Der WEISSE RING nimmt Stellung zum Entwurf für ein SGB XIV
Die Bundesregierung will das Soziale Entschädigungsrecht reformieren. Am 28. November 2018 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales dazu einen Referentenentwurf für ein SGB XIV vorgelegt. Der WEISSE RING hat diesen Gesetzentwurf in Gänze abgelehnt, da er die Grundsätze der bisherigen Opferentschädigung aufgibt. Die Gründe für diese Ablehnung hat Deutschlands größte Hilfsorganisation für Opfer von Kriminalität in einer Stellungnahme detailliert zusammengetragen.