Sehr geehrte Interessentin, sehr geehrter Interessent,
Vorsorge treffen - ein sensibles Thema. Und doch ist es so wichtig, auf die entscheidenden Fragen die für Sie richtigen und wichtigen Antworten zu geben. Habe ich vorgesorgt? Was bleibt von mir, wenn ich nicht mehr bin? Oft verdrängen wir die Gedanken.
Doch ganz egal, ob man 19 oder 67 Jahre jung ist - sich bereits frühzeitig in unbeschwerten Tagen mit diesem wichtigen Thema zu beschäftigen, ist weitsichtig. Schließlich geht es hier um Ihren eigenen Willen und Ihre Selbstbestimmung.
Aber auch diese Fragen haben ihre Zeit im Leben. Und Sie bestimmen, ob und wann die Zeit ist. Wir hoffen, Ihnen mit unserem nachfolgenden Informationsangebot hilfreich zur Seite stehen zu können.
Herzlichst - Ihr Benjamin Buddendiek
Telefon: 06131 8303-5070
Telefax: 06131 8303-45
buddendiek.benjamin@weisser-ring.de
Aktiv informieren
Damit Sie Ihren Fragen individuell nachgehen können, haben wir neben der Broschüre "Rundum zufrieden: Mein Nachlass ist geregelt" einen Informationsordner zum Thema Vorsorge und Nachlass angelegt, der Themen wie Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsvollmacht und Testament umfasst. Den Ordner können Sie gerne direkt über mich oder über das nachfolgende Kontaktformular beziehen.
Informationsordner zum Thema Vorsorge und Nachlass
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In Kürze stellen wir Ihnen die aktuellen Termine zur Verfügung.
Ihr Testament trägt Ihre Werte weiter: Hilfen für Opfer von Kriminalität!
Die Zukunft mitgestalten und Gutes tun – auch über den Tod hinaus: Diesen Wunsch erfüllen sich immer mehr Menschen, indem sie in ihrem Testament gemeinnützige Organisationen bedenken. Mit einem Testament tragen Sie Sorge für die Menschen, die Sie lieben: Ihre Kinder, Ihre Enkel, Ihre Familie. Mit einem Testament können Sie darüber hinaus Zukunft gestalten und Herzensprojekte fördern. Sie können sich einsetzen für die Werte, die Ihnen am Herzen liegen: mit einem Vermächtnis an eine gemeinnützige Organisation oder Stiftung, die Ihre Werte dauerhaft vertritt.
Was tut der WEISSE RING mit testamentarischen Zuwendungen?
Neben einem offenen Ohr und persönlichem Engagement der Opferhelfer ist oft auch Geld vonnöten, um Opfern in ihren Notlagen effektiv zu helfen. Deshalb haben wir in den fast 50 Jahren, die es den WEISSEN RING schon gibt, bereits über 200 Millionen Euro für Opferbetreuungsmaßnahmen ausgegeben. Staatliche Gelder bekommen wir für diese Arbeit nicht. Das ist aber auch gut so, denn dadurch bleiben wir unabhängig und können uns, ohne Rücksicht auf politische Empfindlichkeiten, für das Wohl und die Belange der Opfer einsetzen. Nur ohne staatliche Finanzierung können wir kompromisslos Lobby der Opfer sein und dem Staat, wenn nötig, auch auf die Füße treten.
Häufige Fragen rund um das Thema "Erbschaften":
Wie erfolgt die Nachlass-Abwicklung beim WEISSEN RING?
Die Nachlassabwicklung für den WEISSEN RING erfolgt zentral über die Bundesgeschäftsstelle. Sobald der WEISSE RING Kenntnis über den Erbfall durch Mitteilung des Nachlassgerichts erhalten hat, wird geprüft inwieweit der Nachlass werthaltig ist. D.H. besteht Geldvermögen, gehört zum Nachlass eine Immobilie oder sind nur Schulden vorhanden. Diese Prüfung beinhaltet auch die Frage, wer dem WEISSEN RING als Ansprechpartner die entsprechenden Auskünfte erteilen kann. In den meisten Fällen sind die Erblasser uns persönlich nicht bekannt.
Nach Erhalt der Informationen über die Werthaltigkeit des Nachlasses werden bei Geldvermögen, die Bankkonten gekündigt. Bei einer Immobilie wird die Immobilienabteilung einer ortsansässigen Bank mit dem Verkauf der Immobilie beauftragt.
Ist der WEISSE RING von der Erbschaftssteuer befreit?
Der WEISSE RING ist vom Finanzamt Mainz-Mitte als gemeinnützige Einrichtung anerkannt und demgemäß von der Zahlung der Erbschaftsteuer befreit.
Was geschieht mit meiner Immobilie, wenn ich sie dem WEISSEN RING vererbe?
Hierbei ist zu differenzieren zwischen Hausanwesen und Eigentumswohnungen.
Häuser werden grundsätzlich verkauft. Bei Eigentumswohnungen kann es durchaus sinnvoll sein, diese im Hinblick auf die derzeitige Niedrigzinsphase zu vermieten, sofern akzeptable Mieten verlangt werden können.
Kommt mein Nachlass auch wirklich Kriminalitätsopfern zugute?
Um dies sicherzustellen, empfiehlt sich im Testament eine genaue Zweckbindung vorzunehmen.
Weiterführende Informationsmaterialien
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Ihre Ansprechpartnerinnen auf einen Blick
Benjamin Buddendiek
Fragen zu Materialien, Veranstaltungen
Telefon: 06131 8303-5070
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buddendiek.benjamin@weisser-ring.de
Melanie Lang
Syndikusrechtsanwältin
Fachliche Fragen zum Thema
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Telefax: 06131 8303-45
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