Foto: pixabay/advogadoaguilar

Hinweis:

Ziel der beim WEISSEN RING geführte Anwaltsliste sowie der Zertifizierung als „Opferanwalt WEISSER RING“ ist es, Ratsuchende bei ihrer Suche nach einem kompetenten Rechtsbeistand zu unterstützen. Als deutschlandweit tätige Opferschutzorganisation war es dabei unser Anspruch, dies möglichst flächendeckend zu gewährleisten. Für viele Ratsuchende ist jedoch auf der Anwaltsliste kein Ansprechpartner in ihrem Umkreis aufgeführt, wodurch sie auf andere Ressourcen für die Suche zurückgreifen müssen. Damit wird das Ziel der Anwaltsliste zu weiten Teilen verfehlt. Darüber hinaus ist nicht zu erwarten, dass das Ziel in absehbarer Zeit erreicht werden kann. Die Anwaltsliste und Zertifizierung sollen deshalb eingestellt werden.

Anwältinnen und Anwälte haben noch bis zum

                31.07.2026

die Gelegenheit, ihren Erst- oder Verlängerungsantrag einzureichen. Die Aufnahme in die Anwaltsliste und die Anerkennung als „Zertifizierter Opferanwalt WEISSER RING“ erfolgen für jeweils drei Jahre ab Eintragungs- bzw. Zertifizierungsdatum. Die Verlängerung erfolgt ebenfalls für weitere drei Jahre ab Entscheidung über den Verlängerungsantrag.

Kompetente anwaltliche Unterstützung

Der WEISSE RING bietet interessierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten auf Antrag die Möglichkeit der Eintragung in eine öffentlich einsehbare Rechtsanwaltsliste sowie die Zertifizierung als "Opferanwalt WEISSER RING".

Die beim WEISSEN RING geführte Anwaltsliste ist eine rein private Liste des Vereins, die Ihre Fachkenntnisse für Ratsuchende noch einfacher sichtbar machen soll. Sie schließt die parallele Mitgliedschaft oder Listennennung bei einer anderen Vereinigung oder Organisation der Rechtsanwälte oder der Vertretung von Opferschutzinteressen nicht aus. Die Anerkennung als zertifizierter Opferanwalt WEISSER RING hat keinen amtlichen Charakter und steht in keiner Beziehung zu einer Fachanwaltsbezeichnung. Die Anerkennung erstrebt keinerlei wettbewerbsrechtlichen Vorteil.

Anwaltsliste und „Zertifizierter Opferanwalt WEISSER RING“

Die Voraussetzungen für eine Aufnahme in die Anwaltsliste und die „Zertifizierung Opferanwalt WEISSER RING“ sind besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen, insbesondere in den Bereichen Sozialrecht und/oder Strafrecht und eine Fortbildung im Bereich der Psychotraumatologie und Gesprächsführung. Für die Zertifizierung sind dabei die Voraussetzungen höher angesetzt.

Die genauen Voraussetzungen können Sie der Richtlinie und dem Verhaltenskodex des WEISSEN RINGS entnehmen; hier finden Sie auch die Datenschutzerklärung:

Richtlinie, Verhaltenskodex, Datenschutz

Antragsformular

 

Der WEISSE RING bietet regelmäßig Fortbildungen für Opferanwälte an.

Bei weiteren Fragen zur Aufnahme in die Anwaltsliste oder zur Zertifizierung wenden Sie sich gerne an: opferanwalt@weisser-ring.de

Hinweis: Weder die Aufnahme in die Anwaltsliste noch die Zertifizierung als Opferanwalt WEISSER RING sind Voraussetzung für eine Rechthilfezusage des WEISSEN RINGS. Es gilt die freie Anwaltswahl.

Das könnte Sie auch interessieren