Zivilcourage ist sozialer Mut, der sich in öffentlichem Handeln im Alltag widerspiegelt. Beweisen muss sich diese Haltung in Situationen, in denen Würde und Integrität einer Person oder auch ihre zentralen Werteüberzeugungen verletzt werden.
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Zivilcourage bedeutet, sich um Empathie mit Menschen zu bemühen, die durch Dritte bedroht oder angegriffen werden, und sich für diese Menschen einzusetzen – auch gegen Mehrheitsmeinungen oder in Gefahrensituationen.
Zivilcourage zeigen – wie geht das? Und was sollte man dazu noch wissen? Diese Fragen beantwortet auch folgende Broschüre:
Menschen, die Zivilcourage beweisen und anderen Menschen in Not helfen, sind durch das deutsche Entschädigungsrecht grundsätzlich unfallversichert. Das heißt: Werden persönliche Gegenstände des Nothelfers beschädigt (Handy, Tasche, Jacke, Auto ...), so besteht ein direkter Versicherungsschutz durch die gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII §2 Abs. 13).
Bei gesundheitlichen Schäden von Nothelfern – wenn diese durch einen vorsätzlichen und rechtswidrigen tätlichen Angriff, also durch körperliche Gewalt geschädigt werden – greift das Opferentschädigungsgesetz.
Wichtig ist allerdings, dass man diese Ansprüche kennt. Denn Leistungen gemäß der beiden genannten Gesetze gibt es nur, wenn der Geschädigte einen Antrag stellt. Die Außenstellen des WEISSEN RINGS unterstützen Betroffene in solchen Situationen und gewähren gegebenenfalls Rechtsschutz.
Erklärvideo Zivilcourage – Comic-Clip in Kooperation mit aktion-tu-was.de
Gesicht zeigen! – Initiative gegen Fremdenfeindlichkeit, Rassismus, Antisemitismus und rechtsextreme Gewalt
Themenblätter Zivilcourage – Unterrichtsmaterial zum Thema von der Bundeszentrale für politische Bildung
Materialien zu Zivilcourage und Gewaltfreiheit – Seite der Berghof Foundation, ehemals Institut für Friedenspädagogik Tübingen e. V., mit einem Buchkapitel "Zivilcourage lernen" und mehr
Zivilcourage-Portal der Universität Zürich – Forum zum Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis