Statistiken zur staatlichen Opferentschädigung
Anspruch auf Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetzes (OEG) hat, wer infolge eines vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriffs eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat. Die Zahlen zur Praxis des OEG für Taten im Inland sind für die gesamte Bundesrepublik ernüchternd.
Wenn es dem Staat nicht möglich ist, seine Bürger ausreichend vor Straftaten zu schützen, so muss er sich wenigstens ausreichend um die Opfer kümmern. Dies ist der Leitgedanke des Opferentschädigungsgesetzes.
Leider ist das OEG selbst bei Behörden und Rechtsanwälten noch immer viel zu unbekannt. Die Zahl der Anträge ist zu gering, wie die vom WEISSEN RING jedes Jahr auf Basis von Behördenangaben erstellte Statistik zeigt. Viel zu wenige Betroffene erhalten eine spürbare Hilfe bei der Bewältigung körperlicher, seelischer oder wirtschaftlicher Tatfolgen.
Statistiken der vergangenen Jahre
Forderungen des WEISSEN RINGS
Das Gesetz bietet eine sehr gute Versorgung, die über die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen hinausgeht. Einige Lücken gilt es indes zu schließen – siehe dazu unsere sozialrechtspolitischen Forderungen: