Verhaltenstipps für Kriminalitätsopfer
Wer einer Straftat zum Opfer fällt, findet sich plötzlich in einer Situation wieder, auf die man nicht vorbereitet ist. Da kann es hilfreich sein, von den Erfahrungen anderer zu profitieren. Wir haben einige grundlegende Hinweise und Tipps für spezielle Situationen für Sie zusammengestellt.
Inhalte in der Übersicht
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Vier Tipps für Kriminalitätsopfer
Sprechen Sie über das Erlebte
Reden Sie nach Möglichkeit mit Ihrer Familie oder guten Freunden über das Vorgefallene. Manchmal ist es schwierig und belastend, über die Straftat zu sprechen. Es kann Ihnen allerdings helfen, wenn Sie sich einer nahestehenden Person anvertrauen.
Holen Sie sich professionelle Hilfe
Wenn Sie lieber (auch) mit einer Person außerhalb Ihres Familien- oder Freundeskreises sprechen wollen, nehmen Sie professionelle Hilfe in Anspruch. Falls sich Ihre Situation verschlechtert, wenden Sie sich bitte an Ihren Arzt oder eine Opferhilfeorganisation in Ihrer Nähe – beispielsweise eine Außenstelle des WEISSEN RINGS. Nähere Informationen erhalten Sie auch über das Opfer-Telefon.
Sprechen Sie über Ihre Gefühle
Sprechen Sie darüber, wie Sie sich nach der erlittenen Straftat fühlen. Manchmal kann es Ihnen helfen, vertrauten Personen zu erklären, was passiert ist und welche Auswirkungen das auf Sie hat. Oft trägt das auch dazu bei, dass Ihr Umfeld mit Verständnis und Sensibilität auf Sie reagiert.
Die gute Nachricht
Die Belastungen, die Sie durch die Straftat erleiden, lassen mit der Zeit nach! In vielen Fällen erholen sich Menschen, die Opfer von Kriminalität und Gewalt wurden, nach einiger Zeit und kehren in ihr normales Leben zurück.
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Drei Phasen der seelischen Verarbeitung
Kriminalitätsopfer leiden häufig an psychosomatischen Folgen, das heißt die seelischen Belastungen gehen mit körperlichen Reaktionen einher. Bestimmte Reize wie etwa ein Geräusch, das an die Tat erinnert, lösen nicht nur Erinnerungen aus. Sie bewirken auch Stressreaktionen im Körper, zum Beispiel Herzrasen oder steigenden Blutdruck.
Diese psychosomatischen Reaktionen können in drei Phasen erfolgen:
1. Schockreaktion
Das traumatische Ereignis löst zunächst eine Schockreaktion aus. Diese äußert sich in Aufgeregtheit, Verwirrtheit oder Traurigkeit, in der Unfähigkeit, sich an wichtige Daten zu erinnern, in Wutgefühlen oder Betäubtsein. Dieser Zustand kann von einer Stunde bis zu mehreren Tagen dauern.
2. Einwirkphase des Traumas
In dieser Phase, die zwei bis vier Wochen dauern kann, klingen die akuten Belastungsreaktionen ab. Die Betroffenen sind jedoch von dem Ereignis innerlich noch völlig in Anspruch genommen. Oft treten starke Selbstzweifel auf, Hoffnungslosigkeit, Depressionen oder Ohnmachtsgefühle; die Zukunft scheint nichts Positives mehr zu versprechen. Manche haben Schuldgefühle wegen vermeintlicher eigener Fehler, es kann aber auch zu Wutanfällen und heftigen Anschuldigungen gegen die (vermeintlichen) Schuldigen kommen.
3. Erholungsphase
In der anschließenden Phase beginnt die Erholung vom Trauma. Trotzdem bleibt das traumatische Ereignis vorerst von zentraler Bedeutung. Bis es wirklich verarbeitet ist – das heißt, bis es in die Sicht der Welt und in das Verständnis der eigenen Person einbezogen ist und öfter gegenüber anderen Dingen in den Hintergrund tritt – kann je nach Schwere des Traumas viel Zeit vergehen.
