Opferrechte gestärkt: Neues Soziales Entschädigungsrecht verabschiedet

Das langjährige Ringen um die Verbesserung von Opferrechten hat einen positiven Abschluss gefunden: Am Freitag hat der Bundesrat das Sozialgesetzbuch XIV (SGB XIV) verabschiedet, mit dem das Entschädigungsrecht für Opfer von Gewalt und Terror neu geregelt wird. Zuvor hatte bereits der Bundestag Anfang November dem Entwurf mit großer Mehrheit zugestimmt. „Wir begrüßen außerordentlich, dass Gewalt- und Terroropfer künftig angemessene Leistungen erhalten“, sagt Jörg Ziercke, Bundesvorsitzender des WEISSEN RINGS. „Es ist erfreulich zu sehen, dass ein breiter gesellschaftlicher Konsens darüber besteht, dass der Staat für Betroffene sorgen muss. Er kann nicht alle Taten verhindern, aber Verantwortung übernehmen, das Leid der Opfer anerkennen und sie angemessen unterstützen und entschädigen. Das findet nun Ausdruck im heute verabschiedeten SGB XIV“, sagt Ziercke.

Der WEISSE RING hatte sich über Monate intensiv an dem Gesetzgebungsverfahren beteiligt. Und tatsächlich enthält das nun verabschiedete SGB XIV einige entscheidende Verbesserungen für Opfer von Gewalt und Terror, die der WEISSE RING ausdrücklich begrüßt. So können künftig Tatfolgen von Angriffen mit einem Kraftfahrzeug entschädigt werden. Auch schwere psychische Gewalt wird zu Leistungen berechtigen. Zudem bekommen ausländische Staatsangehörige dieselben Leistungen, wie sie Deutsche erhalten würden. Daneben enthält das Gesetz Beweiserleichterungen, die den Zugang zu Leistungen erst ermöglichen. Es erfüllt außerdem Kernforderungen des WEISSEN RINGS wie etwa den Erhalt der Teilhabe am Arbeitsleben als Entschädigung, den Erhalt des Berufsschadensausgleichs, die weiterhin uneingeschränkte Krankenbehandlung für Geschädigte und volle Leistungen in Fällen des Schockschadens.

Nach einer ersten Beratung im Bundesrat hatten auch die Bundesländer weitere Verbesserungen für Betroffene in das Gesetz eingebracht. Dazu zählt etwa die Erhöhung von 15 auf 18 Stunden Sitzung für Kinder und Jugendliche in den Traumaambulanzen. „Jetzt müssen alle Beteiligten dafür Sorge tragen, dass diese guten Regelungen des SGB XIV präzise umgesetzt werden, auch wenn große Teile des Gesetzes erst 2024 in Kraft treten. Dazu zählt auch, eine schnelle Unterstützung für die Opfer sicher zu stellen. Wir wissen aus der Praxis genau, dass es oftmals viel zu lang dauert, bis Opfer Entschädigung erhalten“, betont Ziercke.

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