Missbrauchs-Vorwürfe gegen einen Außenstellenleiter des WEISSEN RINGS

Der WEISSE RING hat den Leiter der Außenstelle Hochsauerlandkreis mit sofortiger Wirkung von allen Aufgaben entbunden. Außerdem hat der Verein Strafanzeige erstattet gegen den ehrenamtlichen Mitarbeiter wegen des Verdachts von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, Betrug und Unterschlagung.

Der WEISSE RING verspricht, die Vorgänge und Hintergründe mit größtmöglicher Transparenz aufzuarbeiten und darzustellen. Dazu dient diese Website, die wir regelmäßig aktualisieren werden, sobald neue Erkenntnisse vorliegen.

(zuerst veröffentlicht: 22.02.2021, 16:30 Uhr)

 

Weitere Entwicklung

  • 10.04.2024: Im Vergewaltigungsverfahren vor dem Landgericht Arnsberg hat der Angeklagte Revision gegen das Urteil eingelegt. Das bestätigte ein Sprecher des Gerichts auf Nachfrage des WEISSEN RINGS. Das Urteil wird damit vorerst nicht rechtskräftig.
  • 02.04.2024, 21 Uhr: Die Strafkammer nennt die Aussagen des Opfers „glaubhaft und nachvollziehbar“. Dem Angeklagten drohen nach dem Urteilsspruch nun nicht nur eine Gefängnisstrafe und eine empfindliche Schmerzensgeld-Zahlung – er wird vermutlich auch seine Pensionsansprüche als Polizist verlieren (vgl. Antwort 11).
  • 02.04.2024, 17 Uhr: Das Landgericht Arnsberg hat den ehemaligen Außenstellenleiter des WEISSEN RINGS im Hochsauerlandkreis wegen Vergewaltigung zu einer Haftstrafe verurteilt (vgl. Antwort 11). Nach Ansicht des Vorsitzenden des Landesverbands NRW/Westfalen-Lippe, Klaus Neidhardt, verstieß der Ex-Mitarbeiter gegen „alles, wofür der WEISSE RING steht“. 
  • 19.03.2024: Am vierten Verhandlungstag gegen den ehemaligen Außenstellenleiter des WEISSEN RINGS im Hochsauerlandkreis hat das Gericht zwei weitere Zeugen gehört. Darunter auch eine Frau, die der Angeklagte am Gesäß berührt haben soll (vgl. Antwort 11).
  • 11.03.2024: Eine bereits im Jahr 2022 vom WEISSEN RING über das laufende Verfahren informierte Frau hat sich jetzt über die Hotline erneut gemeldet und schwere Vorwürfe gegen den ehemaligen Außenstellenleiter im Hochsauerlandkreis erhoben (vgl. Antwort 4).
  • 08.03.2024: Am dritten Prozesstag gegen den ehemaligen Außenstellenleiter des WEISSEN RINGS im Hochsauerlandkreis hat das Landgericht verschiedene Zeugen vernommen. Unter anderen sagte eine Polizistin aus Dortmund aus, die in dem Fall ermittelt hat (vgl. Antwort 11).
  • 05.03.2024: Im Prozess gegen den Ex-Mitarbeiter des WEISSEN RINGS sollen am zweiten Sitzungstag Zeugen unter Ausschluss der Öffentlichkeit aussagen (vgl. Antwort 11).
  • 29.02.2024: Vor dem Landgericht Arnsberg hat der Vergewaltigungsprozess gegen den ehemaligen Außenstellenleiter des WEISSEN RINGS im Hochsauerlandkreis begonnen (vgl. Antwort 11).
  • 28.02.2024: In den vergangenen Wochen hat der WEISSE RING, u. a. über das Landgericht Arnsberg, den Betroffenen die Finanzierung einer psychosozialen Prozessbegleitung angeboten (vgl. Antwort 9).
  • 22.01.2024: Der Vergewaltigungsprozess gegen den ehemaligen Außenstellenleiter des WEISSEN RINGS beginnt am 29. Februar 2024 (vgl. Antwort 11).
  • 19.01.2024: Im Fall des wegen Vergewaltigung angeklagten Ex-Mitarbeiters hat sich eine weitere mutmaßlich Betroffene beim WEISSEN RING gemeldet und Vorwürfe gegen den Mann erhoben (vgl. Antwort 4).
  • 08.03.2023: Die Staatsanwaltschaft Arnsberg hat Anklage erhoben gegen den ehemaligen Außenstellenleiter des WEISSEN RINGS aus dem Hochsauerlandkreis. Ihm werden sexuelle Nötigung, Vergewaltigung und sexuelle Belästigung vorgeworfen. Der WEISSE RING begrüßt die Anklageerhebung (vgl. Antwort 11).
  • 29.12.2022: Die Ergebnisse der vom Bundesvorstand beauftragten Evaluation des Beschlusses zur Betreuung weiblicher Opfer (Sechs-Augen-Prinzip) liegen vor (vgl. Antwort 8).
  • 13.04.2022: Klaus Neidhardt ist neuer Vorsitzender des WEISSEN RINGS in NRW/Westfalen-Lippe. Einstimmig wählte die Mitgliederversammlung in Selm (Kreis Unna) den Sozialwissenschaftler  an die Spitze des Landesverbandes. Als Stellvertreterin wurde Ruth Stöpper im Amt bestätigt, langjährige Leiterin der Außenstelle Paderborn (vgl. Antwort 10).
  • 24.08.2021, 15:15 Uhr: Inzwischen wurden die 129 Fälle des ehemaligen Außenstellenleiters überprüft; dabei konnten Auffälligkeiten in der Arbeit des Mannes festgestellt werden. Der WEISSE RING prüft jetzt die Einführung möglicher und IT-basierter Kontrollmechanismen als weiteres Sicherheitsnetz, um eventuelle Auffälligkeiten in Zukunft früher identifizieren und dann händisch überprüfen zu können (vgl. Antwort 8).
  • 18.08.2021, 13:30 Uhr: Der ehemalige Leiter der Lübecker Außenstelle des WEISSEN RINGS ist rechtskräftig vom Vorwurf der exhibitionistischen Handlung freigesprochen worden. Die Klägerin hatte am Montag ihre Berufung gegen den Freispruch des Mannes zurückgezogen (vgl. Antwort 13).
  • 13.08.2021, 13:30 Uhr: Das Beschwerdemanagement beim WEISSEN RING wird ausgebaut – eine weibliche Vertrauensperson steht jetzt als Ansprechpartnerin bereit, wenn Menschen Kritik und Beschwerden am WEISSEN RING äußern, sich dabei aber nicht direkt an den Verein wenden wollen (vgl. Antwort 8).
  • 13.08.2021, 12:00 Uhr: Der WEISSE RING hat als Konsequenz aus den Missbrauchs-Vorwürfen die vereinseigenen Regeln für die Betreuung weiblicher Kriminalitätsopfer noch einmal weiter verschärft – das wurde verbindlich vom Bundesvorstand beschlossen (vgl. Antwort 8).
  • 09.08.2021, 17:30 Uhr: Im Fall Lübeck  hat  der WEISSE RING eine weitere Kostenübernahme für das Berufungsverfahren einer betroffenen Frau  abgelehnt. Grund sind  die als zu  gering bewerteten Erfolgsaussichten des Antrags (Details dazu in Antwort 13).
  • 17.05.2021, 8:30 Uhr: Der Landesvorsitzende des WEISSEN RINGS in NRW/Westfalen-Lippe, Jörg Bora, hat sein Ehrenamt niedergelegt. Bis zur Wahl eines Nachfolgers 2022 übernimmt seine bisherige Stellvertreterin Ruth Stöpper die Aufgaben an der Vereinsspitze, kommissarisch unterstützt vom Landesvorsitzenden NRW/Rheinland, Bernd König (Details dazu in Antwort 10).
  • 10.04.2021, 15:00 Uhr: Die „Bild“-Zeitung berichtet im Zuge der Hochsauerland-Vorwürfe über eine angebliche sexuelle Belästigung durch einen ehrenamtlichen Mitarbeiter der Außenstelle Bochum im Jahr 2018. Der WEISSE RING ist dem anonymen Vorwurf nachgegangen. (Details dazu in Antwort 12).
  • 26.03.2021, 16:30 Uhr: Bei Veröffentlichung der Vorwürfe durch den WEISSEN RING hatte die Opferschutzorganisation potenziellen Opfern „größtmögliche Unterstützung“ zugesagt (vgl. Antwort 9). In der Zwischenzeit wurden mehrere Rechtsanwaltschecks sowie Gutscheine für therapeutische Beratungen ausgegeben und zahlreiche Gespräche geführt. Auch werden die Menschen, die sich gemeldet haben, selbstverständlich weiter bei den Problemstellungen begleitet, die sie ursprünglich dazu brachten, sich an den WEISSEN RING zu wenden.
  • 24.03.2021, 9:30 Uhr: In den vergangenen Tagen haben sich keine weiteren Frauen mit Vorwürfen gegen den ehemaligen Außenstellenleiter gemeldet. In den bisher bekannt gewordenen Fällen wird inzwischen durch die Behörden ermittelt.
  • 09.03.2021, 18:00 Uhr: Insgesamt elf Anruferinnen und Anrufer haben sich bislang beim WEISSEN RING gemeldet. In sechs Fällen gibt es Hinweise auf mögliche Verstöße gegen den Verhaltenskodex des WEISSEN RINGS (vgl. Antwort 4).
  • 03.03.2021, 10:00 Uhr: Bei der Hotline haben sich keine weiteren Frauen mit Vorwürfen gegen den ehemaligen Außenstellenleiter gemeldet, ein Hinweis findet sich aber in den Sozialen Netzwerken (vgl. Antwort 4). Die Außenstelle Waldeck-Frankenberg kümmert sich derweil um die durch die Abberufung des Außenstellenleiters offenen Opferfälle (vgl. Antwort 3).
  • 24.02.2021, 16:00 UhrDrei weitere Personen haben sich mit Vorwürfen gegen den ehemaligen Außenstellenleiter beim WEISSEN RING gemeldet (weitere Details in Antwort 4).

