Horror-Clowns: Bei Straftaten hört der Spaß auf
Wenige Tage vor Halloween (31. Oktober) häufen sich Zwischenfälle mit sogenannten Horror-Clowns. Dabei greifen Täter in Clowns-Kostümen andere Menschen an. Einige Horror-Clowns verfolgen oder verletzen ihre Opfer. Der WEISSE RING rät: Wer Opfer eines Clown-Angriffs wird, sollte sofort die Polizei verständigen und Anzeige erstatten.
Schon das Erschrecken alleine kann strafbar sein. Wenn sich Erschreckte zum Beispiel verletzen oder durch einen Clown in eine lebensgefährliche Situation geraten, können die Täter strafrechtlich verfolgt werden. Wer einem Horror-Clown begegnet, sollte besonnen handeln. Laut Polizei handelt es sich in den meisten Fällen um schlechte Scherze.
Wer aber in eine bedrohliche Situation mit einem Horror-Clown gerät, sollte möglichst versuchen, die Situation sofort zu verlassen. Falls möglich sollten Angegriffene über den Notruf 110 die Polizei rufen. Ist dies unter Umständen nicht möglich, sollten Opfer den Mut aufbringen, andere Menschen in ihrer näheren Umgebung auf sich aufmerksam zu machen und um Hilfe zu bitten. Wer bedroht oder körperlich angegangen wird, sollte Anzeige erstatten. Auch von Falschmeldungen über Horror-Clowns in sozialen Netzwerken sollte abgesehen werden, denn sie tragen zu Verunsicherungen der Bevölkerung bei.