WEISSER RING kritisiert Teile des neuen Sexualstrafrechts

Roswitha Müller-Piepenkötter, Bundesvorsitzende des WEISSEN RINGS

Neue Gesetzeslage schützt Kinder unzureichend vor Verbreitung von Nacktaufnahmen: Deutschlands größte Organisation für Kriminalitätsopfer, der WEISSE RING, kritisiert, dass Bundesjustizminister Heiko Maas seine Gesetzespläne gegen Kinderpornografie und sexuellen Missbrauch in Teilen entschärft hat und dass die Pläne so vom Bundestag beschlossen worden sind.

Die Bundesvorsitzende des Vereins, Roswitha Müller-Piepenkötter, sagt: "Grundsätzlich geht die beschlossene Verschärfung der Gesetze im Sinne des Schutzes von Minderjährigen in die richtige Richtung, aber in Teilen nicht weit genug."  So macht sich künftig nur strafbar, wer Minderjährige nackt fotografiert und diese Aufnahmen zum Verkauf anbietet oder in Tauschbörsen einstellt. "Den Schutz von Kindern einzuschränken, indem nur die entgeltliche Weitergabe der Nacktaufnahmen Minderjähriger unter Strafe steht, ist nicht im Sinne des Opferschutzes." Es sei bekannt, dass einschlägige Internetseiten mit unentgeltlichen Nacktaufnahmen von Kindern die Käufer anlocken. "Auch dies muss effektiv unterbunden werden. Hierzu leistet die neue Gesetzeslage aber keinen effizienten Beitrag", meint Müller-Piepenkötter. Es gebe bessere Lösungen, um die Verbreitung kinderpornografischer Aufnahmen zu unterbinden. Die Bundesvorsitzende sagt: "Die Verbreitung von Aufnahmen nackter Kinder darf nicht straffrei sein." Grundsätzlich gelte, dass man im Umgang mit Nacktaufnahmen von Minderjährigen nicht vorsichtig genug sein könne. Dabei dürfe es nicht darum gehen, sozial übliches Verhalten zu kriminalisieren und etwa Fotos von Kindern in der Badewanne oder am Strand in privaten Fotoalben zu bestrafen. Deren Verbreitung müsse aber schon strafbar sein.