Der WEISSE RING unterstützt Betroffene sexuellen Kindesmissbrauchs bei einer Antragstellung im Rahmen des Ergänzenden Hilfesystems (EHS). Hierfür verfügt der WEISSE RING über ein bundesweites Netzwerk aus speziell geschulten Berater/innen. Darüber hinaus kann der WEISSE RING in bestimmten Fällen in Vorleistung gehen, wenn sich Auszahlungen durch den Fonds verzögern. Die wichtigsten Informationen im Überblick sowie die Kontaktdaten zu einer Beraterin oder einem Berater in Ihrer Region finden Sie untenstehend.
Der WEISSE RING unterstützt alle Opfer sexuellen Missbrauchs, unabhängig von einer Antragstellung beim Fonds Sexueller Missbrauch. Hierzu wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Außenstelle .
Das EHS richtet sich an Betroffene, die als Minderjährige im familiären Bereich oder in Institutionen, zum Beispiel in Einrichtungen der katholischen oder evangelischen Kirche, sexuellen Missbrauch oder sexualisierte Gewalt erfahren haben und noch heute unter den Folgewirkungen leiden. Dafür haben der Bund sowie einige Länder einen Hilfsfonds eingerichtet. Den Ausschlag dazu gab eine Empfehlung des 2010 von der Bundesregierung eingerichteten „Runden Tisches Sexueller Kindesmissbrauch“.
Bei Anträgen im Institutionellen Bereich ist zu beachten, dass diese direkt von den verantwortlichen Institutionen selbst bewilligt und gezahlt werden. Institutionelle Anträge können aus diesem Grunde nur bearbeitet werden, soweit sich die betreffende Institution am Ergänzenden Hilfesystem beteiligt. Auf der Website des Fonds sexueller Missbrauch finden Sie eine aktuelle Übersicht über die am EHS beteiligten Institutionen.
Betroffene können Sachleistungen im Wert von bis zu 10.000 Euro beantragen. Solche Leistungen können beispielsweise spezielle Therapien, Heil- und Hilfsmittel, Assistenzhunde, Selbstbehauptungskurse sowie Aus- und Weiterbildungen oder Umschulungen sein.
Voraussetzungen für eine Antragstellung sind unter anderem:
Leistungen aus dem Fonds sind für Betroffene gegenüber den gesetzlichen Leistungen nachrangig. Das heißt, dass die unterstützenden Maßnahmen des Fonds Sexueller Missbrauch grundsätzlich nur gewährt werden können, wenn der/die Antragsteller/in die gesetzlichen Hilfesysteme (wie Krankenversicherung, Unfallversicherung, Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz) zur Erlangung der gewünschten Hilfe in Anspruch genommen, aber keine bedarfsgerechten Hilfeleistungen daraus erhalten hat.
Für aktuelle und grundsätzliche Informationen zum Ergänzenden Hilfesystem für Opfer sexuellen Missbrauchs beachten Sie bitte auch die Website des Fonds Sexueller Missbrauch:
Stephanie Ihrler, Leiterin der Außenstelle Bochum
Als Rechtsanwältin weiß ich, dass gerade Kriminalitätsopfer psychisch und physisch unter ihrem Schicksal leiden. Sie brauchen Unterstützung, um wieder eine Perspektive für ihr Leben zu bekommen.
Deshalb bin ich seit 19 Jahren ehrenamtlich für den WEISSEN RING tätig und leite seit 2012 die Außenstelle Bochum, die ich von meinem Vater übernommen habe. Ich arbeite mit vielen sehr engagierten Mitarbeitern zusammen, ohne die eine gute ehrenamtliche Arbeit im Sinne von Kriminalitätsopfern gar nicht möglich wäre.
Hinzu kommt nun seit 2013 noch meine Tätigkeit als Beraterin für das Ergänzende Hilfesystem (EHS). Dort helfe ich Missbrauchsopfern bei Anträgen an den von der Bundesregierung aufgelegten Fonds.
