Novellierung des Sexualstrafrechts

Roswitha Müller-Piepenkötter, Bundesvorsitzende des WEISSEN RING e. V. Foto: Markus Pietrek

WEISSER RING kritisiert die Einschränkungen im Gesetzesentwurf

Der WEISSE RING, Deutschlands größte Hilfsorganisation für Opfer von Straftaten, kritisiert die heute (16. März) vom Bundeskabinett beschlossenen Änderungen des Sexualstrafrechts. „Die Änderungen sind zwar ein Schritt in die richtige Richtung, gehen aber nicht weit genug", sagt Roswitha Müller-Piepenkötter, Bundesvorsitzende des WEISSEN RINGS.

Die Änderungen seien zu schwach und lückenhaft. Jede sexuelle Handlung, die gegen den erklärten Willen oder ohne das Einverständnis des Opfers erfolge, müsse unter Strafe gestellt werden. „Wenn eine Frau von einem Fremden ohne ihre Einwilligung angegrapscht und körperlich bedrängt wird, dann ist das eine sexuelle Belästigung", sagt Müller-Piepenkötter. Das Grapschen bisher nicht unter Strafe steht, müsse sich ändern. „Ein klares ‚Nein' des Opfers muss für die Bestrafung ausreichen."

Darüber hinaus kritisiert der WEISSE RING die Einschränkungen im Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums. Demnach sollen sexuelle Handlungen nur dann strafbar sein, wenn sich das Opfer aus Angst, aus körperlichen oder psychischen Gründen oder aus Überraschung nicht widersetzen kann. „Das muss vor Gericht nachgewiesen werden", kritisiert die Vorsitzende. „Die Gerichtsverfahren werden dadurch für die Opfer belastender."