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Fortbildungsangebot: Opferentschädigungsgesetz für Opferanwältinnen und -anwälte (10-stündig)

Die Teilnehmer:innen erhalten grundlegende Informationen zum Opferentschädigungsrecht, insbesondere den Tatbestandsvoraussetzungen, den Besonderheiten bei Taten im Ausland, mögliche Versagung von Leistungen, Erleichterungen für die Opfer. Sie sollen das Entschädigungsrecht, bestehend aus dem OEG und dem BVG (Bundesversorgungsgesetz) kennen sowie über die Neuerungen aus dem SGB XIV informiert sein. Sie lernen typische Fallstricke und Ablehnungsgründe kennen und erhalten Informationen darüber, was bei einem Widerspruch beachtet werden sollte.

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