WEISSER RING fordert Ländervertreter zur Zustimmung zu Gesetz auf
Der Entwurf für ein neues Soziales Entschädigungsrecht befindet sich auf der Zielgeraden. Am Donnerstagabend hat der Deutsche Bundestag die aktuell vorliegende Fassung für ein Sozialgesetzbuch XIV verabschiedet. „Jetzt liegt es am Bundesrat, die beabsichtigten und dringend erforderlichen Verbesserungen für Opfer von Gewalt und Terror endgültig in Form eines Gesetzes zu gießen. Wir appellieren daher eindringlich an die Vertreter der Länder, sich dem überwältigenden Votum der Bundestagsabgeordneten anzuschließen und dem Entwurf zuzustimmen – ohne jegliche Kürzung“, sagt Jörg Ziercke, Bundesvorsitzender der Opferhilfeorganisation WEISSER RING.
Ziercke begrüßt dabei ausdrücklich gleich eine ganze Reihe an Verbesserungen, die Gewalt- und Terroropfern zuteilwerden sollen. So können künftig auch Tatfolgen von Angriffen mit einem Kraftfahrzeug entschädigt werden. Auch schwere psychische Gewalt soll zu Leistungen berechtigen. Zudem bekommen ausländische Staatsangehörige dieselben Leistungen, wie sie auch Deutsche erhalten würden. Daneben enthält der Entwurf Beweiserleichterungen, die den Zugang zu Leistungen erst ermöglichen. Weiterhin erfüllt der Gesetzentwurf Kernforderungen des WEISSEN RINGS. Dazu zählen etwa der Erhalt des Berufsschadensausgleichs, die weiterhin uneingeschränkte Krankenbehandlung für Geschädigte – ebenso wie die Krankenbehandlung für bestimmte Angehörige und Hinterbliebene, wenn sie keine eigene Absicherung besitzen – und volle Leistungen in Fällen des Schockschadens.
„Auch wenn Betroffene künftig mit angemessenen Entschädigungsleistungen rechnen können, muss die Verwaltung dafür Sorge tragen, dass diese die Gewaltopfer auch zeitnah erreichen. Wir wissen aus der Praxis genau, dass es oftmals viel zu lang dauert, bis Opfer Entschädigung erhalten. Wir alle sollten uns gemeinsam dafür engagieren, dass diese Verfahren besser und schneller laufen“, betont der Bundesvorsitzende des WEISSEN RINGS.