Tipps gegen erpresserische Verkaufsversuche

    Gerade Rentner sind eine beliebte Zielgruppe für vermeintlich nette und preiswerte Ausflugsfahrten – die sich dann als Verkaufsveranstaltung entpuppen, bei der mit psychologischem Druck der Kauf etwa von Medikamenten oder Reisen erzwungen werden soll. Genauso manipulativ gehen Drücker vor, die an der Haustür oder in der Fußgängerzone aggressiv für Abos, Spenden oder kostenpflichtige Mitgliedschaften werben.

    Auf sogenannten Kaffeefahrten werden die angebotenen Produkte meist als tolle Innovation, einmalige Gelegenheit oder sagenhaftes Schnäppchen angepriesen – sind aber in aller Regel überteuert und/oder minderwertig.

    Genauso sollten Sie sich vor aggressiven Abo- und Spendenwerbern in Acht nehmen, die in Einkaufszonen Passanten ansprechen oder an der Haustüre klingeln. Sie agieren bewusst aufdringlich und wenden psychologische Tricks an, um Ihnen letztlich eine Unterschrift abzunötigen.

    Konkrete Verhaltenstipps

    • Fühlen Sie sich niemals zu einer Bestellung oder einem Kauf verpflichtet. Am besten erst gar nichts kaufen.
    • Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht genau verstanden haben. Unterschriften sind nie „reine Formsache“.
    • Binnen zwei Wochen können an der Haustür, auf einer Werbefahrt oder auf der Straße geschlossene Verträge in aller Regel widerrufen werden (es gibt nur wenige Ausnahmen, etwa bei maßangefertigten oder verderblichen Produkten). Am sichersten tun Sie dies per Einschreiben mit Rückschein. Zur Wahrung der Frist ist nur das Absendedatum (Poststempel) entscheidend.
    • Unseriöse Verkäufer versuchen, das Widerrufsrecht zu unterlaufen, in dem sie Bestellungen ohne Datumsangabe schreiben, sie rückdatieren oder das Unternehmen gar nicht oder unleserlich angeben. Achten Sie also darauf, dass Sie eine korrekt ausgefüllte und leserliche Vertragsdurchschrift erhalten!
    • Nach dem Widerruf sind Sie verpflichtet, dem Vertragspartner die Ware auf seine Kosten und Gefahr zurückzusenden. Bis zu einem Wert von 40 Euro dürfen die Kosten der Rücksendung dem Käufer vertraglich auferlegt werden. Der Vertragspartner hat Ihnen den Kaufpreis zu erstatten.
    • Vertragliche Vereinbarungen, die Ihre gesetzlich verankerten Rechte einschränken oder aufheben sollen, sind nichtig und damit bedeutungslos.
    • Sollte Ihnen wegen Ihrer Haltung, nichts zu kaufen, damit gedroht werden, nicht mehr mit nach Hause fahren oder den Veranstaltungsraum nicht verlassen zu dürfen, so rufen Sie die Polizei.

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