Bianca Biwer: „Entscheidung im Sinne der Opfer“

Sexueller Missbrauch: WEISSER RING begrüßt Fristverlängerung für staatliche Hilfen

Staatliche Hilfe für Menschen, die in der Familie sexuellen Missbrauch und sexuelle Gewalt erfahren haben – auch über den 30. April 2016 hinaus: Der WEISSE RING begrüßt die Entscheidung, die Antragsfrist beim Ergänzenden Hilfesystem (EHS) für den familiären Bereich zu verlängern. „Dies ist vor allem eine Entscheidung im Sinne der Opfer, die oft noch jahrelang unter den Folgen der Taten leiden müssen“, sagt Bianca Biwer,
Bundesgeschäftsführerin von Deutschlands größter Hilfsorganisation für Opfer von Kriminalität. Betroffenen würde nun länger als bisher die Möglichkeit gegeben, Leistungen zu beantragen und für erlittenes Unrecht finanziell entschädigt zu werden.

Das EHS richtet sich an Betroffene, die als Minderjährige im familiären Bereich oder in Institutionen, zum Beispiel in Einrichtungen der katholischen oder evangelischen Kirche, sexuellen Missbrauch und sexualisierte Gewalt erfahren haben. Wer nachweislich noch heute unter Tatfolgen leidet, kann Unterstützung beantragen. Möglich sind Sachleistungen wie Therapien, Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen, die dazu dienen sollen, noch existierende Folgen abzumildern. Bisher war seitens der EHS-Geschäftsstelle in Berlin vorgesehen, Anträge für den familiären Bereich nur bis zum 30. April 2016 anzunehmen.

Durch die Fristverlängerung sind Anträge nun auch darüber hinaus möglich. Die Antragsfrist für den institutionellen Bereich ist weiterhin für den 31. August 2016 festgesetzt. „Der WEISSE RING steht fest an der Seite der Missbrauchsopfer, um sie bei der Antragstellung bestmöglich zu begleiten“, sagt  Bundesgeschäftsführerin Biwer. Aktuell haben 54 ehrenamtliche, professionell ausgebildete Mitarbeiter des WEISSEN RINGS eine spezielle EHS-Schulung durchlaufen. Durch ihre Hilfe und ihre Begleitung war es Missbrauchsopfern möglich, bis Ende 2015 insgesamt bereits knapp 600 Anträge zu stellen. Die Hilfeleistungen des WEISSEN RINGS sind damit aber noch lange nicht erschöpft, wie Biwer betont: „Trost, Beistand, Zuwendung und Begleitung – dies alles ist mit im Hilfespektrum, das unsere ehrenamtlichen Helfer anbieten. Sie haben es sich zur Aufgabe gemacht, Menschen in ihrer Not nicht allein zu lassen.“ Gefragt sei der WEISSE RING auch als Lotse, um zusammen mit den Betroffenen zu erörtern, welche weiterführenden Hilfen in Anspruch genommen werden können.

Bei seiner Arbeit kann sich der Verein voll auf sein Hilfenetzwerk verlassen. Mit 420 Außenstellen und seinem Opfer-Telefon mit der kostenlosen Rufnummer 116 006 kann der WEISSE RING bundesweit und  flächendeckend Unterstützung anbieten: schnell, vielfältig und direkt.