Fragen und Antworten

1 Was wird dem Mitarbeiter vorgeworfen?
2 Was sagt der Außenstellenleiter zu den Vorwürfen?
3 Wie hat der WEISSE RING auf die Vorwürfe gegen den Mitarbeiter reagiert?
4 Sind dem WEISSEN RING weitere Opfer in diesem Komplex bekannt?
5 Wie bewertet der WEISSE RING heute die damalige Entscheidung?
6 Gab es in der Vergangenheit ähnliche Vorwürfe gegen Mitarbeiter des WEISSEN RINGS?
7 Warum konnten diese Maßnahmen die neuen Vorwürfe nicht verhindern?
8 Werden die Maßnahmen jetzt verschärft?
9 Was macht der WEISSE RING mit den Opfern, von denen er erfährt?
10 Was sagt der Vorstand? 
11 Strafrechtliche Aufarbeitung im Fall Hochsauerlandkreis 
12 Statement zur Berichterstattung „Bochum“ vom 8. April 2021
13 Fall Lübeck: WEISSER RING lehnt Kostenübernahme ab


 

 

 

1 Was wird dem Mitarbeiter vorgeworfen?

Dem WEISSEN RING liegen seit dem 10. Februar 2021 zwei Schreiben einer Rechtsanwältin und einer Beratungsstelle vor, in denen der Verein darüber informiert wird, dass ein Außenstellenleiter – ein ehemaliger Polizist – mutmaßlich sexuelle Handlungen an einem von ihm betreuten Kriminalitätsopfer vorgenommen haben soll. Den Schilderungen zufolge soll der Mann dabei die gesundheitliche Situation und die besondere Belastung der betroffenen Frau für seine Zwecke ausgenutzt haben. Der Geschäftsführende Bundesvorstand des WEISSEN RINGS hat die Schilderungen als glaubhaft bewertet. Da die dem Verein vorgebrachten Vorwürfe potenzielles Täterwissen beinhalten, wird der WEISSE RING aus ermittlungstaktischen Gründen dazu keine weiteren Angaben machen.

Unabhängig von einer strafrechtlichen Bewertung durch die Justiz hat der Außenstellenleiter aus Sicht des WEISSEN RINGS massiv gegen den Verhaltenskodex des Vereins und gegen die Standards der Opferbetreuung verstoßen.

Die Opferkontakte des abberufenen Außenstellenleiters gingen den Hinweisen zufolge deutlich über diesen Standard hinaus und zeigten alle Anzeichen einer sogenannten Überbetreuung. Verstoßen hat der Mann den Schilderungen zufolge zudem gegen das ihm ausdrücklich auferlegte Sechs-Augen-Prinzip, also gegen die Vorgabe, weibliche Opfer nur in Begleitung einer weiteren Mitarbeiterin zu betreuen.

In einem der beiden Schreiben an den WEISSEN RING werden zudem Betrugsvorwürfe gegen den Mann erhoben. Der mutmaßliche finanzielle Schaden ist nicht dem Verein, sondern den Sozialkassen entstanden.

Im Verhaltenskodex des WEISSEN RINGS heißt es unter anderem, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 

  • „achten die Persönlichkeit der betroffenen Menschen, insbesondere die individuellen Empfindungen zu Nähe und Distanz der betreuten Menschen, […]
  • achten auf die Bedürfnisse des betroffenen Menschen, respektieren ihn, nehmen vorurteilsfrei Anteil und gehen adäquat und empathisch mit ihm um,
  • unterstützen betroffene Menschen bei ihrer psychischen und sozialen Stabilisierung,
  • achten das Recht des betroffenen Menschen auf körperliche Unversehrtheit und unterlassen jede Form der physischen, psychischen oder sexualisierten Gewalt und Belästigung,
  • stimmen darin überein, dass eine Sexualisierung der Beziehung zu dem Hilfesuchenden unvereinbar ist mit dessen Betreuung durch den WEISSEN RING […].“

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des WEISSEN RINGS sollen sich als Lotsen verstehen, die Kriminalitätsopfer beraten, ihnen Hinweise zu weiteren Hilfsmöglichkeiten geben, ihnen Optionen der juristischen Weiterverfolgung aufzeigen oder sie auch zu Anwalts- oder Gerichtsterminen begleiten. 

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2 Was sagt der Außenstellenleiter zu den Vorwürfen?

Der Mitarbeiter hat vom Landesvorsitzenden telefonisch, per E-Mail und per Einschreiben das Angebot zu einem persönlichen Gespräch erhalten. Bislang hat er es nicht angenommen.

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3 Wie hat der WEISSE RING auf die Vorwürfe gegen den Mitarbeiter reagiert?

  1. Der Vorsitzende des Landesverbandes NRW/Westfalen-Lippe, Jörg Bora, hat den Mann noch am 10. Februar als Außenstellenleiter abberufen, ihn von sämtlichen Aufgaben für den WEISSEN RING entbunden und ihm den Kontakt zu Opfern, ehemaligen Opfern, deren Angehörigen und zum Netzwerk des Vereins untersagt. Nachdem Bora den Mitarbeiter zunächst telefonisch nicht erreicht hatte, schickte er ihm die Abberufung per E-Mail. Der Außenstellenleiter bestätigte dem Landesvorsitzenden am späten Abend per Mailbox-Nachricht, die E-Mail gelesen zu haben. Dennoch betreute der Mann aus eigener Motivation heraus und gegen die zuvor erfolgten Anweisungen noch am Morgen des 11. Februar ein weiteres Opfer, laut eigenen Angaben begleitete er eine Frau zu einem Gerichtstermin.
  2. Ebenfalls am 10. Februar hat die Bundesgeschäftsstelle des WEISSEN RINGS in Mainz eine Strafanzeige gegen den Mann wegen des Verdachts von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, Betrug und Untreue verfasst. Am Morgen des 11. Februar wurde die Anzeige zur Staatsanwaltschaft Arnsberg geschickt. Die Aufklärung und juristische Bewertung der strafrechtlichen Vorwürfe liegt damit bei der Staatsanwaltschaft Arnsberg. Diese hat den Eingang der Anzeige inzwischen bestätigt.
  3. Der WEISSE RING hat eine Taskforce in der Bundesgeschäftsstelle in Mainz eingerichtet. Eine Aufgabe der Taskforce ist es, alle von dem Außenstellenleiter bearbeiteten Opferfälle dahingehend zu überprüfen, ob es – und falls ja: wie viele – weitere Hinweise auf ein mögliches Fehlverhalten des Mannes gibt. Die Zahl der durch ihn bearbeiteten Opferfälle liegt im knapp dreistelligen Bereich.

    Die erfahrenen Mitarbeiterinnen des WEISSEN RINGS, Martina Linke und Christine Burck, werden gemeinsam die Aufgabe übernehmen, Kontakt zu diesen Opfern oder ihren Angehörigen aufzunehmen. Das erfordert eine besonders opfersensible Ansprache, um die Gefahr einer Retraumatisierung ausschließen zu können. Diese Arbeit hat bereits begonnen. Martina Linke, eine frühere Kriminalbeamtin und ehemalige Opferschutzbeauftragte des Landeskriminalamtes Berlin, ist die stellvertretende Vorsitzende des Landesverbands Berlin. Christine Burck, ebenfalls eine ehemalige Kriminalbeamtin, bildet im Landesverband Berlin Außenstellenleiter aus.

    Die Aufarbeitung der Opferfälle des Mannes beinhalten einerseits sämtliche abgeschlossenen Fälle. Auch die laufenden, also aktuell noch in Bearbeitung befindlichen Fälle werden überprüft und selbstverständlich weiter fortgeführt. Die Weiterbearbeitung dieser Fälle übernehmen ehrenamtliche Mitarbeiterinnen der Außenstelle Waldeck-Frankenberg aus dem benachbarten Landesverband Hessen, um auch hier größtmögliche Transparenz und Neutralität zu gewährleisten. Die Leiterin der Außenstelle Waldeck-Frankenberg hat mittlerweile zum größten Teil der betreuten Opfer Kontakt aufgenommen.

    Aufgabe der Taskforce ist zudem die Überarbeitung der Qualitätsstandards des WEISSEN RINGS – auch wenn wir wissen: Einen absoluten Schutz gegen vorsätzliches kriminelles Handeln kann es nicht geben. Weiter sollen alle derzeit besetzten über 300 Außenstellen des WEISSEN RINGS auf mögliche Unregelmäßigkeiten und Auffälligkeiten im Umgang mit Opfern überprüft werden. Mit der Umsetzung dieser Maßnahmen beauftragt wurde die Bundesgeschäftsstelle in Mainz in enger Zusammenarbeit mit den 18 Landesvorsitzenden, die derzeit ca. 2.800 ehrenamtliche Helferinnen und Helfer des WEISSEN RINGS leiten.
  4. Der Verein hat eine Hotline für potenziell betroffene Frauen eingerichtet, die Kontakt zum WEISSEN RING aufnehmen möchten. Ansprechpartnerin am Telefon ist Petra Klein, Vorstandsmitglied und Leiterin der Außenstelle Oldenburg in Niedersachsen. Sie hatte auch die Betreuung von Betroffenen nach Bekanntwerden der Vorwürfe in Lübeck übernommen. Über die Telefonnummer 0151/55164597 kann direkter Kontakt aufgenommen werden.

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4 Sind dem WEISSEN RING weitere Opfer in diesem Komplex bekannt?

Aktuell ist dem WEISSEN RING konkret ein weiterer Verdachtsfall bekannt. Am 22. Januar 2019 hatte sich eine Frau beim Opfer-Telefon des WEISSEN RINGS gemeldet und mitgeteilt, dass der Leiter der Außenstelle Hochsauerlandkreis ihr gegenüber mehrmals sexuell übergriffig geworden sei. Der Vorwurf wurde an die Bundesgeschäftsstelle und an den Vorsitzenden des Landesverbandes Westfalen-Lippe weitergeben. Die Bundesgeschäftsstelle bat die Anruferin schriftlich, Kontakt zur Vertrauensperson des Vereins aufzunehmen, Dr. Herbert Fischer-Drumm. Die Funktion der Vertrauensperson war nach einem ähnlichen Vorfall in Lübeck im Jahr 2018 geschaffen worden. Der Vorsitzende des Landesverbandes Westfalen-Lippe, Jörg Bora, suspendierte parallel den Außenstellenleiter. Eine sofortige Suspendierung ist bis zu einer Überprüfung von Vorwürfen nach dem erwähnten Fall in Lübeck Standard. Der Außenstellenleiter zeigte laut eigener Aussage Verständnis für eine vorübergehende Suspendierung, stritt die Vorwürfe aber als „völlig haltlos“ ab.

