Neben den Hilfestellungen für Opfer sexuellen Missbrauchs, die der WEISSE RING ohnehin jederzeit leistet, vermitteln wir den Geschädigten natürlich auch Unterstützung im Rahmen des am 1. Mai 2013 gestarteten Fonds Sexueller Missbrauch der Bundesregierung.
Inhalte in der Übersicht
„Die Antragsfrist für den rein familiären Bereich ist aufgehoben. Anträge können bis auf Weiteres gestellt werden. Der WEISSE RING begrüßt diese Entscheidung.“
„Betroffene, die in ihrer Kindheit oder Jugend in Institutionen sexuell missbraucht wurden, können ebenfalls Anträge auf Hilfeleistungen bis zu 10.000 EUR stellen. Die von diesen Betroffenen beantragten Hilfeleistungen werden jedoch direkt von den verantwortlichen Institutionen selbst bewilligt und bezahlt. Institutionelle Anträge können aus diesem Grunde nur bearbeitet werden, soweit sich die Institutionen am Ergänzenden Hilfesystem beteiligen.
Eine aktuelle Übersicht über die am EHS beteiligten Institutionen finden Sie auf der Website des Fonds Sexueller Missbrauch.
Für aktuelle und grundsätzliche Informationen zum Ergänzenden Hilfesystem für Opfer sexuellen Missbrauchs beachten Sie bitte auch die Website des Fonds Sexueller Missbrauch:
Hier finden Sie für jedes Bundesland diejenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des WEISSEN RINGS, die eine spezielle EHS-Schulung durchlaufen haben: Sie wurden von Traumaexperten ausgebildet sowie in Gesprächstechnik und sozialrechtlichen Fragen geschult.
Berlin
Telefon: 0151/55164916
Bad Soden
Telefon: 0151-55164760
Anzing
Telefon: 0151/55164917
Lehesten
Telefon: 03641-376993
Nordfriesland-Nord
Telefon: 0151-54503941
Schwarzwald Baar-Kreis
Telefon: 0173-8504302
Neumünster
Telefon: 0151/55164919
Saalekreis
Telefon: 0151 - 15047292
Telefon: 0151 – 15047350
Freiburg
Telefon: 01 51 - 15 04 73 20
Flintbek
Telefon: 01520/7939276
Euskirchen
Telefon: 0151 - 15047294
Hamburg
Telefon: 0151/15047362
Neustadt
Telefon: 0151/55164920
Mecklenburg-Strelitz
Telefon: 0151 - 1504 7327
München
Telefon: 0151/55164921
Herne
Telefon: 0151 - 15047297
Henstedt-Ulzburg
Telefon: 0151/55164922
Berlin
Telefon: 0151 - 15047330
Hamburg
Telefon: 0151/55164923
Swisttal
Telefon: 0151/55164924
Chemnitz
Telefon: 0151/55164925
Darmstadt
Telefon: 0151 – 18152022
Bremerhaven
Telefon: 0151 - 15047298
Sauerlach
Telefon: 0151/5516 4926
Bochum
Telefon: 0151 - 15047300
Trier
Telefon: 0151 - 15047348
Trier
Telefon: 0151 - 15047305
Bonn
Telefon: 0151/55164928
Schwarzwald-Baar-Kreis
Telefon: 07721-507213
Neumünster
Telefon: 0151/55164618
Erfurt
Telefon: 0151 - 15047307
München
Telefon: 0151/55164930
Halle
Telefon: 0151-55164787
Henstedt-Ulzburg
Telefon: 0151/55164931
Eisenach/Wartburgkreis
Telefon: 0151 - 15047310
Leer
Telefon: 0151 – 15047355
Spree-Neiße
Telefon: 0151 – 15047312
Regensburg
Telefon: 0151 – 15047356
Borstel
Telefon: 0151/55164933
Prignitz
Telefon: 0151 – 15047357
Prignitz
Telefon: 0151 – 15047358
Berlin
Telefon: 0151 - 15047330
Rendsburg-Eckernförde
Telefon: 0151 – 15047359
St. Wendel
Telefon: 0151 - 15047313
