Journalisten-Preis des WEISSEN RINGS 2019
Bereits zum siebten Mal verleiht der WEISSE RING einen Preis für Journalisten. Prämiert werden am 16. November 2019 in Hamburg journalistische Beiträge, die sich mit dem Thema „Straftaten und ihre Folgen aus Sicht der Opfer von Kriminalität" befassen. Im Mittelpunkt soll die opfersensible und aufklärerische Darstellung des Themas stehen.
Der Journalisten-Preis des WEISSEN RINGS wird alle zwei Jahre vergeben für Beiträge in fünf Kategorien: Print, Fernsehen, Hörfunk, Online und 2019 erstmalig auch für journalistischen Nachwuchs. Die Sieger einer jeden Kategorie erhalten ein Preisgeld von 3.000 Euro.
Die Beiträge, mit denen sich Medienschaffende um den Preis bewerben wollen, müssen nach einer Registrierung auf der Internetseite journalistenpreis.weisser-ring.de im dortigen Upload-Bereich eingestellt werden. Dabei ist zu beachten, dass gerade TV- und Hörfunkbeiträge in allgemein gebräuchlichen Dateiformaten hochgeladen werden. Print-Beiträge müssen als gut lesbarer Scan (PDF-Datei) eingestellt werden, alternativ auch als PDF aus dem E-Paper. Die Beiträge in der Online-Kategorie sollten zudem online zugänglich und nicht durch eine Paywall geschützt sein. Im Ausnahmefall, der mit dem WEISSEN RING vorab abgestimmt werden muss, können Beiträge in der Online-Kategorie als Screenshots der Seite mit Angabe des Links und einem Offline-Ausdruck der Veröffentlichung als PDF hochgeladen werden.
Darüber hinaus müssen die Bewerber ein Manuskript oder eine ausführliche Inhaltsangabe zu ihrem jeweiligen Wettbewerbsbeitrag einreichen. Für alle eingereichten Arbeiten gilt, dass das Erscheinungs- oder Sendedatum sowie eine genaue Quellenangabe angegeben werden müssen.
Die journalistischen Beiträge müssen zwischen dem 1. Mai 2017 und dem 30. April 2019 in Deutschland veröffentlicht worden sein. Dabei kann sich die gesamte Bandbreite journalistischen Schaffens (Bericht, Reportage, Feature, Kommentar, Interview) widerspiegeln. Serienbeiträge sind zum Wettbewerb ebenfalls zugelassen. Der Umfang der Veröffentlichung ist kein Wertungskriterium.
Die Autoren der eingereichten Arbeiten können nicht fremdnominiert werden, sondern müssen sich selbst bewerben. Zudem können sie sich jeweils nur mit einem Beitrag pro Medienbereich an dem Wettbewerb beteiligen. Bewerber können nur für von ihnen selbst erstellte, nicht aber für von ihnen nur verantwortete Beiträge ausgezeichnet werden. In der neu geschaffenen Kategorie Nachwuchs können sich Volontäre und Jungredakteure mit nicht mehr als einem Jahr Berufserfahrung bewerben.
Die Bewerbung muss bis zum 31. Mai 2019 vorliegen. Spätere Einreichungen können nicht berücksichtigt werden.
Die Sieger werden ermittelt durch eine fachkundige Jury, der auch prominente Praktiker aus der Medienwelt angehören. Den Vorsitz der Jury hat der Bundesvorsitzende des WEISSEN RINGS, Jörg Ziercke. Die Bewerber übertragen dem WEISSEN RING das Recht, Beiträge, die mit dem Journalisten-Preis ausgezeichnet werden, in Auszügen oder in Gänze in seinen eigenen Printpublikationen oder im Internet zu veröffentlichen. Die Nutzungsrechte müssen durch den Autor vor der Bewerbung abgeklärt werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Ansprechpartner
WEISSER RING e. V.
Team Presse und Kommunikation
Bundesgeschäftsstelle
Weberstraße 16
55130 Mainz
Telefon: 06131 8303-38
Fax: 06131 8303-60
E-Mail: journalistenpreis@weisser-ring.de
Hinweis: zu den bisherigen Preisträgern und Siegerbeiträgen