Als die Anruferin nach drei Wochen nicht, wie angeboten, Kontakt zur Vertrauensperson des WEISSEN RINGS aufgenommen hatte, entschied der Landesvorsitzende eigenverantwortlich, die Suspendierung des Außenstellenleiters wieder aufzuheben. In einer internen Mail begründete Bora diesen Schritt damit, dass die Außenstelle seit drei Wochen „in der Luft schwebe“ und dass es nicht sein könne, dass ein Mitarbeiter mit derart schweren und belasteten Vorwürfen konfrontiert sei. Der Außenstellenleiter bedankte sich für das Vertrauen und gab damals dem Landesvorsitzenden gegenüber an, „bis auf weiteres“ lediglich Verwaltungsaufgaben in der Außenstelle HSK wahrnehmen zu wollen und keine unmittelbare Opferfallbearbeitung zu übernehmen. Bora machte ihm dies zur Auflage.

Wegen der Schwere des Vorwurfs bemühte sich die Vertrauensperson auch danach, in Kontakt mit der Anruferin zu treten. In der Folge kam es dann zu Telefongesprächen und einem persönlichen Treffen der Frau mit Herrn Dr. Fischer-Drumm, einem früheren Theologen. Dabei hielt die Frau an ihren Vorwürfen gegen den Außenstellenleiter fest. Sie kündigte wiederholt an, Strafanzeige erstatten zu wollen, setzte die Ankündigung aber nach Wissen des WEISSEN RINGS nicht um.

In seinem Abschlussbericht vom 12. April 2019 kam die Vertrauensperson zu der Einschätzung, dass die Angaben der Frau widersprüchlich und letztlich nicht hinreichend glaubhaft seien. Er empfahl, den Außenstellenleiter in seiner Funktion zu belassen, ihn aber darauf zu verpflichten, Opfer-Kontakte insbesondere zu Frauen künftig im Rahmen eines Sechs-Augen-Gesprächs zu führen.

In einem der beiden Hinweisschreiben an den WEISSEN RING findet sich ein Anhaltspunkt dafür, dass eine dritte Frau sich über den Mitarbeiter beschwert haben könnte. Nähere Details dazu sind dem WEISSEN RING derzeit noch nicht bekannt. Die neu eingesetzte Taskforce hat die Überprüfung übernommen, bislang ohne Ergebnis.

Über die neu eingerichtete Hotline haben sich seit Bekanntwerden der Vorwürfe gegen den Außenstellenleiter bislang insgesamt elf Anruferinnen und Anrufer gemeldet. In sechs Fällen gibt es Hinweise auf mögliche Verstöße des ehemaligen Mitarbeiters gegen den Verhaltenskodex des WEISSEN RINGS in den Jahren 2016 bis 2020.

Update: 19.01.2024

Im Fall des wegen Vergewaltigung angeklagten Ex-Mitarbeiters hat sich Ende Dezember 2023 eine weitere mutmaßlich Betroffene beim WEISSEN RING gemeldet und Vorwürfe wegen übergriffigen Verhaltens gegen den Mann erhoben. Die Frau hatte sich 2019 als Kriminalitätsopfer hilfesuchend an die Außenstelle Hochsauerlandkreis gewandt, der damalige Leiter übernahm daraufhin ihren Fall. Den Aussagen der Frau zufolge habe er die Kontakte bald auch ins Private ausgedehnt.

Die betroffene Frau wird aktuell von einer anderen Außenstelle des Vereins betreut.

Update: 11.03.2024

Eine weitere Frau hat sich über die Hotline beim WEISSEN RING gemeldet und schwere Vorwürfe gegen den ehemaligen Außenstellenleiter im Hochsauerlandkreis erhoben. Sie bat den WEISSEN RING, die Polizei darüber zu informieren. Der Verein ist dieser Bitte nachgekommen.

Der Ex-Mitarbeiter hatte 2016 die damals 17-jährige Tochter der Frau als Kriminalitätsopfer betreut. Nach Auskunft der Mutter soll es in der Folgezeit weitere Kontakte gegeben haben. Wiederholt habe sich der Mann Mutter und Tochter gegenüber sexuell übergriffig verhalten.

Bereits 2022 hatte der WEISSE RING die Familie über das laufende Verfahren gegen den Ex-Mitarbeiter informiert. Damals schilderte die Mutter die Betreuung als hilfreich und kündigte an, nicht gegen den Beschuldigten vorgehen zu wollen. Jetzt äußerte sie sich detaillierter und sagte, mittlerweile sei ihr und ihrer Tochter klar geworden, dass der Angeklagte ihren Wunsch nach Hilfe für seine eigenen Bedürfnisse ausgenutzt habe.

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5 Wie bewertet der WEISSE RING heute die damalige Entscheidung?

Letztlich hat der WEISSE RING bzw. haben die in diesem Fall hauptverantwortlich handelnden Personen bei der Bewertung der Vorwürfe gegen den Außenstellenleiter ein Problem gehabt.  Sie haben den Grundsatz der Opferarbeit „Wir glauben Opfern“ durch die Suspendierung des Außenstellenleiters sowie die Einschaltung der Vertrauensperson zunächst richtig umgesetzt.

Dann standen zwei Aussagen gegeneinander – ein eher vager, am Opfer-Telefon formulierter Vorwurf gegen das Dementi eines langjährigen Mitarbeiters. Beweise oder Zeugen gab es nicht. Auch eine Strafanzeige lag gegen den Mitarbeiter nicht vor. Da sich die Kontaktaufnahme zu der Frau schwer gestaltete, entschied sich der Landesvorsitzende in dieser schwierigen Situation dazu, dass ein nicht negativ auffälliger und nicht vorbestrafter Mitarbeiter, der sich selbst als falsch beschuldigt darstellte, mit Einschränkungen seine Tätigkeit wieder aufnehmen durfte. Heute glauben wir, dass diese Entscheidung falsch war.

Die Geschäftsführung des WEISSEN RINGS entschied gemeinsam mit der Vertrauensperson am 13. Februar 2019, dass der Fall damit noch nicht abgeschlossen sein kann. Nach mehrmaligen erfolglosen Anläufen gelang es der Vertrauensperson die Kontaktaufnahme zu der Hinweisgeberin. Ein persönliches Treffen zwischen Dr. Fischer-Drumm und dem Opfer fand statt.

Der Landesvorsitzende von Westfalen-Lippe, Jörg Bora, sagt dazu: „Für den WEISSEN RING, seine vielen ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und für mich persönlich bleibt eine tiefe Betroffenheit zurück. Das Vertrauen von Menschen, die sich in einer persönlichen Ausnahmesituation hilfesuchend an uns gewandt haben, ist hier mutmaßlich auf schwerste Weise missbraucht worden. Ich möchte persönlich dafür um Entschuldigung bitten, dass es dem WEISSEN RING, dass es mir nicht gelungen ist, sie hiervor zu bewahren, wenn die Vorwürfe zutreffen. Es ist grundsätzlich unerträglich, wenn Menschen durch ein Verhalten eines Mitarbeiters des WEISSEN RINGS erneut zu Opfern werden. Das schmerzt mich und schmerzt den WEISSEN RING als Organisation unendlich.“

Auch die Vertrauensperson des WEISSEN RINGS, Dr. Herbert Fischer-Drumm, äußert sich betroffen. „Die Umstände des damaligen Falles waren durch den unregelmäßigen Kontakt zum Opfer gekennzeichnet, so dass die anfängliche Kommunikation nicht zufriedenstellend weitergeführt werden konnte. Bestehende Widersprüche in der Darstellung des Opfers waren daher nicht eindeutig zu konkretisieren. Vor diesem Hintergrund konnte die ursprünglich empfohlene weitere Suspendierung des ehrenamtlichen Mitarbeiters keinen Bestand mehr haben. Der frühere Außenstellenleiter, mit dem ich natürlich auch gesprochen habe in meiner Funktion, hat auch mich mutmaßlich getäuscht. Ich bedauere heute, damals nicht intensiver nachgefragt zu haben.“

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6 Gab es in der Vergangenheit ähnliche Vorwürfe gegen Mitarbeiter des WEISSEN RINGS?

Ja. Im März 2018 waren schwere Vorwürfe gegen einen damals 73-jährigen Außenstellenleiter in Lübeck bekannt geworden. Der pensionierte Polizist sollte jahrelang weibliche Opfer unsittlich berührt, mit Anzüglichkeiten beschämt und sogar zur Prostitution aufgefordert haben. Die juristische Aufarbeitung der Vorwürfe dauert an. Insgesamt hatten sich nach Bekanntwerden der Vorwürfe 29 Frauen mit Beschwerden gemeldet. Letztlich kam es in der Sache in einem Fall zu einer Anklage wegen Exhibitionismus, vor Gericht wurde der ehemalige Außenstellenleiter freigesprochen. Er hatte seinerseits alle Vorwürfe bestritten. Die Nebenklage ist gegen das Urteil in Berufung gegangen ist, eine Entscheidung steht aus.

Unabhängig von dem juristischen Ausgang waren die im Raum stehenden Vorwürfe ein Schock für den WEISSEN RING, der Verein reagierte mit mehreren Maßnahmen: Man führte das Sechs-Augen-Prinzip in der Betreuung von weiblichen Opfern bei Sexualdelikten ein, installierte eine hauptamtliche Beschwerdestelle sowie eine ehrenamtliche Vertrauensperson, ein Integritätsmanagement und ergänzte die Aus- und Fortbildung. Weiter gab der Verein dem Geschäftsführenden Bundesvorstand per Satzung die Möglichkeit, im Notfall Mitarbeiter zu suspendieren.

Trotz der damals eingeführten Veränderungen zeigt sich, dass gegen vorsätzliches kriminelles Verhalten von Einzelnen unerlaubte Kontaktaufnahmen nicht hundertprozentig verhindert werden können. Dennoch unternimmt der WEISSE RING alles, um auch dieses Restrisiko soweit es geht zu minimieren. Über die Ergebnisse der neu eingesetzten Taskforce werden wir hier berichten.

