Das ist essenziell für Opfer, aber leider wenig bekannt in Deutschland. Deswegen setzen wir auf Aufklärungsarbeit.

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Das SGB XIV - Opfer haben ein Recht auf Soziale Entschädigung

Der Vorfall ereignete sich an einem Mittwoch. Der 55-jährige Geschäftsmann Dennis E. ging zur Bank und hob Geld für den anstehenden Familienurlaub ab. Es war eine größere Summe. Als er die Bank verließ, geschah das Unfassbare. Draußen auf der Straße griff ein kräftiger Mann nach seiner Aktentasche, entriss sie ihm und schlug den völlig überraschten Dennis E. zu Boden, der sich mehrere ernste Verletzungen zuzog. Es folgten viele Wochen im Krankenhaus, bevor er wieder nach Hause kam. Dennis E. bekam Angstzustände, wurde depressiv und traute sich nicht mehr allein auf die Straße. Zu groß die Furcht, dass sich das Gleiche nochmal wiederholt.

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Der lange Weg zurück in ein normales Leben

Hautnah erleben wir täglich vor allem eines: Wer Opfer einer Gewalttat geworden ist, leidet. Viele Betroffene kämpfen monatelang, manche Jahre mit den Folgen. Um die gesundheitlichen, psychischen oder wirtschaftlichen Folgen etwas abzumildern, können geschädigte Personen staatliche Entschädigungsleistungen beantragen. Das wiederum wissen nur ganz wenige.

Der traumatisierte Geschäftsmann Dennis E. wandte sich an den WEISSEN RING und rief beim Opfer-Telefon an. Dort hörte eine ehrenamtliche Mitarbeiterin zu, nahm seine Sorgen und Nöte ernst und gab ihm die Kontaktdaten der Außenstellenleiterin. Diese half bei der Suche nach einem geeigneten Therapieplatz, begleitete Dennis zur Gerichtsverhandlung und unterstützte ihn dabei, einen Antrag auf Gewaltopferentschädigung zu stellen. Mit Erfolg. Dennis E. hat nicht nur finanzielle Unterstützung erhalten, sondern auch seine Angst in den Griff bekommen.

WEISSER RING hilft mit Fachwissen

Das Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch (kurz SGB XIV) regelt die Soziale Entschädigung, unter anderem von Gewaltopfern. Hier geht es ausschließlich um die gesundheitliche Schädigung, die durch den Angriff entstanden ist, und um deren Folgen. Die Soziale Entschädigung erstattet keine Sach- und Vermögensschäden.

Um diese staatliche Entschädigung zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Wir informieren Sie gern über inhaltliche Fragen und helfen Ihnen bei der Antragstellung sowie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.

Gut zu wissen: Als betroffene Person müssen Sie nicht auf den Ausgang eines Ermittlungs- bzw. Strafverfahrens warten, sondern können schon vorher Leistungen erhalten. Sie können also den Antrag beim zuständigen Versorgungsamt sofort stellen. Und nicht in allen Fällen muss eine Anzeige erstattet worden sein.

Ein bundesweit einheitliches Antragsformular finden Sie hier

Therapeutische Hilfe für Betroffene von Gewaltstraftaten in Traumaambulanzen

Von Gewalt Betroffene haben für Taten ab dem 1. Januar 2021 nach dem Sozialen Entschädigungsrecht einen Anspruch auf kurzfristige Behandlung in einer Traumaambulanz. Voraussetzung für einen Anspruch auf Behandlung ist, dass Betroffene Opfer einer Gewalttat i. S. d. § 13 SGB XIV geworden sind. Kinder und Jugendliche haben einen Anspruch auf bis zu 18 Stunden Behandlung. Für Erwachsene stehen bis zu 15 Stunden zur Verfügung. Neben den Geschädigten sind auch Angehörige, Hinterbliebene, Geschwister und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft berechtigt, die Leistungen einer Traumaambulanz in Anspruch zu nehmen. Die Fahrtkosten zur Behandlung in die nächstgelegene Traumaambulanz sowohl für die Betroffenen, aber auch für notwendige Begleitpersonen können bei der zuständigen Versorgungsverwaltung geltend gemacht werden. Eine Übersicht und Orientierung über Traumaambulanzen und Versorgungsverwaltungen bietet die Website: Projekt-HilfT.de 

Projekt-HilfT: Schnelle Hilfen in Traumaambulanzen

Projekt-HilfT.de soll Ihnen helfen, sich schnell eine Orientierung in der Versorgungslandschaft der Traumaambulanzen und Versorgungsbehörden Deutschlands zu verschaffen. Dabei soll Betroffenen, Angehörigen und fachlich Interessierten ein schneller Zugang zu den für Sie notwendigen Informationen geschaffen, sowie ein professioneller Austausch ermöglicht werden. So können Sie die für Sie zuständigen Ansprechpartner:innen einfach identifizieren bzw. sich mit Ihren Kolleg:innen leichter vernetzen.


Opfer werden nicht allein gelassen.
Auch der Staat hilft.

  • Kosten für Krankenbehandlung, solange die gesundheitlichen Folgen der Tat anhalten. Darunter fallen auch die Kosten für eine frühzeitige psychotherapeutische Versorgung in Traumaambulanzen, weiterführende Behandlungen oder Pflegekosten. Wichtig: die Leistungen gehen über die der gesetzlichen Krankenversicherung hinaus.
  • Krankengeld
  • Kosten für Brillen, Prothesen, Zahnersatz oder Rollstuhl
  • Kosten, die mit der beruflichen Rehabilitation in Zusammenhang stehen
  • Monatliche Entschädigungszahlungen, falls gesundheitliche Einschränkungen für einen längeren Zeitraum vorliegen
  • Monatliche Entschädigungszahlungen für Hinterbliebene
  • Übernahme der Überführungs- und Bestattungskosten

Ein bundesweit einheitliches Antragsformular finden Sie hier.

 


So hilft der WEISSE RING:

Beim WEISSEN RING haben Sie vor Ort eine/n persönliche/n Ansprechpartner/in. Wir unterstützen Sie gerne bei einer Antragstellung. 

Es ist uns auch möglich, Ihnen unkompliziert Hilfe zugänglich zu machen durch einen

  • Hilfescheck für eine anwaltliche Erstberatung

Darüber hinaus unterstützen wir Sie, wenn notwendig, bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber dem Versorgungsamt. Dabei ist es in bestimmten Fällen auch möglich, dass der WEISSE RING die Kosten für Ihren Anwalt trägt.

Wenn sich Zahlung der Sozialen Entschädigung verzögern, gehen wir teilweise in Vorkasse – damit Sie nicht auf abschließende Gerichtsentscheidungen warten müssen.

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