Neues EU-Recht schützt Stalking-Opfer besser

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Besonders Opfer von häuslicher Gewalt und Stalking sind ab sofort durch neue Gesetzesregeln in allen Ländern der Europäischen Union besser geschützt.

Die neuen Bestimmungen gewährleisten, dass in einem EU-Mitgliedstaat erlassene Kontaktsperren, Schutz- und Verbotsanordnungen schnell und einfach in der gesamten EU anerkannt werden. EU-Bürger, die Opfer häuslicher Gewalt geworden sind, können sich nun auch bei Reisen außerhalb ihres Heimatlandes sicher fühlen, indem sie die Anordnung, die sie vor dem Aggressor schützt, einfach übertragen. Bisher mussten Opfer komplizierte Verfahren durchlaufen, damit ihre Schutzanordnungen in anderen EU-Mitgliedstaaten anerkannt wurden, und in jedem Land ein anderes Bescheinigungsverfahren beantragen. Nun werden Schutzanordnungen in allen EU-Mitgliedstaaten anerkannt, sodass Bürger, die Opfer von Gewalt geworden sind, ohne aufwendige Verfahren verreisen können.