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Kompetente anwaltliche Unterstützung

Der WEISSE RING bietet interessierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten auf Antrag die Möglichkeit der Eintragung in eine öffentlich einsehbare Rechtsanwaltsliste sowie die Zertifizierung als "Opferanwalt WEISSER RING".

Die beim WEISSEN RING geführte Anwaltsliste ist eine rein private Liste des Vereins, die Ihre Fachkenntnisse für Ratsuchende noch einfacher sichtbar machen soll. Sie schließt die parallele Mitgliedschaft oder Listennennung bei einer anderen Vereinigung oder Organisation der Rechtsanwälte oder der Vertretung von Opferschutzinteressen nicht aus. Die Anerkennung als zertifizierter Opferanwalt WEISSER RING hat keinen amtlichen Charakter und steht in keiner Beziehung zu einer Fachanwaltsbezeichnung. Die Anerkennung erstrebt keinerlei wettbewerbsrechtlichen Vorteil.

Anwaltsliste und „Zertifizierter Opferanwalt WEISSER RING“

Die Voraussetzungen für eine Aufnahme in die Anwaltsliste und die „Zertifizierung Opferanwalt WEISSER RING“ sind besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen, insbesondere in den Bereichen Sozialrecht und/oder Strafrecht und eine Fortbildung im Bereich der Psychotraumatologie und Gesprächsführung. Für die Zertifizierung sind dabei die Voraussetzungen höher angesetzt.

Die genauen Voraussetzungen können Sie der Richtlinie und dem Verhaltenskodex des WEISSEN RINGS entnehmen; hier finden Sie auch die Datenschutzerklärung:

Richtlinie, Verhaltenskodex, Datenschutz

Antragsformular

 

Der WEISSE RING bietet regelmäßig Fortbildungen für Opferanwälte an.

Bei weiteren Fragen zur Aufnahme in die Anwaltsliste oder zur Zertifizierung wenden Sie sich gerne an: opferanwalt@weisser-ring.de

Hinweis: Weder die Aufnahme in die Anwaltsliste noch die Zertifizierung als Opferanwalt WEISSER RING sind Voraussetzung für eine Rechthilfezusage des WEISSEN RINGS. Es gilt die freie Anwaltswahl.

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