Partnerschaftsgewalt

Alle drei Minuten erlebt eine Frau oder ein Mädchen in Deutschland häusliche Gewalt. 

 

Partnerschaftsgewalt gegen Frauen ist keine Privatsache!

 

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Partnerschaftsgewalt gegen Frauen

Das soll das Abendessen sein?“, fragt er verächtlich, bevor er den Teller mit dem Unterarm vom Tisch fegt. Es scheppert laut. Was dann folgt, wird sie nicht mehr vergessen. Der Mann, in den sie sich erst vor wenigen Monaten verliebt hatte, schlägt ihr heftig mit der flachen Hand ins Gesicht. Es ist die erste Ohrfeige ihres Lebens. Und während er sich danach wortlos im Wohnzimmer vor den Fernseher setzt, kehrt sie die Scherben zusammen. Eingeschüchtert, gekränkt und hilflos!

 

Wir weisen darauf hin, dass bei Aktivierung Daten an YOUTUBE übermittelt werden.

Link zum Video: https://www.youtube.com/watch?v=so3mZU74iJQ&t=67s

Wenn Gewalt die Kontrolle übernimmt

Laut Bundeskriminalamt wurden allein im Jahr 2023 über 130.000 Frauen Opfer von Partnerschaftsgewalt. Dabei liegt die Dunkelziffer noch deutlich höher.

Häusliche Gewalt hat viele Formen: Tritte, Schläge oder das Erzwingen sexueller Handlungen. Aber auch Nötigungen, Beleidigungen oder Demütigungen gehören dazu. Das heimtückische an dieser Gewalt: sie findet hinter verschlossenen Türen statt, im privaten Raum, und ist für andere meist unsichtbar.

Betroffene Frauen sind sich ihrer Opferrolle häufig überhaupt nicht bewusst und suchen die Schuld bei sich selbst. Durch den stetig größer werden Kontrollverlust werden Opfer unsichtbar. Zeigen Sie Haltung – Bestärken Sie Betroffene sich Hilfe zu holen. Der WEISSE RING setzt sich für Sie ein!

Die Folgen einer Gewalttat

Nach einer Gewalttat können sich neben körperlichen Verletzungen – gleich im Anschluss oder auch später – bei den Betroffenen seelische Traumafolgen einstellen. Sie sind übliche Stressreaktionen auf außergewöhnliche Ereignisse.

Dazu können gehören:

  • Sich aufdrängende Bilder von dem, was geschehen ist, oder auch Erinnerungsbruchstücke anderer Art (Geräusche, Gerüche, Körperempfindungen)
  • Gefühlsmäßige Abstumpfung und mangelndes Interesse an dem, was vorher wichtig war
  • Erhöhte Reizbarkeit und Schreckhaftigkeit, Unruhe, Nervosität sowie Angst
  • Schlaf-, Gedächtnis- und Konzentrationsstörungen, Albträume
  • Herzklopfen oder Magen-Darm-Beschwerden

Informieren Sie sich hier weiterführend


Hilfe holen. Laut werden.

Gedemütigt, geschlagen, verletzt: Opfer häuslicher Gewalt leiden oft jahrelang. Vielen fällt es schwer, sich jemandem anzuvertrauen – zu groß ist die Scham, zu groß das gesellschaftliche Tabu. Dabei brauchen sie dringend ein Ohr, das zuhört, und eine Hand, die sie aus der Not führt. Und genau hier setzt die Arbeit des WEISSEN RINGS an.

Wir werden laut. Machen aufmerksam und ermutigen Frauen, das Schweigen zu beenden. Mehr dazu in unserer Kampagne: www.schweigenmachtschutzlos.de und unter dem Hashtag #machdichlaut

Wir weisen darauf hin, dass bei Aktivierung Daten an YOUTUBE übermittelt werden.

Link zum Video: https://www.youtube.com/watch?v=4sgiGFZlCm8


So hilft der WEISSE RING:

Beim WEISSEN RING haben Sie vor Ort eine/n persönliche/n Ansprechpartner/in. Wir unterstützen Sie dabei, aus Ihrer Situation herauszufinden.

Wir stehen an Ihrer Seite, beispielsweise durch emotionalen Beistand und Begleitung zu Polizei-, Gerichts- und Behördenterminen.

Es ist uns möglich, Ihnen unkompliziert Hilfe zugänglich zu machen durch einen

  • Hilfescheck für eine psychotraumatologische Erstberatung
  • Hilfescheck für eine anwaltliche Erstberatung

Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung des Gewaltschutzgesetzes und zeigen, welche rechtlichen Mittel es gibt, zum Beispiel

  • Annäherungsverbote
  • die Untersagung von Anrufen oder Textnachrichten
  • die Möglichkeit einer befristeten Überlassung der gemeinsam genutzten Wohnung. Sogar unabhängig von den vertraglichen Eigentums- oder Mietverhältnissen.

Daneben haben wir in bestimmten Fällen  auch finanzielle Hilfsmöglichkeiten. Beispiele hierfür sind die

  • Unterstützung bei einem Umzug
  • Unterstützung bei der Wohnungseinrichtung
  • Hilfe zur Überbrückung tatbedingter Notlagen, z. B. wenn bei einer Trennung das Einkommen des Täters wegbricht

Wir können Sie auch unterstützen, wenn Sie einen Antrag nach dem SGB XIV stellen möchten. Daneben vermitteln wir auch Hilfen bei anderen Anlaufstellen.