Gewalttäter besser überwachen - WEISSER RING fordert mehr Einsatz der Politik zum Schutz von Frauen vor Gewalt
Gewalttäter, die gegen das Gewaltschutzgesetz verstoßen, müssen besser überwacht werden – etwa durch Hilfsmittel wie die elektronische Fußfessel. Dies fordert der WEISSE RING zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen am 25. November. „Leider ist es immer noch traurige Realität, dass Frauen in Deutschland jeden Tag Opfer von Gewalt werden", sagt Bianca Biwer, Bundesgeschäftsführerin von Deutschlands größter Hilfsorganisation für Opfer von Kriminalität. Denn nicht selten setzen sich Täter über Gewaltschutzanordnungen von Gerichten hinweg. Und nicht selten endeten solche Verstöße in schweren Attacken auf das Opfer – insbesondere, wenn es sich um frühere Partner handelt. „Hier besteht Handlungsbedarf", sagt Biwer. „Dem Staat muss es ein Anliegen sein, dass die Polizei im Ernstfall schneller einschreiten und Frauen besser schützen kann."
Durch das Gewaltschutzgesetz hat der Gesetzgeber grundsätzlich Regelungen geschaffen, Opfer von Gewalt, massiven Bedrohungen und Nachstellungen besser zu schützen. So kann ein Gericht auf Antrag des Opfers sogenannte Schutzanordnungen wie beispielswiese Aufenthalts-, Kontakt- oder auch Näherungsverbot erlassen, die das Opfer vor weiteren Konfrontationen mit dem Täter bewahren sollen. Das Gewaltschutzgesetz ist dabei nicht nur auf den familiären Bereich beschränkt, sondern kann auch bei fremden Tätern angewandt werden. In der Praxis liegt der Hauptanwendungsbereich aber bei häuslicher Gewalt. Darüber hinaus bietet das Gewaltschutzgesetz auch eine Anspruchsgrundlage für die Überlassung der gemeinsam genutzten Wohnung, sodass der Täter aus dieser verwiesen werden kann, wenn die Voraussetzungen hierfür vorliegen.
In den vergangenen Jahren ist die Zahl der Frauen, die Opfer von Gewalt geworden sind und beim WEISSEN RING Hilfe bekommen haben, gestiegen. Im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. September 2016 handelte es sich bei 5.057 von insgesamt 5.925 Frauen, die sich an den WEISSEN RING gewandt und materielle Hilfe erhalten haben, um Opfer von Gewalt – rund 85 Prozent. Im gesamten Vorjahr 2015 machte ihr Anteil rund 84 Prozent aus. Davor, im Jahre 2014, lag er bei rund 83 Prozent. „Die Werte beziehen sich ausschließlich auf die Fälle, in denen der WEISSE RING materielle Hilfe leisten konnte", betont Biwer. „Immaterielle Hilfen wie zum Beispiel Trost und Beistand leisten oder bei Gängen zur Polizei oder zum Gericht begleiten liegen unserer Erfahrung nach deutlich höher."
Gewalt gegen Frauen kann viele Formen annehmen: Tritte, Schläge oder unfreiwillige sexuelle Handlungen gehören ebenso dazu wie Nötigung, Beleidigung, Demütigung und andere Formen psychischer Gewalt. Dass das Problem existiert, beweisen verschiedenste Untersuchungen immer wieder. So zeigte beispielsweise eine Untersuchung der Europäischen Union, die im Frühjahr 2014 vorgelegt wurde, dass jede dritte Befragte ab dem 15. Lebensjahr in der EU schon einmal Oper von körperlicher oder sexueller Gewalt wurde. Von Vergewaltigungserfahrungen berichtete jede 20. Frau.
Die 3.200 ehrenamtlichen, professionell ausgebildeten Mitarbeiter des WEISSEN RINGS stehen Opfern von Gewalt mit Rat und Tat zur Seite, indem sie zum Beispiel Schutzmaßnahmen aufzeigen. Der Verein verfügt bundesweit über 420 Außenstellen sowie über ein bundesweites und kostenloses Opfer-Telefon mit der Rufnummer 116 006, das an allen sieben Wochentagen von 7 bis 22 Uhr erreichbar ist. Im Sommer 2016 hat der Verein darüber hinaus eine Onlineberatung eingerichtet, um einen weiteren anonymen Zugang zu seinen Hilfen zu schaffen.