassen Sie Zukunft
Was bleibt von mir, wenn ich nicht mehr bin? Was passiert mit meinen Werten, meinem Vermögen oder meinen persönlichen Dingen, die mir am Herzen liegen? Oft verdrängen wir die Gedanken an den eigenen Tod.
Doch auch diese Fragen haben ihre Zeit im Leben. Sich in unbeschwerten Tagen mit diesem wichtigen Thema zu beschäftigen, ist weitsichtig, schafft Klarheit und Entlastung.
So unterstützen Sie nicht nur Ihre Angehörigen, sondern können langfristig Ihre Werte weitertragen, indem Sie Menschen, die Kriminalität erlebt haben, den Weg zurück in ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen.
Ihr Testament trägt Ihre Werte weiter: Hilfen für Opfer von Kriminalität!
Die Zukunft mitgestalten und Gutes tun – auch über den Tod hinaus: Diesen Wunsch erfüllen sich immer mehr Menschen, indem sie in ihrem Testament gemeinnützige Organisationen bedenken. Mit einem Testament tragen Sie Sorge für die Menschen, die Sie lieben: Ihre Kinder, Ihre Enkel, Ihre Familie. Mit einem Testament können Sie darüber hinaus Zukunft gestalten und Herzensprojekte fördern. Sie können sich einsetzen für die Werte, die Ihnen am Herzen liegen: mit einem Vermächtnis an eine gemeinnützige Organisation oder Stiftung, die Ihre Werte dauerhaft vertritt.
Was tut der WEISSE RING mit testamentarischen Zuwendungen?
Neben einem offenen Ohr und persönlichem Engagement der Opferhelfer ist oft auch Geld vonnöten, um Opfern in ihren Notlagen effektiv zu helfen. Deshalb haben wir in den fast 50 Jahren, die es den WEISSEN RING schon gibt, bereits über 200 Millionen Euro für Opferbetreuungsmaßnahmen ausgegeben. Staatliche Gelder bekommen wir für diese Arbeit nicht. Das ist aber auch gut so, denn dadurch bleiben wir unabhängig und können uns, ohne Rücksicht auf politische Empfindlichkeiten, für das Wohl und die Belange der Opfer einsetzen. Nur ohne staatliche Finanzierung können wir kompromisslos Lobby der Opfer sein und dem Staat, wenn nötig, auch auf die Füße treten.
Ihr Erbe tut Gutes:
Nachlassspende
- Im Rahmen einer Nachlassspende können Sie den WEISSER RING e.V. im Wege einer letztwilligen Verfügung (Testament oder Erbvertrag) entweder als Alleinerbe Ihres gesamten Vermögens oder als Miterbe eines Teils Ihres Vermögens einsetzen. Sollten Sie kein Testament verfasst haben, so tritt grundsätzlich die gesetzliche Erbfolge ein.
Testamentsspende
- Eine Testamentsspende (Vermächtnis) ist eine Verfügung im Testament, durch die Sie einen bestimmten Geldbetrag oder einen bestimmten Gegenstand (eine Immobilie, Aktien oder andere Wertgegenstände, z.B. Schmuck, Münzen, Gemälde) beispielsweise an eine gemeinnützige Organisation vermachen können.
Kondolenzspende
- Eine Kondolenzspende oder Trauerspende geht oft von den Hinterbliebenen aus oder entspricht dem Willen des oder der Verstorbenen. Sie meint eine Spende zur Beerdigung einer Person. Statt Blumen, Kränze oder Geld spenden die Trauergäste zugunsten einer gemeinnützigen Organisation wie dem WEISSEN RING. Es ist eine Anteilnahme am Trauerfall.
Häufige Fragen rund um das Thema:
Wie erfolgt die Nachlass-Abwicklung beim WEISSEN RING?
Die Nachlassabwicklung für den WEISSEN RING erfolgt zentral über die Bundesgeschäftsstelle. Sobald der WEISSE RING Kenntnis über den Erbfall durch Mitteilung des Nachlassgerichts erhalten hat, wird geprüft inwieweit der Nachlass werthaltig ist. D.H. besteht Geldvermögen, gehört zum Nachlass eine Immobilie oder sind nur Schulden vorhanden. Diese Prüfung beinhaltet auch die Frage, wer dem WEISSEN RING als Ansprechpartner die entsprechenden Auskünfte erteilen kann. In den meisten Fällen sind die Erblasser uns persönlich nicht bekannt.
Nach Erhalt der Informationen über die Werthaltigkeit des Nachlasses werden bei Geldvermögen, die Bankkonten gekündigt. Bei einer Immobilie wird die Immobilienabteilung einer ortsansässigen Bank mit dem Verkauf der Immobilie beauftragt.
Ist der WEISSE RING von der Erbschaftssteuer befreit?
Der WEISSE RING ist vom Finanzamt Mainz-Mitte als gemeinnützige Einrichtung anerkannt und demgemäß von der Zahlung der Erbschaftsteuer befreit.
Was geschieht mit meiner Immobilie, wenn ich sie dem WEISSEN RING vererbe?
Hierbei ist zu differenzieren zwischen Hausanwesen und Eigentumswohnungen.
Häuser werden grundsätzlich verkauft. Bei Eigentumswohnungen kann es durchaus sinnvoll sein, diese im Hinblick auf die derzeitige Niedrigzinsphase zu vermieten, sofern akzeptable Mieten verlangt werden können.
Kommt mein Nachlass auch wirklich Kriminalitätsopfern zugute?
Um dies sicherzustellen, empfiehlt sich im Testament eine genaue Zweckbindung vorzunehmen.
Aktiv informieren
Damit Sie Ihren Fragen individuell nachgehen können, haben wir neben der Broschüre "Rundum zufrieden: Mein Nachlass ist geregelt" einen Informationsordner zum Thema Vorsorge und Nachlass angelegt, der Themen wie Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsvollmacht und Testament umfasst. Den Ordner können Sie gerne direkt über Ihre Ansprechpartnerin Riccarda Theis oder über das nachfolgende Kontaktformular beziehen.
Informationsordner zum Thema Vorsorge und Nachlass

Nutzen Sie gern unser Kontaktformular
Infoveranstaltungen des WEISSEN RINGS
Rund um das Thema Vorsorge und Nachlass
Sie haben Fragen? Benötigen Sie weitere Infos?
Bitte kontaktieren Sie uns:

Melanie Lang
Syndikusrechtsanwältin
Fachliche Fragen zum Thema
Telefon: 06131 8303-55
Telefax: 06131 8303-45
lang.melanie@weisser-ring.de

Jessica Keppler
Syndikusrechtsanwältin
Fachliche Fragen zum Thema
Telefon: 06131 8303-2902
Telefax: 06131 8303-45
keppler.jessica@weisser-ring.de

Riccarda Theis
Anforderung von Infomaterialien
Telefon: 06131 8303-5020
Telefax: 06131 8303-45
nachlass@weisser-ring.de