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Häusliche Gewalt.

„Das soll das Abendessen sein?", fragt er verächtlich, bevor er den Teller mit dem Unterarm vom Tisch fegt. Es scheppert laut. Was dann folgt, wird sie nicht mehr vergessen. Es ist die erste Ohrfeige ihres Lebens...

Foto Titel: Fotolia #121383191

 

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Link zum Video: https://www.youtube.com/watch?v=so3mZU74iJQ&t=67s

Wenn es nicht mehr aufhört

Niemals hätte sie gedacht, dass ihr so etwas passiert. Die Wutausbrüche und Übergriffe des Partnes werden häufiger. Bald gehören sie zum Alltag. Genau wie seine Entschuldigungen und die Blumensträuße, wenn er unter Tränen beteuert, nicht mehr die Beherrschung zu verlieren. Sie glaubt ihm und hofft - vergeblich.

Es ist kein Einzelfall. Von den im Jahr 2022 insgesamt erfassten 157.818 Opfern vollendeter und versuchter Delikte der Partnerschaftsgewalt waren 126.349 (80,1 %) weiblichen und 31.469 (19,9 %) männlichen Geschlechts. Die Anzahl der Betroffenen von Partnerschaftsgewalt ist gegenüber dem Vorjahr um 9,1 % angestiegen (2021: 144.637). Dabei liegt die Dunkelziffer deutlich höher.

Wenn Gewalt die Kontrolle übernimmt

Die gewalttätige Seite des Partners zeigt sich erst nach und nach. Warum musst du denn allein irgendwo hingehen? Ich bin doch da. Oder: Du brauchst doch kein eigenes Auto, ich gebe dir meins. So fängt es oft an. Die Erklärungen, klingen schlüssig. Doch irgendwann besitzt die Betroffene kein eigenes Handy mehr oder kündigt sogar ihren Job. Aus Liebe und Fürsorge wird schleichend Misstrauen, Eifersucht und Gewalt. Der Partner gewinnt zunehmend mehr Kontrolle über die Betroffene.

Häusliche Gewalt hat viele Formen: Tritte, Schläge oder unfreiwillige sexuelle Handlungen. Aber auch Nötigungen, Beleidigungen oder Demütigungen gehören dazu. Das heimtückische an dieser Gewalt: sie findet hinter verschlossenen Türen statt, im privaten Raum, und ist für andere meist unsichtbar.

Wenn man völlig isoliert wird und allein ist

Unsichtbar werden mit der Zeit auch die Opfer selbst. Durch den stetigen Kontrollverlust und die immer größer werdende Abhängigkeit verlieren sie den Anschluss an ihr Umfeld. Sie ziehen sich zurück und leiden gleichzeitig unter sozialer Isolation. Freundinnen kann bzw. darf die Betroffene allein nicht mehr treffen. Telefonieren wird schwierig, weil der Partner die Rechnungen kontrolliert.

Bianca Biwer, Bundesgeschäftsführerin des WEISSEN RINGS, zum Thema Sexualisierte Gewalt


Hilfe holen. Laut werden.

Gedemütigt, geschlagen, verletzt: Opfer häuslicher Gewalt leiden oft jahrelang. Vielen fällt es schwer, sich jemandem anzuvertrauen – zu groß ist die Scham, zu groß das gesellschaftliche Tabu. Dabei brauchen sie dringend ein Ohr, das zuhört, und eine Hand, die sie aus der Not führt. Und genau hier setzt die Arbeit des WEISSEN RINGS an.

Wir werden laut. Machen aufmerksam und ermutigen Frauen, das Schweigen zu beenden. Mehr dazu in unserer Kampagne: www.schweigenmachtschutzlos.de und unter dem Hashtag #machdichlaut

Wir weisen darauf hin, dass bei Aktivierung Daten an YOUTUBE übermittelt werden.

Link zum Video: https://www.youtube.com/watch?v=4sgiGFZlCm8


So hilft der WEISSE RING:

Beim WEISSEN RING haben Sie vor Ort eine/n persönliche/n Ansprechpartner/in. Wir unterstützen Sie dabei, aus Ihrer Situation herauszufinden.

Wir stehen an Ihrer Seite, beispielsweise durch emotionalen Beistand und Begleitung zu Polizei-, Gerichts- und Behördenterminen.

Es ist uns möglich, Ihnen unkompliziert Hilfe zugänglich zu machen durch einen

  • Hilfescheck für eine psychotraumatologische Erstberatung
  • Hilfescheck für eine anwaltliche Erstberatung

Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung des Gewaltschutzgesetzes und zeigen, welche rechtlichen Mittel es gibt, zum Beispiel

  • Annäherungsverbote
  • die Untersagung von Anrufen oder Textnachrichten
  • die Möglichkeit einer befristeten Überlassung der gemeinsam genutzten Wohnung. Sogar unabhängig von den vertraglichen Eigentums- oder Mietverhältnissen.

Daneben haben wir in bestimmten Fällen  auch finanzielle Hilfsmöglichkeiten. Beispiele hierfür sind die

  • Unterstützung bei einem Umzug
  • Unterstützung bei der Wohnungseinrichtung
  • Hilfe zur Überbrückung tatbedingter Notlagen, z. B. wenn bei einer Trennung das Einkommen des Täters wegbricht

Wir können Sie auch unterstützen, wenn Sie einen Antrag nach dem SGB XIV stellen möchten. Daneben vermitteln wir auch Hilfen bei anderen Anlaufstellen.