Stellungnahmen

    Zu Gesetzesvorhaben, die Opferrechte betreffen, gibt der WEISSE RING als bundesweit führende Opferhilfsorganisation in der Regel eine Stellungnahme ab. Insoweit noch aktuell, können Sie diese Texte hier nachlesen.

    Erstes Gesetz zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes

    Referentenentwurf zur effektiveren Bekämpfung von Nachstellungen

    Der WEISSE RING e.V. bedankt sich für die Möglichkeit der Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur effektiveren Bekämpfung der Nachstellung. Opfer von Stalking haben Anspruch auf Schutz durch die Rechtsordnung, nicht zuletzt durch eine strafrechtliche Regelung, die diesen Schutz effektiv ausgestaltet (Bundestagsdrucksache 18/9946 vom 12.10.2016). Nach Einführung des „Stalking“-Paragraphen § 238 StGB im Jahr 2007 hat sich die Norm positiv weiterentwickelt und die Bedürfnisse der Betroffenen immer effektiver in den Fokus genommen. Die nun vorgesehene Regelung führt dieses Bestreben weiter fort. 

    WR-Stellungnahme: Gesetz zur Strafbarkeit des Betreibens krimineller Handelsplattformen im Web

    Der WEISSE RING e.V. bedankt sich für die Beteiligung und nimmt zu dem Gesetzentwurf zur Einführung einer Strafbarkeit des Betreibens krimineller Handelsplattformen im Internet gerne Stellung. 

    Stellungnahme des Fachbeirats Strafrecht zum Referentenentwurf zur Fortentwicklung der StPO

    Der WEISSE RING begrüßt die mit dem Entwurf angestrebte Effektivierung der strafprozessualen Ermittlungsbefugnisse und die Anpassung des Strafverfahrensrechts an neue gesellschaftliche und rechtliche Rahmenbedingungen. Unsere Stellungnahme konzentriert sich auf die Änderungen, die für Opfer von Straftaten besonders relevant sind.

    Referentenentwurf zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen

    Der WR begrüßt die im Gesetzentwurf zum Ausdruck kommende breit angelegte Intensivierung der Strafverfolgung und Prävention bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder. Unseren Opferhelfern und Opferhelferinnen sind in den vergangenen Jahrzehnten viele Fälle bekannt geworden, in denen der Staat und die Gesellschaft traumatisierten Kindern nicht angemessen helfen konnten. 

    Stellungnahme zur Psychosozialen Prozessbegleitung

    Zu den in dem Erlass des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 08.07.2020 – 4103-14-R5 1302020 – angesprochenen Fragen wird aufgrund der Erfahrungen der Mitglieder des Fachbeirats Strafrecht des WEISSEN RINGS - insbesondere aus der täglichen Praxis der Beauftragten für den Opferschutz des Landes Nordrhein-Westfalen - wie folgt Stellung genommen.

    Evaluierung des Straftatbestands „Stalking“

    Die Stellungnahme des WEISSEN RINGS beruht auf Berichten von Opferanwälten, die mit dem WEISSEN RING zusammenarbeiten, auf den Erfahrungen der Beauftragten für den Opferschutz des Landes Nordrhein-Westfalen und der ehrenamtlichen Opferhelfer des WEISSEN RINGS, auf der Expertise im Fachbeirat Strafrecht des WEISSEN RINGS sowie auf der Auswertung der kriminalstatistischen Daten, die auch bei der Entstehungsgeschichte der Neufassung eine Rolle gespielt haben.

    Stellungnahme des WEISSEN RINGS zum Regierungsentwurf Hasskriminalität

    Der WEISSE RING bezieht seit Jahren eindeutig Stellung gegen eine zunehmende Verrohung der Gesellschaft durch Hass und Hetze. Auch das Thema Hasskriminalität beschäftigt die Opferhelfer zunehmend. Der Umgang mit sogenannter „Hate Speech“, mit Hassreden im Internet, hat deshalb mittlerweile einen festen Platz in der Präventionsarbeit des Vereins. 

    Regierungsentwurf zu einem neuen Sozialen Entschädigungsrecht (SGB XIV)

    Das langjährige Ringen um die Verbesserung von Opferrechten hat einen positiven Abschluss gefunden: Der Bundesrat hat das Sozialgesetzbuch XIV (SGB XIV) verabschiedet, mit dem das Entschädigungsrecht für Opfer von Gewalt und Terror neu geregelt wird. Zuvor hatte bereits der Bundestag Anfang November dem Entwurf mit großer Mehrheit zugestimmt.