Der WEISSE RING unterstützt die Betroffenen deutschlandweit bei der Antragstellung mit derzeit 61 EHS-Beraterinnen und Beratern. Hier finden Sie für jedes Bundesland diejenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des WEISSEN RINGS, die eine spezielle EHS-Schulung durchlaufen haben: Sie wurden von Traumaexperten ausgebildet sowie in Gesprächstechnik und sozialrechtlichen Fragen geschult. Auch das Opfer-Telefon vermittelt unter 116 006 täglich von 7 bis 22 Uhr den direkten Kontakt.
Saarbrücken
Telefon: 0151/15047355
Berlin
Telefon: 0151/55164916
Bad Soden
Telefon: 06196-9696980
Nordfriesland-Nord
Telefon: 0151-54503941
Schwarzwald Baar-Kreis
Telefon: 0173-8504302
Balingen
Telefon: 0151/55837731
Neumünster
Telefon: 0151/55164919
Freiburg
Telefon: 01 51 - 15 04 73 20
Darmstadt
Telefon: 06196-9696980
Euskirchen
Telefon: 0151 - 15047294
Hamburg
Telefon: 0151/15047362
Osterby
Telefon: 0173/9899467
Neustadt
Telefon: 0151/55164920
Worms
Telefon: 0151/55869122
Flensburg
Telefon: 0151/55840468
Bad Homburg
Telefon: 06196-9696980
Mecklenburg-Strelitz
Telefon: 0151 - 1504 7327
München
Telefon: 0151/55164921
Kassel
Telefon: 06196-9696980
Bergisch-Gladbach
Telefon: 0177/8363553
Herne
Telefon: 0151 - 15047297
Henstedt-Ulzburg
Telefon: 0151/55164922
Berlin
Telefon: 030-833 70 60
Hamburg
Telefon: 0151/55164923
Chemnitz
Telefon: 0151/55164925
Bochum
Telefon: 0151 - 15047300
Andernach
Telefon: 0175/2920334
Diepholz
Telefon: 0151/55164743
Diepholz
Telefon: 0151/55164743
Haßberge
Telefon: 0151/15047298
Trier
Telefon: 0151 - 15047348
Trier
Telefon: 01 51 - 55 16 46 31
Münster
Telefon: 0151/15047330
Schwarzwald-Baar-Kreis
Telefon: 07721-507213
Neumünster
Telefon: 0151/55164618
Erfurt
Telefon: 0151 - 15047307
München
Telefon: 0151/55164930
Henstedt-Ulzburg
Telefon: 0151/55164931
Eisenach/Wartburgkreis
Telefon: 0151 - 15047310
Spree-Neiße
Telefon: 0151 – 15047312
Prignitz
Telefon: 0151 – 15047357
Prignitz
Telefon: 0151 – 15047358
Rendsburg-Eckernförde
Telefon: 0151 – 15047359
St. Wendel
Telefon: 0151 - 15047313
Bergneustadt
Telefon: 0151/55164656
Meisenheim
Telefon: 0151/55817225
Hameln
Telefon: 0151/14197269
Düsseldorf
Telefon: 0151/ 55164936
Hamburg
Telefon: 0151/55164937
Dachau
Telefon: 0151-15047317
Rügen
Telefon: 0151 – 150473 61
Magdeburg
Telefon: 0177-6335840
Stralsund
Telefon: 0151- 55164628
Rhein-Hunsrück-Kreis
Telefon: 0151 - 15047340
Buchholz
Telefon: 0151/55164926
Riesa
Telefon: 0151-55164731
Bogen
Telefon: 0151/14197251
Hamburg
Telefon: 0151 - 1504 7325
Pirmasens
Telefon: 0151/55164929
Bremen
Telefon: 0151/55164938
Saale-Orla-Kreis
Telefon: 0151/55164616