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7 Warum konnten diese Maßnahmen die neuen Vorwürfe nicht verhindern?

In der Gesamtbetrachtung der Entwicklung und der jetzt im Raum stehenden Vorwürfe gab es dafür verschiedene Gründe. Im Einzelnen:

  • Der Außenstellenleiter hat sich mutmaßlich über Standards der Opferbetreuung eigenständig und möglicherweise mit krimineller Energie hinweggesetzt.
  • Der Außenstellenleiter hat sich darüber hinaus auch über ein für ihn geltendes und vom Landesvorsitzenden explizit ausgesprochenes Sechs-Augen-Prinzip hinweggesetzt.
  • Der Außenstellenleiter hat, so lautet ein sich in beiden Fällen ähnelnder Vorwurf, mutmaßlich jeweils angegeben, dass eine Bearbeitung durch Frauen nicht möglich gewesen sei. Wenn diese Aussage so getätigt wurde, ist sie falsch. In der Außenstelle Hochsauerlandkreis arbeiten engagierte Kolleginnen, die der Außenstellenleiter hätte hinzuziehen oder aber an seiner statt die Fälle hätte bearbeiten lassen können.
  • Sollten die im Januar 2019 erstmals erhobenen Vorwürfe gegen den Außenstellenleiter im Hochsauerlandkreis stimmen, war die Einschätzung der Vertrauensperson nicht korrekt.
  • Das Sechs-Augen-Prinzip ist nach dem Bekanntwerden der Vorwürfe gegen den Lübecker Außenstellenleiter per Vorstandsbeschluss am 21. März 2018 verpflichtend im Verein eingeführt worden. „Die Betreuung weiblicher Opfer von Sexualdelikten darf ab sofort nur noch durch Frauen, hilfsweise im Tandem, erfolgen“, heißt es darin. In der Folge gab es von ehrenamtlichen Mitarbeitern Kritik an dem Prinzip. Es wurde aufgrund der personellen Mehrbelastung als nicht praktikabel in der täglichen Opferarbeit vor Ort angesehen und würde die schnelle und unbürokratische Hilfe durch den Verein gefährden. Die Sorge war groß, Opferfälle aufgrund des erforderlichen Personalaufwands ablehnen zu müssen. Auch empfanden viele ehrenamtliche Helferinnen und Helfer die Einführung des Sechs-Augen-Prinzips als einen Generalverdacht gegen sich und ihre Tätigkeit.
  • Grundsätzlich ist zu dem Sechs-Augen-Prinzip anzumerken: Es ist ein wichtiges Prinzip in der Arbeit mit Opfern, um sowohl Opfer als auch den Helfer oder die Helferin vor ungerechtfertigten Beschwerden zu schützen. Es kann aber relativ leicht umgangen werden. Bewusste Verstöße dagegen lassen sich kaum verhindern – beispielsweise, wenn ein Mitarbeiter trotz Sechs-Augen-Prinzip bei passender Gelegenheit heimlich Kontakt zu einem betreuten Opfer sucht und durch das Versprechen bevorzugter Hilfe das Vertrauen der Opfer erschleicht.  Eine heimliche Kontaktaufnahme kann auch durch Kontrollen kaum verhindert werden. Falls es zu Beschwerden kommt, wird sofort geprüft, ob das Sechs-Augen-Prinzip eingehalten wurde. Wurde es nicht eingehalten, hat der Mitarbeiter Schwierigkeiten, die Vorwürfe zu widerlegen.

Gegen kriminelles Verhalten gibt es keinen hundertprozentigen Schutz. Was getan werden kann, ist, das Risiko solcher Fehlverhalten weitestgehend zu minimieren. Daran arbeitet der Verein seit Jahren. Letztlich waren die nach Lübeck eingeführten Maßnahmen in der Sache richtig. Das zeigt sich auch in der schnellen Reaktion auf die aktuellen Vorwürfe.

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8 Werden die Maßnahmen jetzt verschärft?

Mit der schnellen und rigorosen Reaktion des WEISSEN RINGS im aktuellen Fall zeigt sich, dass der Verein eine lernende Institution ist. Diesen Weg weiter zu gehen, ist alternativlos, der Verein WEISSER RING ist das sowohl den Opfern als auch den ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und seinen Unterstützerinnen und Unterstützern schuldig. Daher werden auch die aktuellen Vorwürfe für erneute Veränderungen in der Organisation WEISSER RING sorgen. Zu den Sofortmaßnahmen gehören:

  • Zum Nachweis der Einhaltung des Sechs-Augen-Prinzips ist ab sofort von der Bundesgeschäftsstelle in Mainz ein Formular in der Entwicklung, das von allen am Opfer-Gespräch teilnehmenden Personen unterzeichnet werden muss.
  • Die Qualitätsstandards werden noch einmal aus Opfer-Perspektive neu formuliert und veröffentlicht. So wird zum Beispiel unmissverständlich klargestellt, dass ein weibliches Kriminalitätsopfer selbstverständlich darauf bestehen kann, von einer Mitarbeiterin betreut zu werden. Dies muss jedem weiblichen Opfer aktiv angeboten werden. Dafür werden wir intensiver als bisher auch öffentlich werben.
  • Über diese Sofortmaßnahmen hinaus wird aktuell über weitere Veränderungen in der täglichen Opferarbeit nachgedacht. Diese Veränderungen sowie weiteren Handlungsbedarf, der sich aus der Überprüfung möglicher Unregelmäßigkeiten ergeben kann, definiert derzeit die Taskforce. Darüber werden wir berichten.

Update: 13. August 2021

Als Konsequenz aus den Missbrauchs-Vorwürfen im Hochsauerlandkreis hat der WEISSE RING die Regeln für die Betreuung weiblicher Kriminalitätsopfer verschärft. Demnach dürfen Frauen, die Opfer von Sexualdelikten, häuslicher Gewalt oder Stalking geworden sind, wie bisher nur von weiblichen Mitarbeiterinnen oder hilfsweise nach dem sogenannten Sechs-Augen-Prinzip betreut werden. Das Sechs-Augen-Prinzip muss aber ab sofort auf einem neu entwickelten Formular dokumentiert werden, das bei jedem Treffen von allen Gesprächsteilnehmern unterzeichnet wird. Das hat der Bundesvorstand des Vereins auf seiner jüngsten Sitzung in Bingen am Rhein beschlossen.

Wörtlich lautet der Beschluss:

  1. Bei der Frage nach Geschlecht und Anzahl der betreuenden Mitarbeiter/innen ist der Wunsch des Opfers leitend. Dieser ist zu erfragen und nach Möglichkeit zu berücksichtigen. Immer sind dabei aber nachfolgende Maßgaben zu beachten.
  2. Bei der Betreuung eines weiblichen Opfers von Sexualdelikten, häuslicher Gewalt oder Stalking gelten für jedes persönliche Treffen mit dem Opfer folgende Maßgaben, die ohne Ausnahme einzuhalten sind:

    (a) Das Treffen muss durch eine weibliche Opferhelferin oder hilfsweise unter Wahrung des 6-Augen-Prinzips wahrgenommen werden. Das 6-Augen-Prinzip wird gewahrt durch

    - zwei weibliche Opferhelferinnen,
    - eine weibliche Opferhelferin und einen männlichen Opferhelfer,
    - zwei männliche Opferhelfer bei ausdrücklichem Einverständnis des Opfers,
    - einen männlichen Opferhelfer und eine Begleitperson des Opfers oder
    - einen männlichen Opferhelfer und eine weibliche Netzwerkpartnerin.

    (b) Die Wahrung des 6-Augen-Prinzips ist auf einem vom Verein vorgegebenen Formular zu dokumentieren und von allen anwesenden Personen zu unterschreiben.
  3. Der Beschluss ist nach einem Jahr zu evaluieren.

Jörg Ziercke, Bundesvorsitzender des WEISSEN RINGS, betont in einem Schreiben an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Vereins, dass es sich bei der Regelung um einen „Mindeststandard“ handelt. Vor der Beschlussfassung in Bingen habe es intensive Diskussionen in den einzelnen Landesverbänden gegeben. Ziercke verweist darauf, dass sich einige Landesverbände für noch strengere Vorschriften ausgesprochen hätten.  „Selbstverständlich können Sie in Ihren Außenstellen auch darüberhinausgehende Vorgehensweisen für die Betreuung weiblicher Opfer festlegen“, schreibt er deshalb, „beispielsweise eine ausschließliche Betreuung durch weibliche Mitarbeiterinnen oder eine Ausweitung der Handhabung auf alle weiblichen Opfer – egal welches Delikt sie erlitten haben.“

Bereits 2018, nach den Vorwürfen gegen einen Mitarbeiter in Lübeck (siehe Antwort 6), hatte der Bundesvorstand festgelegt, dass weibliche Opfer von Sexualdelikten durch Frauen oder nach dem Sechs-Augen-Prinzip zu betreuen seien. „Wir wissen, dass dieser Beschluss für einige von Ihnen schwer zu verdauen war. Es gab immer wieder die Rückmeldung, der Beschluss formuliere einen Generalverdacht gegenüber sämtlichen männlichen Mitarbeitern, er sei praktisch vor Ort nicht umsetzbar, und er gefährde die schnelle und unbürokratische Opferhilfe“, schreibt Ziercke an die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den rund 400 Außenstellen des Vereins. Eine Dokumentationspflicht wurde damals nicht eingeführt. „Ob der Beschluss flächendeckend umgesetzt wurde, konnte nicht kontrolliert werden“, so Ziercke.

Diese Lücke schließt nun der aktuelle Beschluss. „Zum Schutz der Opfer, die sich vertrauensvoll an uns wenden, und auch im Interesse des Vereins, ist es unabdingbar, dass wir als WEISSER RING diesen Schritt gemeinsam gehen“, schreibt Ziercke in seinem Brief ans Ehrenamt.

Weibliche Vertrauensperson stärkt die Opferarbeit beim WEISSEN RING

Der WEISSE RING baut sein Beschwerdemanagement aus und stärkt das Team durch Sabine Aye-Stöhr. Sie wird als weibliche Vertrauensperson für die Menschen zur Verfügung stehen, die sich in einem möglichen Beschwerdefall nicht direkt an den WEISSEN RING wenden möchten. Frau Aye-Stöhr wird ihre ehrenamtliche Aufgabe gemeinsam mit Dr. Herbert Fischer-Drumm übernehmen, der als Vertrauensperson seit Juli 2018 tätig ist.

