Müller-Piepenkötter: „Opfer sind keine Bittsteller“
Der WEISSE RING, Deutschlands größte Hilfsorganisation für Opfer von Kriminalität, hat einen eigenen Entwurf für eine bessere Opferentschädigung herausgebracht. Der Entwurf zeigt Wege auf, wie Opfern von Straftaten schneller, effektiver und umfassender als bisher geholfen werden kann. „Opfer leiden massiv darunter, was ihnen angetan wurde", sagt Roswitha Müller-Piepenkötter, Bundesvorsitzende des WEISSEN RINGS. „Sie sind keine Bittsteller, sondern haben ein Recht darauf, nach einer Straftat bestmöglich versorgt zu werden – und zwar so lange wie es nötig ist."
Die Broschüre zu den Eckpunkten zur Opferentschädigung in Deutschland („Was wir haben, was fehlt, was wir verbessern müssen") ist ab sofort als Download verfügbar. Der komplette Gesetzentwurf ist ebenfalls über die Internetseite des Vereins abrufbar (Download). Das aktuelle Opferentschädigungsgesetz – kurz: OEG – bietet Betroffenen schon sehr gute Leistungen, sagt Müller-Piepenkötter. Dennoch gebe es in der praktischen Anwendung Probleme. „Hier setzt unser Entwurf an", erläutert die Bundesvorsitzende.
Opferentschädigung
In den Eckpunkten thematisiert der WEISSE RING mehrere Bereiche. Darunter:
Staatliche Leistungen – so lange wie Opfer sie brauchen: Die geltenden OEG-Regelungen garantieren Opfern von Straftaten umfangreiche Leistungen wie Heil- und Krankenbehandlung, Reha-Maßnahmen und Rentenansprüche. Betroffene können sie in Anspruch nehmen, so lange sie sie brauchen und unter den körperlichen und psychischen Folgen der Tat leiden – ein nach wie vor richtiger Ansatz aus Sicht des WEISSEN RINGS. „Es ist Opfern nicht zumutbar, dass sie nach einiger Zeit wieder neue Anträge stellen müssen, um Leistungen beziehen zu können", sagt Müller-Piepenkötter. Wäre dies der Fall, müssten Betroffene immer wieder aufs Neue bürokratische Hürden nehmen und sich mit Täter und Tat auseinandersetzen. „Und das bedeutet: konstante seelische Belastung für Opfer", betont die Bundesvorsitzende.
Glaubhaftigkeit: Wer Opfer einer Straftat wurde, muss dies bei den zuständigen Behörden glaubhaft nachweisen, um Entschädigungsleistungen zu bekommen. Der WEISSE RING fordert hier Vereinfachungen. Denn der Nachweis ist für Betroffene nicht immer leicht – etwa, weil keine Strafanzeige gestellt wurde oder es keine Tatzeugen gibt.
Schnellere Hilfen: Häufig müssen Kriminalitätsopfer sehr lange auf Hilfe warten. Dies sorgt dafür, dass sie noch zusätzlich zur Tat an sich belastet werden. Der WEISSE RING fordert Versorgungsverwaltungen auf, an dieser Stelle gegenzusteuern. Hilfen müssen zügiger bereitgestellt werden. Nach dem Entwurf des WEISSEN RINGS liegt die zumutbare Wartezeit für Heilbehandlungen und Reha-Maßnahmen bei drei bis fünf Wochen. Andernfalls müssen Opfer laut Entwurf über die Gründe der Verzögerung informiert werden.