Wissenswertes für Juristen – Bereich Zivilrecht
Adhäsionsverfahren, Gewaltschutz, OASG: Was Sie als Experte wissen sollten.
Der WEISSE RING setzt sich maßgeblich dafür ein, das Adhäsionsverfahren bekannter zu machen – nicht nur bei Anwälten und Richtern sondern auch bei Opfern. Das Adhäsionsverfahren bietet aus Opfergesichtspunkten den Vorteil, dass schneller und kostengünstiger als in einem nachfolgenden Zivilverfahren, über einen Entschädigungsanspruch entschieden werden kann. Gerade der schnelle vollständige Abschluss mit dem gesamten Verfahren und damit mit der Tat, ist für die meisten Opfer sehr wichtig. Dem WEISSEN RING ist es möglich, in bestimmten Fällen die Kosten für das Adhäsionsverfahren zu übernehmen.
Der WEISSE RING unterstützt Opfer auch im Gewaltschutzverfahren. Bei Vorliegen der Voraussetzung ist es uns möglich, eine Deckungszusage zu erteilen. Von der Zusage sind dann sowohl die Anwaltskosten, die Gerichtskosten, etwaige Zustellungskosten durch den Gerichtsvollzieher und im Falle der Entstehung auch die gegnerischen Kosten umfasst.
Wichtig ist auch, dass Schmerzensgeldansprüche in der privaten Haftpflichtversicherung oder der Unfallversicherung ganz oder teilweise gedeckt sein können und dort geltend gemacht werden können.
Bei einem Tötungsdelikt können Hinterbliebene vom Täter eine Entschädigung verlangen. Personen, die zu dem Getöteten in einem besonderen persönlichen Näheverhältnis standen, haben einen Anspruch auf Hinterbliebenengeld für das zugefügte seelische Leid.
Oftmals unbekannt ist das Opferanspruchssicherungsgesetz (OASG). Dieses Gesetz gewährleistet, dass Opfer ihre Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen leichter durchsetzen können, wenn Täter ihre „Story“ in den Medien vermarkten. Das Gesetz erleichtert die Durchsetzung der Ansprüche, die sonst häufig am wirtschaftlichen Unvermögen der Täter scheitert. Durch das OASG sind Honoraransprüche, die der Täter durch die Vermarkung seiner Geschichte erzielt, bereits im Zeitpunkt des Entstehens mit einem Pfandrecht zu Gunsten des Opfers belastet und der Täter kann über seine Honoraransprüche nicht frei verfügen.