Sabine Aye-Stöhr hat unter anderem langjährige berufliche Erfahrungen als Beraterin von Unternehmen und Organisationen beim Aufbau und der Entwicklung von Qualitätsmanagementsystemen, darüber hinaus ist sie seit 2010 Referentin in der Akademie des WEISSEN RINGS, unter anderem in den Bereichen Betreuungsarbeit, Fallberatung und Gesprächsführung in besonderen Situationen. Die Diplom-Ingenieurin für technische Informatik war von 2009 bis 2016 ehrenamtliche Mitarbeiterin beim WEISSEN RING.

„Wir freuen uns ausgesprochen, dass sich Frau Aye-Stöhr für diese sensible und verantwortungsvolle Aufgabe beim WEISSEN RING entschieden hat“, sagt Jörg Ziercke, der Bundesvorsitzende des Vereins, zu der Personalie. „Mit Frau Aye-Stöhr hat der WEISSE RING nicht nur einen fachlich und persönlich sehr gut geeigneten Menschen als Vertrauensperson gewinnen können – für Frauen, die mögliche Beschwerden über den WEISSEN RING äußern wollen, kann eine weibliche Vertrauensperson außerhalb des Vereins die bessere Ansprechpartnerin sein.“ Der Ausbau des Beschwerdemanagements des Vereins durch eine weibliche Vertrauensperson sei, so Ziercke, ein weiterer wichtiger Baustein, um die Opferhilfe stetig zu verbessern.

Hauptamtlich wird das Beschwerdemanagement des WEISSEN RINGS von der Psychologin Svenja Drews geleitet, sie ist Referentin Qualitätsmanagement und arbeitet in der Stabstelle Geschäftsführung.

Update: 24. August 2021

Ergebnisse, Konsequenzen: Die Taskforce hat die Überprüfung der insgesamt 129 Fälle abgeschlossen, die der entlassene Außenstellenleiter betreut hatte. In der nachträglichen Betrachtung konnten die ehemaligen Kriminalbeamtinnen Martina Linke und Christine Burck mehrere Auffälligkeiten identifizieren. Um in Zukunft auffällige Muster eher erkennen und darauf reagieren zu können, prüft der WEISSE RING, ob sich auffällige Häufungen IT-basiert identifizieren und zur händischen Bewertung übergeben lassen.

In der 45-jährigen Geschichte des Vereins WEISSER RING hat es derartige Kontrollmechanismen bisher nicht gegeben. Mit Blick auf die rund 3000 ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Vereins sagt Bianca Biwer, Bundesgeschäftsführerin des WEISSEN RINGS in Mainz: „Es geht hier nicht um Misstrauen. Wir wissen, welche wertvolle und aufreibende Arbeit unsere ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer tagtäglich leisten. Es geht darum, dass wir ein weiteres Sicherheitsnetz einbauen - zum Schutz von Opfern vor mutmaßlichen Kriminellen wie dem abgesetzten Außenstellenleiter.“ 

Update: 29.12.2022

Wie im Sommer 2021 beschlossen (siehe oben), hat der WEISSE RING den Beschluss zur Betreuung weiblicher Kriminalitätsopfer von Sexualdelikten, häuslicher Gewalt und Stalking (Sechs-Augen-Prinzip) nach einem Jahr evaluiert. Ergebnis: Die Umsetzung im Ehrenamt funktioniert.  Aufgrund von zahlreichen Rückmeldungen aus den Außenstellen hat der Bundesvorstand aber das vor einem Jahr eingeführte Formular zur Dokumentation von Treffen mit Hilfesuchenden an einigen Stellen sprachlich überarbeitet, weil sich der Text in der Praxis teilweise als erklärungsbedürftig gegenüber den Opfern erwiesen hat. Da viele Außenstellen zudem den Wunsch geäußert haben, das Formular nicht nur bei weiblichen Opfern, sondern auch bei männlichen Opfern und anderen Straftaten als Sexualdelikten, häuslicher Gewalt und Stalking nutzen zu können, wurde der Vordruck entsprechend angepasst.

Geschaffen wurde zudem eine Ausnahmeregelung für Fälle, in denen das Sechs-Augen-Prinzip nicht umsetzbar ist oder die strikte Einhaltung zulasten der Opfer gehen würde. Das betrifft zum Beispiel die schnelle und unbürokratische Übergabe von Hilfeschecks oder die Begleitung von Opfern bei öffentlichen Gerichtsverhandlungen. Aber auch in diesen Fällen muss das Formular zur Dokumentation des Treffens ausgefüllt und vom Opfer unterschrieben werden, die Ausnahme muss zudem begründet werden.

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9 Was macht der WEISSE RING mit den Opfern, von denen er erfährt?

Der WEISSE RING bietet jeder Betroffenen die größtmögliche Unterstützung an. Das gilt auch für die beiden Frauen, die die Vorwürfe gegen den Außenstellenleiter im Hochsauerlandkreis erhoben haben – sofern sie sich denn überhaupt vorstellen können, weiter von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiterin des Vereins betreut zu werden. So hat die Frau, die sich 2019 über das Opfer-Telefon meldete und als erste Vorwürfe gegen den Mitarbeiter des Vereins erhob, bereits Interesse signalisiert und wohlwollend auf ein Unterstützungsangebot reagiert.

Potenziell betroffene Frauen können sich über die Hotline unter der Telefonnummer 0151/55164597 beim WEISSEN RING melden. Ansprechpartnerin am Telefon ist Petra Klein, Vorstandsmitglied und Leiterin der Außenstelle Oldenburg in Niedersachsen.

Update 28. Februar 2024:

In den vergangenen Wochen hat der WEISSE RING, u. a. über das Landgericht Arnsberg, den Betroffenen die Finanzierung einer psychosozialen Prozessbegleitung angeboten.

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10 Was sagt der Vorstand?

Der Bundesvorsitzende des WEISSEN RINGS, Jörg Ziercke, zeigt sich erschüttert über die Vorwürfe gegen den Außenstellenleiter: „Der WEISSE RING will Opfern helfen, er darf keine Opfer schaffen. Ich entschuldige mich im Namen des gesamten WEISSEN RINGS bei den Frauen, die durch mutmaßlich kriminelle Verhaltensweisen Einzelner geschädigt worden sind. Ich werbe um das Vertrauen für 2800 ehrenamtliche Helferinnen und Helfer in ganz Deutschland, die einen klaren ethischen Kompass haben. Sie haben das Vertrauen der Menschen verdient. Wir sind zutiefst betroffen und geschockt.“

Allein 2020 hat der WEISSE RING in 11.645 Fällen materielle Hilfen leisten können. Materielle Hilfe bedeutet, dass der Verein beispielsweise Opfern von häuslicher Gewalt die Flucht bezahlt oder eine neue Unterkunft, Anschlagsopfern eine Erholungsmaßnahme, Anwaltskosten trägt oder Therapieleistungen vorfinanziert. Hinzu kommen Tausende Fälle sogenannter immaterieller Hilfen, in denen Opferhelfer Betroffene berieten, Kontakte vermittelten oder ihnen einfach nur zuhörten.

Jörg Ziercke: „Viele Opfer zeigen durch ihre Rückmeldungen, wie wichtig schnelle und unbürokratische Hilfe ist. Bevor staatliche Einrichtungen Hilfe leisten können, hat der WEISSE RING Menschen in Not schon geholfen. Diese Hilfen kommen überwiegend Menschen zugute, die schwere Schicksalsschläge erlitten haben.“

Der WEISSE RING ist überzeugt davon, dass diese Hilfe wichtig und gesellschaftlich wertvoll ist. Daher hat der WEISSE RING sich für die Aufarbeitung des Geschehens größtmögliche Transparenz verordnet. Diese Website wird deshalb regelmäßig aktualisiert. Die Offenlegung der Vorgänge wird lediglich durch Ermittlungsgründe seitens der Strafverfolgungsbehörden bei den strafrechtlichen Fragen beschränkt.

Nachtrag (17.05.2021): Der Landesvorsitzende des WEISSEN RINGS in NRW/Westfalen-Lippe, Jörg Bora, hat sein Ehrenamt niedergelegt. „Die Entscheidung ist mir nicht leichtgefallen“, sagte Bora. „Aber nach den belastenden Ereignissen im Hochsauerlandkreis habe ich mich entschlossen, nach fast sieben Jahren mein Amt niederzulegen.“

Der Landesverband bedauert die Entscheidung des 56-Jährigen. „Jörg Bora war ein hochbeliebter Landesvorsitzender, er war jederzeit für jeden einzelnen Mitarbeiter ansprechbar“, sagt seine Stellvertreterin Ruth Stöpper. Auch der Bundesvorstand bedauert den Rücktritt. „Wir danken Jörg Bora für seinen engagierten Einsatz im und für den Verein“, sagte der Bundesvorsitzende des WEISSEN RINGS, Jörg Ziercke. „Wir respektieren seine persönliche Entscheidung und wünschen ihm für die Zukunft alles Gute.“

Im Landesverband NRW/Westfalen-Lippe arbeiten rund 220 ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in 26 Außenstellen. Bis zur Wahl eines Nachfolgers auf der Landesmitgliederversammlung 2022 übernimmt Ruth Stöpper die Aufgaben an der Vereinsspitze, die als stellvertretende Landesvorsitzende weiter im Amt bleibt. Unterstützt wird sie dabei kommissarisch vom Vorsitzenden des Landesverbandes NRW/Rheinland, Bernd König.

Nachtrag (13.04.2022): Klaus Neidhardt ist neuer Vorsitzender des WEISSEN RINGS in NRW/Westfalen-Lippe. Einstimmig wählte die Mitgliederversammlung in Selm (Kreis Unna) den Sozialwissenschaftler  an die Spitze des Landesverbandes. Als Stellvertreterin wurde Ruth Stöpper im Amt bestätigt, langjährige Leiterin der Außenstelle Paderborn.

