Mehr Rechte für Opfer – bereits in der Praxis gelebt?

Bekommen Kriminalitätsopfer von Behörden alle Informationen zum anstehenden Gerichtsverfahren? Wird ihnen ausreichend und angemessen erklärt, wo und wie sie Unterstützung in dieser für sie so schwierigen Zeit erhalten? Unter anderem dies gibt die EU-Opferschutzrichtlinie vor, die insbesondere die Informationsrechte von Kriminalitätsopfern erweiterte und von den EU-Mitgliedsstaaten umgesetzt wurde. Mit Online-Fragebögen will der WEISSE RING zusammen mit anderen europäischen Opferhilfsorganisationen und dem Dachverband Victim Support Europe (VSE) herausfinden, ob sich die Lage für Opfer in den EU-Mitgliedsstaaten bereits verbessert hat.

Das Projekt trägt den Namen VOCIARE (Victims of Crime Implementation Assessment of Rights in Europe)  und wird länderübergreifend durch VSE und die portugiesische Opferschutzorganisation APAV organisiert. In Deutschland kümmert sich der WEISSE RING um das VOCIARE-Projekt – und damit auch um die hiesige Online-Befragung. „Wird der verbesserte Opferschutz in der Praxis auch tatsächlich gelebt? Was ist, jenseits aller Theorie, schon in der Praxis verankert und wo muss nachgebessert werden? Genau hier setzt die Online-Befragung an“, sagt Bianca Biwer, Bundesgeschäftsführerin des WEISSEN RINGS. In Deutschland wurden die Vorgaben der Richtlinie durch das  3. Opferrechtsreformgesetz vom Bundestag Anfang Dezember 2015 verabschiedet. In Kraft ist das Gesetz seit dem 31. Dezember 2015.

Die Online-Befragung richtet sich an alle Berufsgruppen, die mit Kriminalitätsopfern zu tun haben – unter anderem Polizeibeamte, Staatsanwälte, Richter, Rechtsanwälte, Sozialarbeiter und Psychotherapeuten. „Wir wollen all diese Berufsgruppen ausdrücklich dazu ermuntern, an der Befragung teilzunehmen“, sagt Biwer. Die von den Experten in der Praxis gesammelten Erfahrungen und ihr Know-how seien unerlässlich für das Gelingen des Projekts. Sie verfügten über die nötige Sachkenntnis und könnten Fortschritte und Missstände in Sachen Opferschutz daher gut beurteilen.

„Wir freuen uns ebenso über die Teilnahme von Kriminalitätsopfern und Opferhelfern, auch wenn sie nicht den genannten Berufsgruppen angehören“, betont die Bundesgeschäftsführerin weiter. Fragebögen von Betroffenen könnten jedoch leider im Rahmen des europäischen Projektes keine Berücksichtigung finden. Für den WEISSEN RING seien diese Informationen aber sehr wichtig. Antworten von Betroffenen würden daher gesondert ausgewertet.

Interessierte, die die Kriterien erfüllen und am VOCIARE-Projekt teilnehmen wollen, können dem WEISSEN RING eine E-Mail an die Adresse vociare@weisser-ring.de schreiben. Daraufhin bekommen sie einen Link zugeschickt, der sie direkt zur Befragung führt. Die Befragung ist anonym möglich, Pflichtangaben sind lediglich der ausgeübte Beruf sowie das Herkunftsland. Konkrete Fragen thematisieren beispielsweise das Recht des Opfers auf Information und Aufklärung über das Strafverfahren, Kosten bei Dolmetscherleistungen und die Weiterleitung von Betroffenen an Unterstützungsangebote.

Das VOCIARE-Projekt fußt auf einer wissenschaftlichen Erhebung, Interviews mit verschiedenen Berufsgruppen und den Online-Befragungen in den verschiedenen Ländern.

Foto: survey-1594962_1920_Pixabay_andibreit

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