Biwer: Auch Opfer psychischer Gewalt entschädigen
Der WEISSE RING fordert, den Anwendungsbereich des Opferentschädigungsgesetzes auf Fälle psychischer Gewalt zu erweitern. Anlass ist ein Urteil des Bundessozialgerichts. Es hatte entschieden, dass die Bedrohung mit einer täuschend echt aussehenden Schreckschusspistole keine Opferentschädigungsansprüche auslösen. "Psychische Gewalt führt in einer erheblichen Anzahl von Fällen zu schweren seelischen Belastungen und Erkrankungen. Auch Bedrohungen sind Formen psychischer Gewalt", sagt die Bundesgeschäftsführerin des WEISSEN RINGS, Bianca Biwer. Der WEISSE RING als Deutschlands größte Hilfsorganisation für Opfer von Straftaten ruft den Gesetzgeber dazu auf, das Opferentschädigungsgesetz anzupassen. Biwer unterstreicht: "Im Koalitionsvertrag wurde das Ziel vereinbart, im Opferentschädigungsgesetz den veränderten gesellschaftlichen Entwicklungen und Erkenntnissen auch im Bereich psychischer Gewalt Rechnung tragen zu wollen. Das muss nun umgesetzt werden." Das Bundessozialgericht hatte schon 2011 ausgeführt, dass der Gesetzgeber den Zielen des europäischen Übereinkommens über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten entsprechen würde, wenn er Opfer psychischer Gewalt in den Schutzbereich des Opferentschädigungsgesetzes einbeziehen würde. Opfer von Gewalttaten erhalten bei psychischen Störungen derzeit nur Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz, wenn sie nachweisen können, dass die psychische Belastung durch die Straftat verursacht worden ist. Dies stößt im Einzelfall auf erhebliche Schwierigkeiten.WEISSER RING fordert von Gesetzgeber Änderung des Opferentschädigungsgesetzes.