"Ich habe nicht geschwiegen. Der WEISSE RING gibt mir Mut für den Weg zurück ins Leben."

Nina, 30 Jahre

Opfer-Telefon 116 006

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Vergewaltigung.
Gegen den Willen benutzt

Völlig orientierungslos, allein und mit zerrissenem Kleid – so wachte Nina in einem Münchner Park auf. Ihr Kopf dröhnte laut und von den vergangenen Stunden gab es nicht die leiseste Erinnerung. Filmriss. Unermüdlich kreisten ihre Gedanken um die Frage: Was ist in dieser Nacht geschehen? Doch statt einer Antwort war da nur dunkle Leere und ein Ohnmachtsgefühl, das immer größer wurde. Verunsichert geht die 30-Jährige erst nach Hause, später dann zur Polizei, die ihr anfangs nicht glauben will. Doch bald bestätigt sich: Nina ist unter Drogen gesetzt und vergewaltigt worden. Der Täter: unbekannt. Sicher ist, es waren K.-o.-Tropfen.

Foto Titel: Fotolia #contrastwerkstatt_200432755, Foto Story: Bernd Kasper  / pixelio.de

 

Sie sind nicht allein!

Was können Sie tun, wenn es passiert ist?

  • Holen Sie sich Rat und Hilfe, z.B. bei uns, bei Notrufeinrichtungen, Fachberatungsstellen zu sexualisierter Gewalt oder in Frauenhäusern.
  • Sie können eine Anzeige bei der Polizei erstatten.
  • Lassen Sie sich ärztlich untersuchen. Sie können natürlich darum bitten, von einem gleichgeschlechtlichen Arzt bzw. einer Ärztin untersucht zu werden.
  • Sichern Sie mögliche Beweise und bewahren Sie z.B. Bekleidung, Bettwäsche oder Gegenstände, mit denen der Täter in Berührung gekommen ist, in einer Papier-Tüte auf.

 


So hilft der WEISSE RING:

Beim WEISSEN RING haben Sie vor Ort eine/n persönliche/n Ansprechpartner/in. Wir unterstützen Sie und, wenn gewünscht, auch Ihre/n Partner/in dabei, mit dieser Ausnahmesituation umzugehen und in ein möglichst normales Leben zurückzufinden.

Wir stehen an Ihrer Seite, beispielsweise durch emotionalen Beistand und Begleitung zu Polizei-, Gerichts- und Behördenterminen.

Es ist uns möglich, Ihnen unkompliziert Hilfe zugänglich zu machen durch einen

  • Hilfescheck für eine psychotraumatologische Erstberatung
  • Hilfescheck für eine anwaltliche Erstberatung
  • Hilfescheck für eine rechtsmedizinische Untersuchung, um Spuren zu sichern

Daneben haben wir in bestimmten Fällen  auch finanzielle Hilfsmöglichkeiten. Beispiele hierfür sind die

  • Unterstützung bei Erholungsmaßnahmen
  • Unterstützung bei einem Umzug, z. B. wenn der Täter in Ihrer Umgebung wohnt
  • Hilfe zur Überbrückung tatbedingter Notlagen, z. B. bei Einkommensausfällen

Wir können Sie auch unterstützen, wenn Sie einen Antrag nach dem SGB XIV stellen möchten.