Inhalte in der Übersicht

      Wissenswertes für Mediziner und Psychologen

      Im Folgenden eine kurze Übersicht über relevante Aspekte der Arbeit des WEISSEN RINGS für Experten aus Medizin und Psychologie, die mit Opfern von Gewalt und Straftaten zu tun haben.

      Fortbildungsveranstaltungen

      Im Umgang mit Opfern unvoreingenommen, respektvoll und professionell sein – das will gelernt sein. Die WEISSER RING Akademie schult Experten verschiedener Fachrichtungen genau in dieser Hinsicht.

      Förderung von Forschungsprojekten

      Der WEISSE RING fördert gemäß seiner Satzung Forschungsprojekte, die der Vorbeugung von Kriminalität dienen und/oder die Rehabilitation von Kriminalitätsopfern zu verbessern helfen.

      Aus dem Bereich Opferhilfe

      Opfer von Straftaten sind mit verschiedenen psychischen Belastungen konfrontiert. Hier können wir im Bedarfsfall mit einem Hilfescheck für eine kostenlose psychotraumatologische Erstberatung helfen. Solche Hilfeschecks werden gegebenenfalls von den Opferhelfern in unseren Außenstellen persönlich überreicht und können bei einem vom Opfer selbst gewählten Therapeuten mit entsprechender Qualifikation eingelöst werden, der dann die angegebene Summe mit dem WEISSEN RING abrechnen kann.

      Zu einzelnen Themen stellen wir Informationsmaterial für Betroffene zur Verfügung, das gern auch in gedruckter Fassung bei uns bestellt und weitergegeben werden kann. Derzeit verfügbar sind Flyer zu den Themen „Gewalt erleben“ und „Stalking“ für Betroffene sowie Informationen für Helfer im Faltblatt „Traumatisiert“:

      Downloads

      Gesundheitspolitische Forderungen zur psychotherapeutischen Versorgung von Kriminalitätsopfern

      Stand Februar 2020

      Ferner erhebt der WEISSE RING gesundheitspolitische Forderungen zur psychotherapeutischen Versorgung von Kriminalitätsopfern.

      Diese können Sie im Folgenden online lesen oder hier als PDF herunterladen:

      Gesundheitspolitische Forderungen des WEISSEN RINGS

      Gesundheitspolitische Forderungen

      Kriminalitätsopfer haben ein erhebliches Risiko, nach einer Straftat an einer Traumafolgestörung zu erkranken. Die Tat ist grundsätzlich als Schockereignis zu werten. Sie löst starke körperliche und emotionale Reaktionen aus und kann zu emotionalen Überlastungen führen. Aus der Traumaforschung ist bekannt, dass von Menschen verursachte Traumatisierungen deutlich häufiger zu Folgeerkrankungen führen als z. B. Naturkatastrophen. Diese „man-made disasters“ verursachen eine intensive soziale Verunsicherung.

      Die körperlichen, psychischen und sozialen Reaktionen führen zu einer „Erschütterung des Welt- und Selbstbildes“ und münden im Falle misslingender Verarbeitung in eine behandlungsbedürftige psychische Erkrankung wie z. B. die „Posttraumatische Belastungsstörung“

      Das plötzlich hereinbrechende Ereignis und die gleichzeitige soziale Verunsicherung erfordern eine möglichst frühzeitige Intervention. Eine frühe Stabilisierung und Versorgung, z. B. in Traumaambulanzen, kann in vielen Fällen eine psychische Erkrankung verhindern. Ist sie eingetreten, kann eine früh beginnende Psychotherapie zu schnellen und nachhaltigen Behandlungserfolgen führen.

      Grundsätzlich sind zwei Betroffenengruppen zu berücksichtigen. Die bisherige Schilderung hat Opfer einzelner Straftaten im Fokus. Daneben ist zu berücksichtigen, dass für komplex traumatisierte Opfer (z. B. Opfer von lang anhaltendem sexuellem Kindesmissbrauch), darüber hinausgehende Behandlungsangebote bereitgestellt werden müssen. Sie haben einen Behandlungsbedarf, der von den traditionellen Therapieangeboten nur unzureichend gedeckt wird.