    Referentenentwurf eines Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts (Stand 30.11.2018)

    Der WEISSE RING nimmt Stellung zum Entwurf für ein SGB XIV

    Stellungnahme vom 05. Februar 2019

    Die Bundesregierung will das Soziale Entschädigungsrecht reformieren. Am 28. November 2018 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales dazu einen Referentenentwurf für ein SGB XIV vorgelegt. Der WEISSE RING hat diesen Gesetzentwurf in Gänze abgelehnt, da er die Grundsätze der bisherigen Opferentschädigung aufgibt. Die Gründe für diese Ablehnung hat Deutschlands größte Hilfsorganisation für Opfer von Kriminalität in einer Stellungnahme detailliert zusammengetragen.

    Erster Arbeitsentwurf eines Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts (Stand 10.01.2017)

    Stellungnahme vom 15. Mai 2017

    Der WEISSE RING nimmt mit diesem Papier zu den grundlegenden Strukturen, zu einzelnen Verfahrensregelungen und zu dem vorgesehenen Leistungskatalog des ersten Arbeitsentwurfs des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Stellung.

    Verbesserung des Schutzes gegen Stalking

    WEISSER RING: Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes gegen Nachstellungen reißt neue Schutzlücken auf

    Stellungnahme vom Mai 2016

    Ziel der Neureglung soll die Schließung von Lücken des geltenden Rechts bezüglich des Schutzes vor Nachstellungen sein. Das kann mit dem vorgelegten Referentenentwurf nur unvollkommen gelingen: Werden bestehende Schutzlücken durch die Umgestaltung zum Eignungsdelikt zu Recht geschlossen, so reißt der Entwurf durch die Streichung von Abs. 1 Nr. 5 auf der anderen Seite neue Schutzlücken auf.

    Die Position des WEISSEN RINGS finden Sie ausgeführt in der Stellungnahme:

    Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG)

    WEISSER RING fordert: Verjährung soll erst später beginnen

    Stellungnahme vom 9. Februar 2011

    Anmerkung: Die Stellungnahme bezieht sich auf den damaligen Referentenentwurf. Mittlerweile hat das StORMG das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen und ist in etwas veränderter Fassung verabschiedet worden und im Bundesgesetzblatt vom 29.3.2013 veröffentlicht worden. Unsere Kritik gilt im Wesentlichen weiterhin.

    Sexueller Missbrauch ist dadurch gekennzeichnet, dass Opfer Jahrzehnte unter der Tat leiden und keine Anzeige erstatten. Deshalb fordert der WEISSE RING die Anhebung des Beginns der Verjährungsfrist vom derzeit 18. auf das 25. Lebensjahr.

    Der WEISSE RING sieht in dem aktuellen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG) einen weiteren Schritt, das Opfer im Strafverfahren vor unzumutbaren Belastungen („sekundäre Viktimisierung“) zu schützen und seine Belange aktiv zu vertreten. Die Opferlobby begrüßt, dass das Bundesministerium der Justiz die Empfehlungen des Runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch“ zügig und konstruktiv aufgegriffen hat. „Doch kann es bei dem Bekenntnis zu mehr Opferschutz nicht nur  darum gehen, vereinzelte Schutzlücken zu schließen, sondern darum im strafrechtlichen Bereich noch konsequenter die Wahrung von Opferbelangen zu garantieren“, so Roswitha Müller-Piepenkötter, Bundesvorsitzende des WEISSEN RINGS.

    Beispielsweise ist die Nebenklage in Verfahren gegen Jugendliche noch immer nicht im selben Umfang möglich, wie in Verfahren gegen Heranwachsende und Erwachsene. Doch gerade bei sexuellem Missbrauch in Institutionen sind die Täter häufig selbst Jugendliche. In diesen Fällen sind die Opfer genauso schutzbedürftig, wie wenn der Täter erwachsen war.

    Der WEISSE RING begrüßt die vorgeschlagene Verlängerung der Verjährungsfrist im Zivilrecht. Eine Verlängerung der strafrechtlichen Verjährung sieht der Referentenentwurf jedoch nicht vor. Die Aufarbeitung der aktuellen Missbrauchsfälle hat gezeigt, dass es Opfern solch schwerer Taten, insbesondere wenn sie im familiären Umfeld geschehen, oft erst nach vielen Jahren möglich ist, darüber zu sprechen.