Neidhardt war bis 2013 Präsident der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster. Nach seinem Abitur hatte er aber zunächst Soziologie studiert und an einer Schule unterrichtet. 1981 wechselte er ins Bundeskriminalamt, wo er zuletzt als Abteilungspräsident Staatsschutz tätig war. 2006 wurde er dann Gründungspräsident der Deutschen Hochschule der Polizei. Der 69-Jährige ist verheiratet und hat eine Tochter, mit seiner Familie lebt er in Münster.

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11 Strafrechtliche Aufarbeitung im Fall Hochsauerlandkreis

Update 8. März 2023: Im Fall des abberufenen Außenstellenleiters aus dem Hochsauerlandkreis hat die Staatsanwaltschaft Arnsberg jetzt Anklage gegen den Mann erhoben. Der ehemalige Polizist und spätere Mitarbeiter des WEISSEN RINGS soll eine Frau, die sich hilfesuchend an den WEISSEN RING gewandt hatte, sexuell genötigt und vergewaltigt haben. Im Fall einer weiteren Frau werfen ihm die Ermittler sexuelle Belästigung vor. In sieben weiteren Fällen wurden die Ermittlungen eingestellt. Das bestätigte die Staatsanwaltschaft am 8. März auf Nachfrage des WEISSEN RINGS.

„Wir begrüßen es ausdrücklich, dass die schweren Vorwürfe jetzt gerichtlich aufgearbeitet werden sollen“, sagt Klaus Neidhardt, Vorsitzender des WEISSEN RINGS im Landesverband NRW/Westfalen-Lippe. „Aus unserer täglichen Arbeit wissen wir, dass dies nach Sexualdelikten nur sehr selten der Fall ist, was viele Betroffene als zusätzliche Belastung oder sogar als zweite Viktimisierung empfinden.“

Nach Bekanntwerden der Vorwürfe im Jahr 2021 hatte der Landesverband den Mitarbeiter mit sofortiger Wirkung von sämtlichen Aufgaben entbunden. „Unabhängig von einer strafrechtlichen Bewertung durch die Justiz hat der Außenstellenleiter aus Sicht des WEISSEN RINGS massiv gegen den Verhaltenskodex des Vereins und gegen die Standards der Opferhilfe verstoßen“, hieß es damals in der Presseerklärung des Vereins. „Der ehemalige Mitarbeiter hat dem Verein und dessen Ansehen in der Öffentlichkeit schweren Schaden zugefügt“, sagt Neidhardt. „Deshalb haben auch wir selbst großes Interesse an der juristischen Aufarbeitung der Vorgänge.“

„Der WEISSE RING steht an der Seite der Opfer, das gilt selbstverständlich auch in diesem Fall“, erklärt Petra Klein, stellvertretende Bundesvorsitzende des Vereins. Klein hatte nach Bekanntwerden der Vorwürfe die Betreuung einer Hotline übernommen, über die sich potenziell betroffene Frauen an den WEISSEN RING wenden können. Die Hotline ist weiterhin unter der Telefonnummer 0151/55164597 zu erreichen.

„Die Vorwürfe haben mich erschüttert“, sagt Klein, „ebenso wie die anderen ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in ganz Deutschland.“ Klein, die selbst als Leiterin der Außenstelle Oldenburg (Niedersachsen) seit vielen Jahren Kriminalitätsopfer betreut, betont: „Fast 3.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten jeden Tag vor Ort engagierte Arbeit für den Opferschutz. Sie setzen sich in ihrer Freizeit und unentgeltlich mit oft sehr belastenden Erlebnissen auseinander und helfen jedes Jahr einer fünfstelligen Zahl an Kriminalitätsopfern.“

Update 22. Januar 2024:

Der Strafprozess gegen den ehemaligen Leiter der Außenstelle Hochsauerlandkreis des WEISSEN RINGS beginnt am 29. Februar 2024 um 08.30 Uhr im Landgericht Arnsberg. Das teilte das Gericht auf Nachfrage des WEISSEN RINGS mit. Als weitere Verhandlungstage sind demnach der 5. März, 7. März, 10. März, 2. April, 8. April und 10. April terminiert. Beginn ist jeweils um 08.30 Uhr.

Update 29. Februar 2024: Prozessauftakt in Arnsberg

Vor dem Landsgericht Arnsberg hat der Prozess gegen den ehemaligen Außenstellenleiter des WEISSEN RINGS im Hochsauerlandkreis begonnen. Dem 74-Jährigen wird unter anderem vorgeworfen, eine Frau, die sich als Kriminalitätsopfer hilfesuchend an den WEISSEN RING gewandt hatte, vergewaltigt zu haben. Eine weitere Frau, die er ebenfalls für den WEISSEN RING betreute, soll er am Gesäß angefasst und damit in sexueller Absicht berührt haben. Die Vorfälle sollen in den Jahren 2020 und 2021 stattgefunden haben.

Im Fall des Vergewaltigungsvorwurfs soll der Angeklagte laut Anklageschrift gewusst haben, dass die Frau aufgrund einer psychischen Erkrankung nicht in der Lage gewesen sei, „Nein“ zu sagen, und grundsätzlich nicht zu sexuellen Handlungen bereit gewesen sei. Der Angeklagte soll die Frau während angeblicher Entspannungsübungen gegen ihren Willen im Intimbereich berührt und sexuelle Handlungen mit der Hand vorgenommen haben.

Vor Gericht bestritt der Angeklagte den Vorwurf der Vergewaltigung. Er gab an, dass er im Rahmen seiner Betreuungen für den WEISSEN RING solche Entspannungsübungen häufig angeboten habe. Bei dem Tatvorwurf habe er die Frau bei der Übung mit einem Arm absichern wollen. Als sie dabei nach vorne kippte, sei seine Hand dabei unbeabsichtigt in ihren Intimbereich geraten. Ihm sei es nicht möglich gewesen, seine Hand schnell wieder zu entfernen. Er habe dabei keine sexuellen Absichten gehabt. Den Vorwurf, eine weitere Frau sexuell angefasst zu haben, wies der Angeklagte zurück. Er habe sie lediglich umarmt.

Thema während der Befragung des Angeklagten war auch eine Tonaufnahme, die die Frau während der mutmaßlichen Vergewaltigung getätigt hatte. Darauf sollen laut Staatsanwaltschaft eindeutig sexuelle Kommentare zu hören sein. Die Aufnahme liegt dem Gericht vor.

Der pensionierte Polizeibeamte arbeitete seit 2013 ehrenamtlich für den WEISSEN RING. Nach Bekanntwerden der Anschuldigungen im Februar 2021 beendete der WEISSE RING die Zusammenarbeit mit dem damaligen Mitarbeiter und erstattete Strafanzeige. Vor Gericht sagte der Angeklagte aus, dass es eigentlich nicht üblich sei, Personen im Rahmen einer Betreuung für den WEISSEN RING zu berühren. Er habe Entspannungsübungen im Rahmen seiner eigenen Rheumatherapie kennengelernt und diese aufgrund seiner eigenen positiven Erfahrung damit auch Personen angeboten, die er für den WEISSEN RING betreute.

Dass der WEISSE RING ihn wegen massiver Verstöße gegen den Verhaltenskodex des Vereins und gegen die Standards der Opferbetreuung von seinen Aufgaben entbunden habe, sei ohne Rücksicht darauf geschehen, was tatsächlich passiert sei. Auf die Frage, ob der WEISSE RING überreagiert habe, antwortete der Angeklagte, man hätte das „anders“ lösen können.

Nach der Befragung des Angeklagten schloss das Gericht zum Schutz der Betroffenen die Öffentlichkeit für den weiteren Verlauf der Verhandlung aus. Im nichtöffentlichen Teil sollte die mutmaßlich Geschädigte gehört und die Handy-Aufnahme abgespielt werden.

Der Prozess wird am Dienstag, 5. März 2024, fortgesetzt.

(Aus Arnsberg berichtet die freie Journalistin Laura Hohmann im Auftrag des WEISSEN RINGS.)

Update 04. März 2024: Zweiter Prozesstag in Arnsberg

Das Landgericht Arnsberg will den Vergewaltigungsprozess gegen den ehemaligen Außenstellenleiter des WEISSEN RINGS im Hochsauerlandkreis am Dienstag, 5. März 2024, unter Ausschluss der Öffentlichkeit fortsetzen. Wie ein Gerichtssprecher auf Nachfrage mitteilte, sollen der Ehemann der betroffenen Frau und ein psychiatrischer Sachverständiger aussagen, außerdem soll ein Video in Augenschein genommen werden. Zum dritten Prozesstag am Donnerstag, 7. März 2024, wir die Öffentlichkeit voraussichtlich wieder zugelassen sein.

(Aus Arnsberg berichtet die freie Journalistin Laura Hohmann im Auftrag des WEISSEN RINGS.)

Update 08. März 2024: Dritter Prozesstag in Arnsberg

Das Landgericht Arnsberg hat am Donnerstag, 7. März 2024, den Vergewaltigungsprozess gegen den ehemaligen Außenstellenleiter des WEISSEN RINGS im Hochsauerlandkreis mit der Vernehmung weiterer Zeugen fortgesetzt. 

Unter anderen sagte eine Polizistin aus Dortmund aus, die in dem Fall ermittelte. Nach der Strafanzeige des WEISSEN RINGS gegen seinen ehemaligen Mitarbeiter hatte sie mehrere Zeuginnen befragt, darunter die beiden Frauen, deren Fälle aktuell vor dem Landgericht verhandelt werden. Darüber hinaus habe sie mit „fünf bis sechs“ Frauen gesprochen, die sich beim WEISSEN RING gemeldet hätten, nachdem der Verein die Vorwürfe gegen den Ex-Mitarbeiter öffentlich gemacht hatte. Der Vorsitzende Richter wies darauf hin, dass diese Fälle nicht zur Anklage gebracht worden seien.

Neben der Polizistin hörte das Gericht drei weitere Zeuginnen und Zeugen zum Vergewaltigungsvorwurf an: eine Freundin der betroffenen Frau, einen Psychiater und die Mitarbeiterin einer psychosozialen Beratungsstelle. Sie bestätigten, dass ihnen die Betroffene von übergriffigem Verhalten des Angeklagten berichtet hätte. Der Beraterin habe sie noch am Tag der mutmaßlichen Vergewaltigung den Vorfall geschildert. Laut ihrer Aussage habe die Frau aber zum damaligen Zeitpunkt nicht zur Polizei gehen wollen. Sie habe Angst gehabt, dass man ihr dort nicht glaube und dass man den Angeklagten, einen pensionierten Polizisten, kennen könnte.