      A. Grundsätzliche psychotherapeutische Versorgung

      B. Besondere Behandlungserfordernisse komplex traumatisierter Opfer

      C. Ergänzung zur Problematik

      Anhang: Qualitätsanforderungen an Traumaambulanzen

      Der Fachbeirat Medizin/Psychologie des WEISSEN RINGS hat die Ergebnisse einer Umfrage bei den Landesversorgungsverwaltungen, ob und ggf. welche Qualitätsanforderungen von ihnen zur Voraussetzung für die Anerkennung als Traumaambulanz gemacht werden, erörtert. 

      Im Ergebnis kommt der Fachbeirat zu einem Katalog an Forderungen, die Traumaambulanzen erfüllen sollten: 

      Flächendeckendes Angebot

      Traumaambulanzen sollten in Deutschland flächendeckend angeboten werden. Es wird gewürdigt, dass dies in 15 von 16 Bundesländern so gesehen und schon beginnend oder vollumfänglich umgesetzt wird. Eine Beschränkung des Zugangs auf eine Teilgruppe (nur Kinder/Jugendliche oder nur akut Traumatisierte) ist nicht akzeptabel.

      Fachliche Standards

      • Die Behandelnden verfügen über eine Approbation.
      • Die Behandlung orientiert sich an der S3-Leitlinie zur Behandlung der Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) und der S2k-Leitlinie "Diagnostik und Behandlung von akuten Folgen psychischer Traumatisierung".
      • Die verbindliche Weitervermittlung bei über das Leistungsvolumen der Ambulanz hinausgehendem Behandlungsbedarf muss gewährleistet sein, dies ist auch mehrheitlich in den Verträgen festgeschrieben.
      • Die Behandelnden müssen über eine traumatherapeutische Zusatzqualifikation verfügen. Dies wird von der Mehrzahl der Landesversorgungsämter als nennenswertes Ziel genannt, aber bisher nicht vertraglich festgeschrieben. Längerfristig ist anzustreben, dass hier eine umfassende traumatherapeutische Qualifikation, etwa die „spezielle Traumatherapie (DeGPT)“ in Traumaambulanzen vorzufinden ist.
      • Kontinuierliche Fort- und Weiterbildung und regelmäßige externe Supervision mit einem in Traumatologie erfahrenen Supervisor gehören ebenso zum Standard wie fachlich qualifizierte Dokumentation und Beurteilung.
      • Die von einigen Ämtern genannte Nachuntersuchung nach sechs Monaten (als Angebot) sollte zum Standard werden.
      • Die Traumaambulanz trägt dafür Sorge, dass auch spezifische Zielgruppen wie Behinderte oder Menschen mit Migrationshintergrund angemessen versorgt werden.

      Rahmenbedingungen

      • Traumaambulanzen müssen umfangreich erreichbar sein (zu Geschäftszeiten plus Anrufbeantworter), eine Wartezeit von deutlich unter zwei Wochen (erstrebenswert: 3-4 Tage) ist zu gewährleisten. Dies ist in der Regel nicht festgeschrieben, wird aber von der jeweiligen Versorgungsverwaltung den Traumaambulanzen gegenüber kommuniziert.
      • Es muss insgesamt gewährleistet sein, dass Opfer zwischen männlichen und weiblichen Behandelnden wählen können, angemessene Räumlichkeiten sind selbstverständlich.
      • Eine Kooperation mit Opferhilfeorganisationen wird gefordert. Sie wird nach den Ergebnissen der Umfrage in der Regel von der Versorgungsverwaltung gewünscht, jedoch selten vertraglich festgehalten.
      • Die Praxis, dass die Verträge durchgängig mit Kliniken abgeschlossen werden, ist für die Rahmenbedingungen eher hilfreich, ist aber unter den Aspekten räumliche Nähe und Qualifikation der Behandler kritisch zu sehen und auch unter dem Aspekt der freien Arztwahl nicht zwingend. Eine Öffnung wäre wünschenswert oder geboten.Die Traumaambulanz hat Anträge auf Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz vorrätig (bundeseinheitlicher Antrag via folgendem Link) und ist beim Ausfüllen behilflich. Kenntnisse im sozialen Entschädigungsrecht und die Möglichkeit zur Gerichtsbegleitung sind wünschenswert.
      • Die Traumaambulanz hat Anträge auf Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz vorrätig (bundeseinheitlicher Antrag via folgendem Link) und ist beim Ausfüllen behilflich. Kenntnisse im sozialen Entschädigungsrecht und die Möglichkeit zur Gerichtsbegleitung sind wünschenswert.