    Wenn schon eine Verlängerung von Verjährungsfristen seitens des Ministeriums nicht gewollt ist, muss zumindest die Erweiterung der so genannten Ruhensregelung in Betracht gezogen werden. Nach Meinung des WEISSEN RINGS liegt der Beginn der Verjährungsfrist mit der Vollendung des 18. Lebensjahres zu früh. Die Verjährungfrist sollte erst mit Vollendung des 25. Lebensjahres zu laufen beginnen. Zu diesem Zeitpunkt ist die finanzielle, soziale und räumliche  Unabhängigkeit eher gegeben. 

    Der WEISSE RING hat seit 1976 mit derzeit 420 Anlaufstellen ein bundesweites Hilfsnetz für Kriminalitätsopfer aufbauen können. Mehr als 3.000 ehrenamtlich tätige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen den Opfern und ihren Familien mit Rat und Tat zur Seite, leisten menschlichen Beistand und persönliche Betreuung, geben Hilfestellung im Umgang mit den Behörden und helfen den Geschädigten auf vielfältige Weise bei der Bewältigung der Tatfolgen.

    Gerne stellen wir Ihnen die vollständige Stellungnahme des WEISSEN RINGS zur Verfügung:

    Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften (17/5311)

    Soziale Situation von Gewaltopfern muss sich verbessern
    WEISSER RING erteilt möglichen Leistungskürzungen beim Opferentschädigungsgesetz klare Absage

    Stellungnahme vom 6. Mai 2011

    Die Stellungnahme bezieht sich auf den damaligen Entwurf der Bundesregierung (Bundestags-Drucksache 17/5311). Mittlerweile ist das Gesetz in Kraft getreten, siehe Bundesgesetzblatt vom 25.6.2011. Unsere Kritik gilt im Wesentlichen weiterhin.

    Der WEISSE RING als bundesweit organisierte und mit Abstand größte Einrichtung der Hilfe für Opfer von Kriminalität begrüßt die geplante Anpassung der Rentenleistungen in den neuen Bundesländern an das Leistungsniveau in den alten Bundesländern.

    Einige Änderungen des Bundesversorgungsgesetzes im Zusammenhang mit der Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 04.12.2008 finden ebenfalls die Unterstützung des WEISSEN RINGS, anderen Änderungsvorhaben des Gesetzentwurfs können wir aus Sicht einer Opferhilfsorganisation nicht zustimmen. Sie würden eine erhebliche Verschlechterung der sozialen Situation der Opfer darstellen. Dies gilt insbesondere für die geplanten Änderungen des Opferentschädigungsgesetzes.

    Die vollständige Position des WEISSEN RINGS findet sich in der Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung:

    Berufsschadensausgleichsverordnung (BSchAV) von 2011

    Soziale Situation von Gewaltopfern darf sich nicht verschlechtern: WEISSER RING sagt Nein zu Leistungskürzungen beim Berufsschadensausgleich

    Stellungnahme vom 10. Juni 2011

    Anmerkung: Die Stellungnahme bezieht sich auf die Vorlage für den Bundesrat (Bundesrats-Drucksache 261/11). Dieser verabschiedete den Entwurf am 27.6.2011 ohne Änderungen, am 30.6.2011 wurde die Verordnung im Bundesgesetzblatt verkündet. Unsere Kritik gilt weiterhin unverändert.

    Opfer von Gewalttaten können nach dem Opferentschädigungsgesetz Leistungen vom Staat erhalten. Die Leistungen selbst bestimmen sich nach den Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes. Hierzu gehören auch die Regelungen zum Berufsschadensausgleich, die nun überarbeitet und vereinfacht werden sollen.

    Aus Sicht des WEISSEN RINGS muss aber noch grundsätzlich ausdiskutiert werden, ob eine Vereinfachung der Regelungen zum Berufsschadensausgleich wie vorgestellt überhaupt wünschenswert sein kann. Mit einer Neuregelung dürfen einfach keine Verschlechterungen der Leistungen verbunden sein. Mit Blick auf den vorliegenden Entwurf müssen wir aber vom Gegenteil ausgehen!

    Die Position des WEISSEN RINGS findet sich in folgender Stellungnahme zur Verordnung der Bundesregierung:

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