Nach ungefähr zweieinhalb Stunden unterbrach das Gericht die Verhandlung und schloss die Öffentlichkeit aus. Im nichtöffentlichen Teil sollte ein aussagepsychologischer Sachverständiger gehört werden.

Der Prozess wird am Dienstag, 19. März 2024, fortgesetzt. Laut dem Vorsitzenden Richter sind dann die Aussagen der zweiten betroffenen Frau sowie eines weiteren Zeugen geplant. Einen Antrag, auch hier die Öffentlichkeit auszuschließen, lehnte das Gericht ab.

(Aus Arnsberg berichtet die freie Journalistin Laura Hohmann im Auftrag des WEISSEN RINGS. Es waren ansonsten keine Medienvertreter vor Ort.)

Update 19. März 2024: Vierter Prozesstag in Arnsberg

Vor dem Landgericht Arnsberg ist am Dienstag, 19. März 2024, der Prozess gegen den ehemaligen Außenstellenleiter des WEISSEN RINGS im Hochsauerlandkreis fortgesetzt worden.

Die Verhandlung begann mit der Aussage einer Zeugin, die von dem Angeklagten von Mitte Dezember 2020 bis Ende Januar 2021 ehrenamtlich betreut wurde. Die Zeugin hat von den Vorwürfen gegen den ehemaligen Außenstellenleiter des Hochsauerlandkreises vom WEISSEN RING erfahren.

Der Angeklagte habe sich ihr gegenüber während einer gemeinsamen Autofahrt übergriffig verhalten, bei einem Halt habe er die Hand auf ihren Oberschenkel gelegt. Bei einer weiteren gemeinsamen Autofahrt, so die Zeugin weiter, habe er sie ausführlich über die Vergewaltigung durch ihren Ex-Partner befragt und Details wissen wollen. Die Betreuungsgespräche fanden immer im Beisein eines guten Freundes der Zeugin statt. Nach einem Betreuungsgespräch habe der Angeklagte sie zum Abschied umarmt und dabei seine Hand auf ihr Gesäß gelegt.

Der Bekannte der Zeugin wird ebenfalls an diesem Tag vom Gericht vernommen. Er sagte, er habe die Umarmung beobachtet, sich aber nichts weiter dabei gedacht.

Nach der Entlassung der Zeugen ließ sich das Gericht den Werdegang und die aktuelle Situation des Angeklagten schildern.

Der Prozess wird am Dienstag, den 2. April 2024, fortgesetzt.

(Aus Arnsberg berichtet die freie Journalistin Julia Zipfel im Auftrag des WEISSEN RINGS.)

Update 02.04.2024, 17 Uhr: Haftstrafe für ehemaligen Mitarbeiter des WEISSEN RINGS

Das Landgericht Arnsberg hat am Dienstag, 2. April 2024, einen ehemaligen Außenstellenleiter des WEISSEN RINGS im Hochsauerlandkreis zu einer Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Mann eine Frau, die sich als Kriminalitätsopfer hilfesuchend an den WEISSEN RING gewandt hatte, im September 2020 vergewaltigt hat. Im Fall einer zweiten Frau, die der Mann gegen ihren Willen in sexueller Absicht berührt haben soll, hat das Gericht das Verfahren eingestellt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Im Februar 2021 hatte der WEISSE RING die Missbrauchsvorwürfe gegen den ehemaligen Mitarbeiter und früheren Polizisten selbst öffentlich gemacht und Strafanzeige gegen den Mann erstattet. Der Verein berief eine Taskforce ein, um mögliche weitere Betroffene ausfindig machen zu können, und schaltete eine Telefon-Hotline für Betroffene frei. Direkt nach Veröffentlichung der Missbrauchsvorwürfe richtete der WEISSE RING zudem eine Internetseite ein, auf der er die Vorgänge mit größtmöglicher Transparenz aufbereite. Die Staatsanwaltschaft Arnsberg ermittelte schließlich in neun Fällen, in zwei Fällen erhob sie Anklage.

„Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, deshalb möchte ich es nicht kommentieren“, sagte Klaus Neidhardt, Vorsitzender des Landesverbands NRW/Westfalen-Lippe im WEISSEN RING, am Dienstag. „Unabhängig von jeder strafrechtlichen Bewertung besteht für den WEISSEN RING aber kein Zweifel, dass der ehemalige Mitarbeiter massiv gegen unseren Verhaltenskodex und gegen unsere Standards der Opferbetreuung verstoßen hat und damit gegen alles, wofür der WEISSE RING steht.“

Weiter sagte Neidhardt: „Aus unserer täglichen Arbeit wissen wir, dass Strafverfahren für Kriminalitätsopfer eine erhebliche Belastung bedeuten. Das gilt besonders für Betroffene von Sexualdelikten. Ich habe sehr großen Respekt davor, dass die betroffenen Frauen diese Belastung auf sich genommen und dadurch dazu beigetragen haben, dass der Beschuldigte zur Rechenschaft gezogen werden konnte.“

Der Angeklagte hatte vor Gericht behauptet, er habe die Frau bei einer angeblichen Entspannungsübung nur versehentlich im Intimbereich berührt und seine Hand dann nicht schnell genug wieder zurückziehen können. Der Vorsitzende Richter nannte die Aussage in der Urteilsbegründung „originell, aber wenig glaubhaft“. Der Angeklagte habe den psychischen Zustand der Frau ausgenutzt, die nicht in der Lage gewesen sei, ihren freien Willen zu äußern. Zudem habe er das Vertrauen der Frau missbraucht. Eine Gefängnisstrafe sei deshalb angemessen.

Update 02.04.2024, 21 Uhr: Gericht: Aussagen des Opfers sind „glaubhaft und nachvollziehbar“

Der Angeklagte zeigte keine Regung, als der Vorsitzende Richter am Dienstagnachmittag das Urteil verkündete: Dreieinhalb Jahre soll er ins Gefängnis, er soll ein Schmerzensgeld in Höhe von 8.000 Euro an das Opfer zahlen und außerdem die Kosten des Verfahrens tragen. Für die Strafkammer des Landgerichts Arnsberg besteht kein Zweifel daran, dass der Mann als ehrenamtlicher Außenstellenleiter des WEISSEN RINGS im Hochsauerlandkreis eine von ihm betreute Frau mit der Hand vergewaltigt hat. Im Fall einer zweiten Frau, die er am Gesäß berührt haben soll, stellte das Gericht das Verfahren indes ein.

Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor eine Strafe von vier Jahren und vier Monaten gefordert, die Verteidigung dagegen für einen Freispruch plädiert. Die Schlussworte sowie die letzten Worte des Angeklagten fanden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Den Urteilsspruch verfolgten anschließend mehrere Medienvertreter und Angehörige des Opfers.

In fünf Prozesstagen war das Gericht zu dem Schluss gekommen, dass der Angeklagte sich der Vergewaltigung rechtlich strafbar gemacht und den Zustand der hilfesuchenden Frau ausgenutzt habe. Wie der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung ausführte, leide die Betroffene an verschiedenen psychischen Erkrankungen. Ein Sachverständiger hatte vor Gericht erklärt, dass es ihr deswegen in bestimmten Situationen nicht möglich sei, „Nein“ zu sagen. Dem Angeklagten sei dieser Zustand ausdrücklich bekannt gewesen, so der Richter. Er habe sich schon frühzeitig distanzlos gegenüber der Frau verhalten und durch sexualisierte Sprache grenzüberschreitend agiert. Der Richter verwies zudem auf eine Videoaufnahme, die die Frau während der Tat angefertigt habe und die ihre Aussagen bestätige. Die Schilderungen der Frau seien glaubhaft und nachvollziehbar.

Der Frau sei es nicht darum gegangen, dass der Angeklagte strafrechtlich belangt werde, betonte der Richter. Sie habe lediglich sicherstellen wollen, dass der Angeklagte nicht mehr für den WEISSEN RING arbeitet und keine weiteren Personen betreut. Das ist der Frau gelungen: Nachdem die Anschuldigungen im Februar 2021 dem WEISSEN RING bekannt wurden, entband der Verein den Mitarbeiter umgehend von sämtlichen Aufgaben und erstattete Strafanzeige gegen den Mann.

Weil der Angeklagte das Vertrauen der Frau missbraucht habe, sei eine Gefängnisstrafe angemessen, erklärte der Vorsitzende Richter. Das Gericht berücksichtigte dabei, dass der Mann zuvor nicht straffällig geworden sei. Auch wies der Richter darauf hin, dass der Verurteilte als Polizist im Ruhestand infolge der Gefängnisstrafe nun seinen Pensionsanspruch verliere. Dies habe sich ebenfalls strafmildernd ausgewirkt.

Der Prozess gegen den ehemaligen WEISSEN RING Mitarbeiter fand seit Ende Februar am Landgericht Arnsberg statt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

(Aus Arnsberg berichtet die freie Journalistin Laura Hohmann im Auftrag des WEISSEN RINGS.)

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12 Statement zur Berichterstattung „Bochum“ vom 8. April 2021

Unter der Überschrift „Erneut schwere Vorwürfe erhoben: Weiterer Opferschützer soll junge Frau belästigt haben“ hat die „Bild“-Zeitung am Donnerstag, 8. April, einen Bericht mit Vorwürfen gegen einen unbekannten ehrenamtlichen Mitarbeiter der Außenstelle Bochum veröffentlicht. Darin berichtet eine anonyme junge Frau, dass sie im Herbst 2018 von diesem Mitarbeiter sexuell belästigt worden sei. Sie habe sich im Nachgang an den WEISSEN RING gewandt und die Zusage bekommen, dass er sich um den Fall umgehend kümmern werde. „Zwei Wochen später hatte sich noch immer niemand gemeldet. Ich fühlte mich nicht ernst genommen und habe mit dem Weißen Ring abgeschlossen“, zitiert die Zeitung die unbekannte Frau, die sich nach Bekanntwerden der Missbrauchs-Vorwürfe im Hochsauerland bei der Redaktion gemeldet habe.

