Informationen für Rechtsbeistände und Berater*innen
Hier finden Rechtsbeistände und psychotraumatologische Berater*innen nähere Informationen zu den Abrechnungsmodalitäten unserer sogenannten Hilfeschecks.
Die Ausgabe der Hilfeschecks steht im Ermessen unserer Mitarbeiter*innen vor Ort und erfolgt ausschließlich durch die Außenstellen. Ein Anspruch auf diese Form der Unterstützung besteht nicht. Eine nachträgliche Ausgabe ist nicht vorgesehen.
Sollten sich Betroffene mit dem Wunsch nach einer kostenfreien Erstberatung an Sie wenden, so verweisen Sie die Betroffenen bitte zunächst an die zuständige Außenstelle. Die Kontaktdaten der Außenstellenleitung können unter Eingabe von Wohnort oder Postleitzahl hier abgerufen werden: https://weisser-ring.de/weisser-ring/standorte.
Informationen für Rechtsanwält*innen:
In diesem Merkblatt finden Sie genaue Informationen zur Abrechnung des Hilfeschecks für eine anwaltliche Erstberatung gegenüber der Bundesgeschäftsstelle des WEISSEN RINGS.
Merkblatt BS
Zudem finden Sie auch einen digital ausfüllbaren Abrechnungsbogen für eine solche anwaltliche Erstberatung. Dieser ist optional zu einem Erläuterungsschreiben verwendbar und soll die Abrechnung für den Rechtsbeistand erleichtern.
Abrechnungsbogen digital
Informationen für psychotraumatologische Berater*innen:
In diesem Merkblatt finden Sie genaue Informationen zur Abrechnung des Hilfeschecks für eine psychotraumatologische Erstberatung gegenüber der Bundesgeschäftsstelle des WEISSEN RINGS.