Bergneustadt
Telefon: 0151/55164656
Stade
Telefon: 0151 - 15047337
Idstedt
Telefon: 0151/55164934
Nienburg
Telefon: 05021 / 9229122
Düsseldorf
Telefon: 0151/551649336
Hamburg
Telefon: 0151/55164937
Dachau
Telefon: 0151-15047317
München
Telefon: 0151/64067595
Rügen
Telefon: 0151 – 150473 61
Magdeburg
Telefon: 0177-6335840
Stralsund
Telefon: 0151 - 15047318
Rhein-Hunsrück-Kreis
Telefon: 0151 - 15047340
Riesa
Telefon: 0151-55164731
Hamburg
Telefon: 0151 - 1504 7325
Dachau
Telefon: 0151 - 15047343
Bremen
Telefon: 0151/55164938
Waldkirchen
Telefon: 0151/55164830
„Wenn es einem selbst gut geht, ist man mit seiner inneren Kraft dazu in der Lage, anderen zu helfen und der Gesellschaft etwas zurückzugeben.“
Als Rechtsanwältin weiß ich, dass gerade Kriminalitätsopfer psychisch und physisch unter ihrem Schicksal leiden. Sie brauchen Unterstützung, um wieder eine Perspektive für ihr Leben zu bekommen.
Deshalb bin ich seit 19 Jahren ehrenamtlich für den WEISSEN RING tätig und leite seit 2012 die Außenstelle Bochum, die ich von meinem Vater übernommen habe. Ich arbeite mit vielen sehr engagierten Mitarbeitern zusammen, ohne die eine gute ehrenamtliche Arbeit im Sinne von Kriminalitätsopfern gar nicht möglich wäre.
Hinzu kommt nun seit 2013 noch meine Tätigkeit als Beraterin für das Ergänzende Hilfesystem (EHS). Dort helfe ich Missbrauchsopfern bei Anträgen an den von der Bundesregierung aufgelegten Fonds.
Das EHS richtet sich an Betroffene, die als Minderjährige im familiären Bereich oder in Institutionen, zum Beispiel in Einrichtungen der katholischen oder evangelischen Kirche, sexuellen Missbrauch und sexualisierte Gewalt erfahren haben und noch heute unter den Folgewirkungen leiden. Dafür haben der Bund sowie die Länder Bayern und Mecklenburg-Vorpommern einen Hilfsfonds von insgesamt knapp 59 Millionen Euro eingerichtet. Den Ausschlag dazu gab eine Empfehlung des 2010 von der Bundesregierung eingerichteten „Runden Tisches Sexueller Kindesmissbrauch“.
Betroffene können Sachleistungen im Wert von bis zu 10.000 Euro beantragen, zum Beispiel Therapien oder Unterstützung bei Weiterbildungs- oder Qualifizierungsmaßnahmen. Voraussetzungen sind unter anderem:
Leistungen aus dem Fonds sind für Betroffene gegenüber den gesetzlichen Leistungen nachrangig. Das bedeutet, dass er sich nur an die Betroffenen richtet, die Leistungen gemäß ihren Bedürfnissen nicht schon aus den bestehenden Hilfesystemen (wie Krankenversicherung, Unfallversicherung, Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz) erhalten. Auch zivilrechtliche Ansprüche gegen die verantwortliche Organisation, die Täterin oder den Täter haben Vorrang vor den Leistungen aus dem Fonds Sexueller Missbrauch, sofern sie (noch) gerichtlich durchgesetzt werden können und dies auch zumutbar ist. Ein Rechtsanspruch auf Leistungen aus dem Fonds besteht nicht.
Für weitere Informationen besuchen Sie bitte die Website des Fonds Sexueller Missbrauch oder kontaktieren Sie einen der oben aufgeführten EHS-Berater des WEISSEN RINGS.