Faltblatt „Was aus Liebe werden kann"
In diesem Flyer haben wir weitere Informationen und Hilfen bei psychischen Belastungen für Sie zusammengestellt:
Längere Zeit nach einer Straftat
Die Straftat liegt bereits eine längere Zeit zurück, aber sie bereitet Ihnen immer noch Probleme? Sie haben erfahren, dass der Täter bald entlassen wird?
Der WEISSE RING steht Ihnen auch jetzt zur Seite und ist für Sie da. Finden Sie Ihren Ansprechpartner vor Ort über unsere Standortsuche, oder rufen Sie kostenfrei das Opfer-Telefon unter Nummer 116 006 an.
Stalking- Die unterschätzte Gewalt
2007 wurde Stalking (Nachstellung) zu einem eigenen Straftatbestand (§ 238 StGB). In unserem WR-Flyer finden Sie Wissenswertes zum Verhalten bei Stalking.
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Rechtsmedizinische Untersuchung auch ohne Strafanzeige
Viele Menschen in Deutschland erfahren körperliche oder sexualisierte Gewalt. Wenn Betroffene zeitnah Anzeige erstatten, veranlassen Polizei oder Staatsanwaltschaft eine rechtsmedizinische Untersuchung, damit Spuren gerichtsverwertbar gesichert und Verletzungen dokumentiert werden. Können oder wollen die Betroffenen dagegen zunächst keine Anzeige erstatten, drohen Beweise verlorenzugehen.
Seit dem 01.03.2020 müssen die gesetzlichen Krankenversicherungen die Finanzierung der vertraulichen Spurensicherung für Betroffene von sexualisierter und körperlicher Gewalt nach § 27 SGB V übernehmen. Finanziert wird dabei eine vertrauliche Spurensicherung nach erlebter Gewalt einschließlich Dokumentation, Laboruntersuchungen und Aufbewahrung der Befunde. Es ist Sache der Bundesländer dafür zu sorgen, dass die vertrauliche Spurensicherung flächendeckend möglich ist und dafür ausreichend niedrigschwellige Angebote bereitgestellt werden.
Der WEISSE RING bietet übrigens einen rechtsmedizinischen Untersuchungsscheck an. Er deckt Kosten von bis zu 190 Euro ab, um eine Untersuchung sowie die Dokumentation und Aufbewahrung der Gewaltspuren zu ermöglichen, wenn sich der oder die Betroffene nicht sofort zu einer Anzeige entschließen kann. So werden die nötigen Beweismittel gesichert, um später eine Strafverfolgung einleiten und/oder einen Antrag auf Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz stellen zu können.
Die Untersuchung, Dokumentation und Aufbewahrung ist allerdings nur bei Stellen möglich, die dafür geeignet und befähigt sind. In der Regel sind dies die rechtsmedizinischen Institute. Geeignete Anlaufstellen kann man über Polizei, Staatsanwaltschaft oder die zuständige Außenstelle des WEISSEN RINGS erfragen.
Was Betroffene beachten müssen:
- Der Untersuchungsscheck muss vom WEISSEN RING ausgegeben werden, bevor die Untersuchung stattfindet. Nachträglich können die Kosten nicht übernommen werden!
- Wenn die Zeit drängt, kann die Außenstelle auch telefonisch die Ausgabe eines Untersuchungsschecks zusagen. Dann kann die Untersuchung stattfinden, auch ohne dass zuvor ein Scheck in Papierform ausgehändigt wurde.
- In der Untersuchungsstelle wird einfach mit dem Untersuchungsscheck bezahlt: Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Untersuchungsstelle und WEISSEM RING, ohne dass sich die Betroffenen darum kümmern müssen.
- Achtung: Toxikologische Untersuchungen auf K.O.-Tropfen sind durch den rechtsmedizinischen Untersuchungsscheck in der Regel nicht abgedeckt, da sie sehr aufwändig und teuer sind – es sei denn, die untersuchende Stelle nimmt die toxikologische Untersuchung ausdrücklich im Rahmen des 150-Euro-Limits vor.