Die internen Recherchen des WEISSEN RINGS zu den Vorwürfen haben folgende Rekonstruktion des Vorgangs ergeben:

Am Dienstag, 9. Oktober, meldete sich ein unbekannter Anrufer bei der Leiterin der Außenstelle Bochum. Er sagte, er rufe für eine Freundin an. Diese 22-jährige Freundin, so notiert es die Außenstellenleiterin, werde von einem Mitarbeiter der Außenstelle, den sie seit zehn Jahren kenne, belästigt.  Der Mitarbeiter habe die Familie der jungen Frau vor zehn Jahren betreut. Die Belästigung geschehe durch SMS, bei einem Treffen am Bahnhof soll es auch zu Berührungen gekommen sein.  Weitere Informationen zu den Belästigungen, zum Inhalt der SMS oder zum Treffen am Bahnhof gab der Anrufer nicht preis, ebenso wenig wie den Namen seiner Freundin, des mutmaßlich übergriffigen Mitarbeiters oder zum Zeitpunkt der Belästigungen.

Die Außenstellenleiterin wies den Anrufer auf die Möglichkeit hin, die Vertrauensperson des WEISSEN RINGS zu kontaktieren, und bat ihn außerdem um den Namen des Mitarbeiters. Er kündigte an, mit seiner Freundin Rücksprache halten zu wollen. Bei einem zweiten Telefonat am selben Tag berichtete er, dass die Freundin darüber nachdenken wolle, ob sie den Namen nenne, und sich wieder melden würde. Zu einem weiteren Kontakt zwischen der Außenstellenleiterin und dem Anrufer oder seiner Freundin kam es nicht.

Eine Woche später gab die Außenstellenleiterin den Fall und auch die Telefonnummer des Anrufers an den ehrenamtlichen Vorsitzenden des Landesverbandes Westfalen-Lippe weiter, Jörg Bora. In den folgenden Tagen kündigte Bora dem Anrufer an, dass sich der WEISSE RING melden würde. Er bat eine ehrenamtliche Mitarbeiterin, den Anrufer zu kontaktieren und sich der Sache anzunehmen, um weitere Informationen zur möglichen Aufklärung der Vorwürfe zu erhalten. Die Mitarbeiterin, von Beruf Juristin, schien ihm als stellvertretende Leiterin einer gut 100 Kilometer von Bochum entfernt liegenden weiteren Außenstelle des Landesverbands die nötige Distanz für die Aufgabe zu haben. Anschließend dauerte es allerdings rund zwei Wochen, bis die Mitarbeiterin eine Mailbox-Nachricht hinterließ.

Anfang November meldete sich der Anrufer wieder beim Landesvorsitzenden. Der SMS-Verkehr ist dokumentiert.
„Bestimmt sind Sie nur einfach noch nicht dazu gekommen, mich zurückzurufen. Ich danke Ihnen für das aufrichtige Interesse, werde jedoch auf andere Möglichkeiten zurückgreifen, um hoffentlich solchen Vorfällen beim Weißen Ring entgegenzuwirken.“
Bora antwortete, dass er den Fall an eine Mitarbeiterin weitergeben habe und erstaunt sei, dass es noch zu keinem Kontakt gekommen sei. „Darf ich Sie bitte noch mal anrufen? Ich bin als Landesvorsitzender sehr an Ihrem Sachverhalt interessiert und möchte Ihnen sehr gern helfen.“
Der Anrufer lehnte ab und brachte noch einmal seine Enttäuschung zum Ausdruck, dass sich niemand gemeldet habe. „Zwei Wochen sind bei so einer Sache wirklich hart, und von Kompetenz kann dabei bei allem Respekt keine Rede sein. Direkter Kontakt mit dem Weißen Ring kommt für mich nicht mehr in Frage, aber danke.“
Der Landesvorsitzende erneuerte daraufhin noch einmal das Gesprächsangebot. „Ich bedaure, dass es zu keinem Gespräch zwischen Ihnen und meiner Mitarbeiterin gekommen ist. Sicher gibt es nachvollziehbare Gründe dafür. Sie haben sich bisher zur Anonymität entschieden und so soll es wohl auch bleiben. Leider! Selbstverständlich akzeptiere ich Ihre Entscheidung, biete aber gleichzeitig an, mich jederzeit zu kontaktieren.“

Zu einer erneuten Kontaktaufnahme durch den Anrufer oder die Freundin kam es nicht. Eine Aufarbeitung des Vorwurfs war dem WEISSEN RING nicht möglich: Es gab keinen Beschuldigten, keinen Beschwerdeführer, keinen konkreten Tatvorwurf, keine konkrete Tatzeit. Daran hat sich bis heute nichts geändert.

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13 Fall Lübeck: WEISSER RING lehnt Kostenübernahme ab

Im Fall Lübeck wird der WEISSE RING keine weiteren Kosten für das laufende Berufungsverfahren einer betroffenen Frau übernehmen. Das hat der Geschäftsführende Bundesvorstand des gemeinnützigen Vereins in seiner jüngsten Sitzung beschlossen. Grund dafür sind die als sehr gering eingeschätzten Erfolgsaussichten des Berufungsantrags.

Die Frau ist eine von insgesamt 29 Betroffenen, die dem ehemaligen Leiter der Außenstelle Lübeck sexuelle Übergriffe vorgeworfen hatten (siehe Antwort 6). Ihr Fall ist der einzige, der zu einer Anklage führte, Vorwurf: Exhibitionismus. Der Strafprozess endete im September 2019 mit einem Freispruch für den ehemaligen Mitarbeiter des WEISSEN RINGS. Grundlage für das Urteil des Landgerichts war ein psychologisches Gutachten, das die Aussagen der betroffenen Frau als nicht glaubhaft einschätzte. Die Frau als Nebenklägerin und auch die Staatsanwaltschaft legten Berufung gegen das Urteil ein; die Staatsanwaltschaft nannte „Restzweifel“ an dem Gutachten als Grund. Nachdem ein zweites vom Landgericht eingeholtes Gutachten die Zweifel nicht ausräumen konnte, zog die Staatsanwaltschaft ihren Berufungsantrag im Januar 2021 „mangels Erfolgsaussichten“ zurück (externer Link zur Pressemitteilung). Die Nebenklägerin hielt an ihrem Antrag fest.

Der WEISSE RING übernimmt grundsätzlich keine Kosten für Berufungs- oder Revisionsverfahren, die von den Kriminalitätsopfern eigeninitiativ beantragt werden. In diesem Fall hatte der Verein aber wegen seiner besonderen Verantwortung der betroffenen Frau gegenüber eine Ausnahme gemacht. Allerdings muss der WEISSE RING als spendenfinanzierte Organisation vor Gewährung jeder Rechtshilfe die Erfolgsaussichten prüfen. Nach dem Rückzug der Staatsanwaltschaft hatte der Verein die Anwältin der Nebenklägerin mehrfach um weitere Informationen gebeten, um die Erfolgsaussichten beurteilen zu können. Entsprechende Unterlagen liegen bis heute nicht vor. Weil der WEISSE RING im Fall einer Niederlage vor Gericht die kompletten Kosten des Verfahrens tragen und damit auch die Anwaltskosten des Angeklagten übernehmen müsste, hat der Vorstand die Kostenübernahme abgelehnt.

„Wir sind zu einem sorgsamen Umgang mit den Spenden und Mitgliedsbeiträgen verpflichtet“, erklärte Bianca Biwer, Bundesgeschäftsführerin des WEISSEN RINGS in Mainz. „Auf keinen Fall dürfen und wollen wir die Auslagen des Mannes tragen, der so vielen Frauen Leid angetan hat und gegen alles verstoßen hat, wofür der WEISSE RING steht.“ Biwer betonte, dass der Verein sich seiner besonderen Verantwortung den betroffenen Frauen gegenüber bewusst sei. Der Nebenklägerin seien durch den WEISSEN RING Rechts- und Therapiehilfen im hohen fünfstelligen Bereich finanziert worden.

Nach Bekanntwerden der Vorwürfe gegen den ehemaligen Mitarbeiter hat der WEISSE RING verschiedene Frauen unterstützt, die sich über die Beschwerde-Hotline bei Bundesvorstandsmitglied Petra Klein gemeldet hatten. In einigen Fällen bestehe der Kontakt bis heute. „Wir freuen uns sehr, dass diese Frauen dem WEISSEN RING als Organisation weiterhin vertrauen“, so Biwer.

Im Berufungsverfahren hat das Landgericht Lübeck zwei Verhandlungstermine am 17. und 24. August 2021 festgesetzt.

Update 18. August 2021

Detlef H. ist rechtskräftig vom Vorwurf der exhibitionistischen Handlung freigesprochen worden. Die für Dienstag, 17. August 2021, geplante Berufungsverhandlung gegen den ehemaligen Leiter der Lübecker Außenstelle des WEISSEN RINGS hat nicht stattgefunden. Die Nebenklägerin habe ihre Berufung gegen den Freispruch des heute 78 Jahre alten Mannes zurückgezogen, teilte das Lübecker Landgericht am Montag mit. Sie hatte dem pensionierten Polizeibeamten vorgeworfen, sich im April 2016 bei einem Beratungsgespräch vor ihr entblößt zu haben.

Das Amtsgericht Lübeck hatte den 78-Jährigen am 26. September 2019 nach einem Indizienprozess vom Vorwurf des Exhibitionismus freigesprochen. Dagegen hatten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Geschädigte Berufung eingelegt.

Anfang dieses Jahres hatte die Staatsanwaltschaft jedoch ihre Berufung zurückgezogen, nachdem ein weiteres Gutachten zum Aussageverhalten der Hauptbelastungszeugin vorgelegt worden war. Die Frau, die zum Zeitpunkt des Vorfalls 38 Jahre alt war, blieb jedoch zunächst bei ihren Anschuldigungen. Am Montag habe die Frau dann durch ihre Anwältin ihre Berufung zurückgezogen, so dass der Freispruch nunmehr rechtskräftig sei, sagte der Gerichtssprecher. (Quelle: dpa)

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Kontakt zum WEISSEN RING

Bitte senden Sie Anfragen grundsätzlich per E-Mail an presse@weisser-ring.de.
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