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      Wissenswertes zum Sozialrecht

      Auf dieser Seite finden sich Informationen zum Sozialen Entschädigungsrecht, weiteren sozialpolitischen Fragestellungen und zu relevanten Positionspapieren des WEISSEN RINGS.

      Soziales Entschädigungsrecht

      Opfer von vorsätzlichen rechtswidrigen Gewalttaten haben Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialen Entschädigungsrecht, wenn sie durch die Tat gesundheitliche Schäden erlitten haben. Das Soziale Entschädigungsrecht ist im Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch (SGB XIV) geregelt. Opfer haben, entgegen des Wortlauts, vor allem einen Anspruch auf Versorgung und nicht nur auf Entschädigung.

      Dieser Anspruch auf Versorgung bedeutet eine soziale Sicherung, die auch dann greift, wenn durch die Tat gravierende und lang andauernde gesundheitliche Belastungen entstanden sind. Das Gesetz bietet eine sehr gute Versorgung, die über die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen hinausgeht. 

      Das Soziale Entschädigungsrecht wurde nach einem mehr als zehn Jahre andauerenden politischen Prozess im Jahr 2019 reformiert. Ziel war, die guten Leistungen zu erhalten, Verschlechterungen zu verhindern und gleichzeitig notwendige Verbesserungen zu erreichen. Einige der wichtigsten Forderungen des WEISSEN RINGS wurden hierbei berücksichtgt, vor allem die Einbeziehung des Tatbestandes der psychischen Gewalt. Der WEISSE RING hat diesen politischen Prozess sehr eng begleitet, u. a. mit der Kampagne "Opferrechte sind Menschenrechte", die in der Öffentlichkeit beachtliche Aufmerksamkeit fand.

      Das neue Entschädigungsrecht

       

      Statistiken zur Opferentschädigung

      Basierend auf Behördenangaben erstellt der WEISSE RING jedes Jahr eine Statistik zur staatlichen Opferentschädigung – mit ernüchterndem Ergebnis: Nur ein Bruchteil der Berechtigten beantragt Leistungen nach dem OEG.

       

      Medizinische Versorgung

      Häufig erster Ansprechpartner für die medizinische Versorgung sind die gesetzlichen Krankenkassen. Im Bereich der psychotherapeutischen Versorgung bestehen jedoch Lücken, die es zu schließen gilt. Der WEISSE RING hat deshalb auch Forderungen zur psychotherapeutischen Versorgung von Kriminalitätsopfern erarbeitet.

       

      Sozialrechtliche Forderungen des WEISSEN RINGS

      (Stand Juli 2021) 

      Opferrechte sind Menschenrechte. Opfer sind Rechteinhaber, sie müssen bei der Inanspruchnahme ihrer Rechte unterstützt werden. Dies ist das Recht auf Entschädigung.

      „Der Übergang von einer bedürfnisorientierten Rhetorik zur menschenrechtsorientierten Sprache verändert die Beziehung zwischen dem Opfer und dem Staat grundlegend. Das Opfer bittet nicht mehr um Hilfe aufgrund seiner Verwundbarkeit, seiner dringenden Bedürfnisse und seiner Bedürftigkeit, sondern fordert die Erfüllung der Verpflichtung des Staates für auf seinem Territorium lebende Personen und die Menschenrechte ein. Der Staat ist nicht mehr in der bequemen und bevormundenden Position eines mehr oder weniger großzügigen barmherzigen Samariters, sondern ein Pflichtenträger, der den unter seiner Gerichtsbarkeit lebenden, mit Rechten ausgestatten Personen verpflichtet ist.“

      (Bericht der Sonderberaterin Joëlle Milquet an den Präsidenten der Europäischen Kommission, Jean-Claude Juncker – März 2019 „Stärkung der Rechte von Opfern: von der Entschädigung bis zur Wiedergutmachung“; unter Hinweis auf: FRA (2019), „Justice for victims of violent crime. Teil I: Victims’ rights as standards of criminal justice“ Luxemburg, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union)

      Sozialrechtliche Forderungen des WEISSEN RINGS zur Verbesserung der Entschädigung für Opfer von Gewalttaten

      A. Umfang des Leistungsanspruchs

      B. Qualität des Verfahrens

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