20 Jahre Recht des Kindes auf gewaltfreie Erziehung
Kinder und Jugendliche haben seit dem Jahr 2000 das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig. Dennoch erleben viel zu viele Kinder weiterhin verschiedene Formen von Gewalt, in der Familie, im sozialen Umfeld, in Kitas, Schulen oder anderen Einrichtungen.
4.100 junge Menschen im Alter bis 14 Jahre sind 2019 deutschlandweit Opfer von Kindesmisshandlung gewesen. 43 Prozent davon waren Mädchen, 57 Prozent Jungen. Die Polizeiliche Kriminalstatistik 2019 besagt, dass in 1.737 Fällen die jungen Opfer unter 6 Jahre alt, in 2.363 Fällen zwischen 6 und 14 Jahren alt waren.
In diesem Deliktsbereich ist allerdings von einer hohen Dunkelziffer auszugehen. „Es macht betroffen zu sehen, dass sich die Fallzahlen von Kindesmisshandlung seit vielen Jahren auf nahezu unverändert hohem Niveau bewegen“, sagt Bianca Biwer, Bundesgeschäftsführerin der Opferhilfeorganisation WEISSER RING, „in der Erziehung ist kein Platz für Gewalt und Erniedrigung“.
Kinderschutz in der Corona-Krise
Schulen und Kitas sind in Deutschland geschlossen, Spiel- und Bolzplätze sind gesperrt, das Training in Sportvereinen findet auf absehbare Zeit nicht statt und Treffen mit Schulkameraden kommen auch nicht in Frage.
Rund um die Uhr sind Eltern und Kinder aufgrund der Corona-Krise bereits seit Wochen zum Teil auf engstem Raum beisammen. Fehlende Rückzugsmöglichkeiten und ein unstrukturierter Tagesablauf können schnell zu Aggression und Gewalt führen. Viele Familien sind nun auf sich selbst gestellt - Unterstützungsangebote oder Entlastungsmöglichkeiten sind nicht in Sicht.
„Gerade in der jetzigen Situation, in der der Familienalltag ausschließlich zu Hause stattfindet, ist es zum Schutz unserer Kinder wichtig, der Gewalt keine Chance zu geben. Die Schwächsten zu schützen, ist in der Corona-Krise besonders notwendig", betont Bianca Biwer.
Tag der gewaltfreien Erziehung
Anlässlich des Tags der gewaltfreien Erziehung am 30. April fordert der WEISSE RING, jegliche Form von Gewalt gegen Kinder nicht zu tolerieren und diese auch nicht zu verharmlosen. Kindesmisshandlung findet in allen gesellschaftlichen Schichten und zum ganz überwiegenden Teil im familiären Kontext statt. Schläge, Ablehnung, psychischer Druck, Vernachlässigung – das Delikt, das mit Haftstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren strafbedroht ist, äußert sich in vielen Formen, unter denen die Betroffenen auch noch viele Jahre später massiv leiden können. Wenn Erwachsene Kinder misshandeln, stehen oftmals Hilflosigkeit und Überforderung dahinter. „Es ist gesetzlich festgeschrieben, dass Kinder ein Recht auf gewaltfreie Erziehung haben. Wer das nicht leisten kann, muss sich professionelle Hilfe holen“, unterstreicht die Bundesgeschäftsführerin des WEISSEN RINGS und verweist dabei auf die Angebote der Hilfsorganisation.
Hilfsangebote in der Corona-Zeit:
- WEISSER RING: Opfer-Telefon - 116 006 /Onlineberatung www.weisser-ring.de
- Nummer gegen Kummer“ - 0800 111 0550
- Beratungsseiten der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung (Mailberatung, Gruppen- Themenchats, offene Sprechstunden, Foren)
www.bke-jugendberatung.de / www.bke-elternberatung.de - Bundesweit und 24 Stunden erreichbare Hilfetelefon gegen Gewalt an Frauen - 08000 116 016
- UBSKM „Kein Kind alleine lassen“ - www.kein-kind-alleine-lassen.de
- Häusliche Gewalt in der Nachbarschaft – Hast du das auch gehört? - www.auchgehoert.de