WEISSER RING fordert: Lücke im Fonds „Sexueller Missbrauch“ muss geschlossen werden – Bundesvorsitzender Ziercke: „Hilfe muss Opfer auch erreichen!“

Jeden Tag werden Dutzende, womöglich sogar Hunderte Kinder in Deutschland Opfer von sexuellem Missbrauch. Das belegt erneut die aktuelle Polizeiliche Kriminalstatistik: Demnach ist die Zahl der Missbrauchsfälle 2019 im Vergleich zum Vorjahr um neun Prozent auf 15.936 gestiegen. Eine Zunahme von sogar 65 Prozent gab es bei Straftaten mit Kinderpornographie auf 12.262 Fälle. 

Und das sind nur die Taten, die der Polizei bekannt geworden sind – das Dunkelfeld ist riesig. Was Kindern in diesem Dunkel widerfahren kann, zeigen die erschütternden Fälle von Lügde oder Münster. Viele der Betroffenen erlebten die Taten im familiären Umfeld.

Umso schlimmer ist es, dass gerade die jüngsten Opfer von sexuellem Missbrauch von wichtigen Hilfen ausgeschlossen sind. Denn Leistungen aus dem Fonds „Sexueller Missbrauch im familiären Bereich“ des Ergänzenden Hilfesystems sind wegen einer Stichtagregelung nur möglich, wenn die Tat vor dem 30. Juni 2013 geschehen ist. 

„Unsere ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sehen täglich, welche schwerwiegenden Folgen solche Taten für die Betroffenen haben“, sagt Jörg Ziercke, Bundesvorsitzender des WEISSEN RINGS, Deutschlands größter Hilfsorganisation für Kriminalitätsopfer. „Wer als Kind sexuellen Missbrauch erlebt, leidet oft noch Jahre oder Jahrzehnte später darunter, manchmal sogar sein Leben lang. Die Politik muss die Lücke im Hilfesystem deshalb dringend schließen!“

Hintergrund: Hilfen kommen bei Missbrauchsopfern häufig verspätet oder gar nicht an. So können zum Beispiel Probleme, die Tat nachzuweisen, zur Verzögerung der Anerkennung nach dem Opferentschädigungsgesetz oder gar zur Ablehnung führen. Weitere Gründe können sein, dass traumatologisch qualifizierte Psychotherapeuten fehlen, Genehmigungsverfahren zu lange dauern, Krankheitsbilder schlicht nicht erkannt werden. Krankenkassen lehnen Leistungen ab oder beschränken entgegen bestehender Regelungen die Anzahl der bewilligten Stunden. 

In solchen Fällen greift das sogenannte Ergänzende Hilfesystem mit dem Fonds „Sexueller Missbrauch“, der zum Beispiel die schnelle Finanzierung von wichtigen Therapien ermöglicht. Dies gilt aber nur bei Taten, die vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG) im Juni 2013 geschehen sind – denn vom StORMG erhoffte man sich eine Verbesserung der Lage von Missbrauchsopfern auch bei der Leistungsbewilligung. In der Realität bestehen die bekannten Probleme aber fort, und so bleibt vielen Opfern die wichtige Unterstützung durch das Ergänzende Hilfesystem verwehrt. 

Der WEISSE RING hat sich bereits bei den Beratungen des Runden Tischs Kindesmissbrauch für die Belange der Missbrauchsopfer eingesetzt. Seit Bestehen des Fonds unterstützen speziell ausgebildete Berater die Geschädigten bei der Beantragung von Leistungen. Sie erleben, wie sehr diese Leistungen den Betroffenen helfen können – im Einzelfall scheitern sie aber immer wieder an der Stichtagsregelung.

„Der Stichtag muss fallen“, fordert Jörg Ziercke, „wir dürfen die Geschädigten nicht allein lassen. Die Gesellschaft darf es sich nicht erlauben, Kindern und jungen Erwachsenen wichtige Hilfen wie Therapien zu verwehren.“

Voraussetzung für die schnelle Hilfe sei natürlich, dass die Anträge zeitnah bearbeitet werden können. Schon jetzt haben es die Sachbearbeiter mit erheblichem Rückstau zu tun; offene Anträge reichen zum Teil bis ins Jahr 2017 zurück. Vor dem Hintergrund der schrecklichen Fälle von Lügde und Münster appelliert Jörg Ziercke deshalb an die Politik: „Versprechen Sie Hilfe nicht nur – sorgen Sie mit ausreichenden personellen Ressourcen auch dafür, dass sie die Opfer erreicht!“

Foto: Jörg Ziercke, Bundesvorsitzender des WEISSEN RINGS (Hermann Recknagel)

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