WEISSER RING begrüßt neue Verbesserungen für Opfer
In seiner kürzlichen Sitzung hat das Bundeskabinett eine Reform des Sozialen Entschädigungsrechts beschlossen, die in ihrer aktuell vorliegenden Form von der Opferhilfeorganisation WEISSER RING begrüßt wird. „Als Ergebnis eines fortgesetzten und konstruktiven Austauschs zwischen dem WEISSEN RING und dem Bundesozialministerium von Hubertus Heil ist jetzt ein Soziales Entschädigungsrecht auf den Weg gebracht worden, das Opfern von Kriminalität und ihren Angehörigen entscheidende Verbesserungen bringen wird. Wir haben an diesem Gesetzgebungsverfahren intensiv mitgearbeitet und freuen uns daher umso mehr, dass unsere Kernforderungen - also die Inhalte, die für Betroffene von besonderer Bedeutung sind – bei der Novellierung des Entschädigungsrechts berücksichtigt worden sind“, sagt Jörg Ziercke, Bundesvorsitzender des WEISSEN RINGS. Zu diesen Kernforderungen gehören etwa der Fortbestand des Anspruchs auf Berufsschadensausgleich sowie der beruflichen Rehabilitation.
„Bislang haben Opfer von Gewalttaten nur dann Leistungen erhalten, wenn sie durch einen tätlichen Angriff zu Schaden gekommen sind. Der WEISSE RING hingegen hat bereits seit geraumer Zeit gefordert, dass auch psychische Gewalt wie etwa bei Stalkinghandlungen zu Ansprüchen auf Entschädigung führen muss, wenn die Betroffenen durch diese psychischen Tathandlungen gesundheitliche Schädigungen erleiden. Wir begrüßen die Aufnahme der psychischen Gewalt in den Gesetzentwurf, auch wenn wir uns eine umfassendere Formulierung gewünscht hätten“, erläutert Ziercke. Als weiterer Pluspunkt der Reform gelte, dass Entschädigungszahlungen für Gewaltopfer erhöht und einer akzeptablen Versorgung von Hinterbliebenen Sorge getragen wurden. „In den vergangenen Monaten hat es wiederholt Gespräche zwischen Verbänden wie dem WEISSEN RING und Regierungsvertretern gegeben. Jetzt werden wir das weitere Gesetzgebungsverfahren genauso intensiv begleiten, wie bisher“, betont der Bundesvorsitzende des WEISSEN RINGS.