Der WEISSE RING setzt sich seit fast 50 Jahren kontinuierlich für die Verbesserung der Opferrechte ein.
Dadurch konnten wir bereits viel für den Opferschutz und die Rechte der Opfer erreichen. Trotzdem haben wir weitere Verbesserungsvorschläge für einen noch besseren Schutz der Opfer und eine Ausweitung der Opferrechte.
Dies berührt sämtliche Verfahrensabschnitte außerhalb und innerhalb des Strafverfahrens. Wir fordern beispielsweise,
Die Beteiligung von Verbänden in Gesetzgebungsverfahren ist für den Gesetzgeber unentbehrlich, da sie sicherstellt, dass die Interessen von Betroffenen erkannt und berücksichtigt werden. Auch der WEISSE RING als größte Opferhilfsorganisation in Deutschland wird häufig beteiligt und gibt Stellungnahmen zu aktuellen Themen und Gesetzentwürfen ab. Die neuesten Stellungnahmen des WEISSEN RINGS finden Sie hier.
Ein aktuelles Thema: das Akteneinsichtsrecht des Verletzten. Der Vorsitzende des Fachbeirates Strafrecht und Mitglied des Bundesvorstands des WEISSEN RINGS, Prof. Dr. Heinz Schöch, erklärt in einem Fachaufsatz (siehe Download unten) das Akteneinsichtsrecht des Verletzten, wo zurzeit die Probleme in der Praxis liegen – und was das für die Opfer von Straftaten bedeutet.
Unten finden Sie die vollständigen strafrechtspolitischen Forderungen des WEISSEN RINGS.
In regelmäßigen Abständen tagt der Fachbeirat Strafrecht, der sich stetig mit aktueller Rechtsprechung und Gesetzgebungsvorhaben im Hinblick darauf beschäftigt, welche Auswirkungen sie auf Opferrechte oder Opferbedürfnisse haben können. Er ist besetzt mit Fachleuten des strafrechtlichen Fachbereichs aus Justiz, Lehre und Anwaltschaft.
Der WEISSE RING beteiligt sich zudem regelmäßig an Stellungnahmen zu Gesetzgebungsvorhaben, um bereits hier auf die Wahrung oder Verbesserung der Opferrechte hinzuwirken.
Stand Mai 2022
Im Folgenden online lesen oder hier als PDF herunterladen: